Durch eine Geldschuld ist ein Schuldner verpflichtet, seinem Gläubiger eine bestimmte Geldmenge zu zahlen oder zurückzuzahlen. Man unterscheidet Geldsummenschuld und Geldwertschuld. Bei der Geldsummenschuld wird ein bestimmter Betrag geschuldet, etwa der Kaufpreis oder das geliehene Geld. Bei der Geldwertschuld richtet sich die Schuldenhöhe nach dem Schuldzweck, zum Beispiel, wenn ein Schadenersatz geschuldet wird, (Schulden)
Schuld, die in Geld besteht und so zu tilgen ist. Die Erfüllung erfolgt durch Übermittlung des entspr. geschuldeten Betrages durch den Schuldner auf seine Kosten und Gefahr an den Gläubiger. Wird nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort das Geschäftslokal des Schuldners, sodass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Geldes ausreicht.
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