Kennzeichnet den Wert eines Wertpapiers auf Grund seines Börsenkurses. Zu unterscheiden ist zwischen dem Kurswert bei Stücknotiz (Stücknotierung) und demjenigen bei Einheitsnotiz (Einheitsnotierung). Bei der Stücknotierung (Notierung von Effekten in Währungseinheiten pro Stück) entspricht der Kurswert dem Kurs des Wertpapiers. Bei der Prozentnotierung (Notierung von Effekten in v.H. des Nominalwerts) ergibt sich nach der Formel:
Kurswert ist der aufgrund des Börsenkurses sich ergebende Wert bei-
spielsweise eines Wertpapiers.
Bei der Stücknotierung sind Börsenkurs und Kurswert identisch. Bei der
Prozentnotierung dagegen errechnet sich der Kurswert folgendermaßen:
Nominalwert ? Kurs
Kurswert = ??????????????????
100
Der Kurswert ist der Wert, mit dem ein Wertpapier an der Börse notiert wird. Bei Prozentnotierungen errechnet sich der Kurswert nach folgender Formel:
In der Vermögensteuererklärung sind Wertpapiere nicht mit ihrem Nennwert, sondern mit ihrem nach § 11 Abs. 1 BewG maßgebenden Kurswert, der vom BFM veröffentlicht wird, anzusetzen (§ 113 BewG).
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