Alles dem Unternehmen zur Verfügung gestelltes Fremdkapital, z.B. Lieferantenkredite beim Kauf auf Ziel, erhaltene Anzahlungen oder aufgenommene Darlehen.
Der Begriff Schulden ist im HGB nicht definiert, obwohl er laufend verwandt wird. Beispielsweise hat nach § 240 HGB jeder Kaufmann im Inventar seine Schulden nach Art, Menge und Wert anzugeben. Und nach dem Vollständigkeitsgebot des § 256 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluß sämtliche Schulden zu enthalten. Schulden sind die Verpflichtungen einer Unternehmung gegenüber Dritten. Schulden sind zu unterscheiden in Zahlungs- und Leistungsverpflichtungen, die soweit sie gewiß sind, als Verbindlichkeiten, und soweit sie ungewiß sind, als Rückstellungen zu passivieren sind. Die Einteilung in gewisse Verbindlichkeiten und ungewisse Rückstellungen ergibt sich aus § 253 Abs. 1 HGB. Schulden stellen das Fremdkapital der Unternehmung dar.
(engl. debts, liabilities) Schulden ist ein Begriff des Bilanz und Steuerrechts. In der Bilanz hat der Kaufmann dem Vermögen die Schulden als die Summe aller jetzigen und voraussichtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüberzustellen. Die Bilanzpositionen umfassen somit die Verbindlichkeiten und die Rückstellungen, die zusammen das Fremdkapital bilden. Der Überschuss des Vermögens über die Schulden bildet das Reinvermögen als das bilanzielle a Eigenkapital.
Schulden sind die Verbindlichkeiten einer Person. Es kann sich dabei sowohl um eine natürliche als auch eine juristische Person handeln, und Verbindlichkeiten meint die Verpflichtungen der Person gegenüber ihrem Gläubiger oder ihren Gläubigern. Aus der Sicht des Gläubigers/der Gläubiger stellen die Verbindlichkeiten also Ansprüche oder Forderungen dar.
Großvaters Spruch »Nur Lumpen haben Schulden« ist von der Entwicklung längst überholt worden. Nicht nur viele Bürger, auch der Staat lebt auf Pump. Zum Stichtag 31. Dezember 1998 betrugen die Kreditmarktschulden der öffentlichen Haushalte Deutschlands mehr als 2,25 Billionen D-Mark. (Zum Vergleich: Am 31.12.1960 betrug die Staatsverschuldung »nur« knapp unter 57 Millionen DM. Die Billionengrenze wurde erstmals 1990 überschritten.)
Schulden sind grundsätzlich weder »gut« noch »schlimm«. Sie gehören zum Wirtschaften sowohl im Großen als auch im Kleinen, also zum Staat, zu einem Unternehmen wie auch zu einem Privathaushalt. Viele Träume und Visionen blieben unrealisierbar, gäbe es nicht die Möglichkeit, Schulden zu machen, sprich: ein Darlehen, einen Kredit aufzunehmen. Das gilt für den seit langem geplanten Urlaub ebenso wie für Fortschritte in der Medizin oder die Raumfahrt. Weder das - gesellschaftlich gewünschte und staatlich geförderte - Schaffen von Wohneigentum noch die Gründung einer selbständigen Existenz sind in der Regel ohne Darlehen möglich. Problematisch werden Schulden erst im Falle einer Überschuldung, also dann, wenn man mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät (Zahlungsverzug) oder gar überhaupt nicht mehr zahlen kann (Zahlungsunfähigkeit).
Ende 1997 waren in der Bundesrepublik Deutschland 2,6 Millionen Haushalte überschuldet. Das bedeutet eine Steigerung von 30 Prozent gegenüber 1994, also innerhalb von nur drei Jahren. Die Ursachen für eine Überschuldung sind vielfältig, und es treffen sowohl strukturelle als auch individuelle Gründe zusammen. Zu den strukturellen Ursachen zählen die hohe Arbeitslosigkeit, die stetig wachsenden Lebenshaltungskosten, die geringen frei verfügbaren Einkommensanteile weiter Bevölkerungskreise ebenso wie eine leichtfertige Kreditvergabepraxis (man denke nur an die Versandhäuser!) oder die tagtäglichen Wirkungen der Werbung. Zu den individuellen Ursachen gehören unter anderem die Überschätzung der eigenen finanziellen Möglichkeiten, der Wettbewerb um eine angemessen erscheinende Darstellung des sozialen Status, psychische Probleme, unvorhergesehene Ereignisse im persönlichen Leben, Suchtkrankheiten und Bildungsmängel.
Die wichtigsten Schulden sind:
1. Miet- und Energieschulden. Weil diese Schulden als in höchstem Maße existenzgefährdend den Primat gegenüber allen anderen Schulden besitzen, werden sie auch Primärschulden genannt. Schulden bei der Wohnungsmiete und/oder bei der Bezahlung von Strom-, Gas- oder Fernwärmelieferungen können Vertragskündigungen und damit einen extremen Verlust an Lebensqualität bis hin zur Obachlosigkeit zur Folge haben. Primärschulden erfordern eine sofortige Reaktion. Bleibt die eigenverantwortliche Initiative aus, ist das soziale Aus unvermeidlich.
2. Versicherungsschulden. Überschuldete Menschen sind erfahrungsgemäßhäufig auch überversichert. Wer überversichert ist, sollte sich genau überlegen, welche Versicherungen er wirklich braucht und welche er voraussichtlich nie in Anspruch nehmen wird. Letztere sollte man kündigen. Bei Beitragsrückständen sind die Versicherungsunternehmen oftmals bereit, einersofortigen Kündigung auch vor Ablauf der Kündigungsfrist zuzustimmen. Imübrigen können bestimmte Versicherungen, z.B. eine Lebensversicherung,zeitweilig ausgesetzt oder die Beiträge können gestundet werden. Bei derKündigung einer Lebensversicherung wird nur der sogenannte Rückkaufswert erstattet. Das ist in der Regel sogar weniger, als man über die Jahre einbezahlt hat. Einerseits kann eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge eingesetzt werden. Andererseits kann man bei einer Kündigung vom ausbezahlten Geld womöglich andere Schulden tilgen.
Bankenschulden. Schulden bei Banken sind in der Regel Kreditschulden. Wenn Barkredite, Teilzahlungskredite (Ratenkredit), Dispositionskredite oder andere Kredite nicht mehr getilgt werden können, nennt man sie notleidend. Für den Zahlungsverzug werden Verzugszinsen erhoben. Wenn die Bank einen notleidenden Kredit kündigt, informiert sich darüber die SCHUFA. Ein wegen Schulden gekündigter Kredit wirkt sich also auch negativ auf die Bonität aus.
Versandhausschulden. Es ist nachgewiesen, daß die größte Kundengruppe bei den Versandhäusern die Kleinverdiener darstellen. Da sie in besonderem Maße von den Möglichkeiten des Ratenkaufs Gebrauch machen, geraten sie schnell in Schulden. Die Forderungen großer Versandhäuser werden oftmals an einen Inkassodienst (Inkasso) abgetreten und von diesem beigetrieben. Mit seriösen Inkasso-Unternehmen kann in der Regel über einen Modus für die Schuldentilgung verhandelt werden. Auch Versandhausschulden werden mitunter der SCHUFA mitgeteilt.
Unterhaltsschulden. Wer als Unterhaltspflichtiger dem Unterhaltsberechtigten den Unterhalt schuldet, macht sich unter Umständen strafbar. Unterhaltsschulden dürfen daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Im Strafgesetzbuch heißt es dazu: »Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« (§170b StGB) Steuerschulden. Bei Steuerschulden läßt sich das Finanzamt in der Regel auf Ratenzahlung zu einem geringen Zinssatz ein.
Haus- bzw. Hypothekenschulden. »Ein Haus zu bauen liegt in der Natur des Menschen. Miete zahlen nicht.« Mit diesem Slogan wirbt ein bekanntes Kreditinstitut für seine Angebote zur Finanzierung von Wohneigentum. Von den eigenen vier Wänden träumen viele Menschen, doch kann sich dieser Traum schnell in einen Alptraum verwandeln. Können die Tilgungsraten bei Hypothekenbanken oder Bausparkassen nicht mehr aufgebracht werden, droht oftmals sogar die Zwangsversteigerung der Immobilie.
Hiermit sind die wichtigsten Arten von Schulden einmal in einer knappen Übersicht dargestellt worden. Darüber hinaus gibt es noch weitere Schuldenrisiken durch Kreditkarten, Konsumentenkredite (Kredit), durch mangelnde Rücklagenbildung sowohl für Vorhersehbares als auch für Unvorhergesehenes oder durch Kreditaufnahme zur Begleichung von Kreditschulden.
Kreditkarten: Das Bezahlen mit »Plastikgeld« setzt sich immer mehr durch. Das Fatale an Kreditkarten besteht darin, daß sie den Eindruck erwecken, man könne sich jederzeit alles leisten Kreditkarten verleiten zu Spontan- und Zufallskäufen. Kreditkartenunternehmen gewahren ihren Kunden einen Verfügungsrahmen, Wird dieser Rahmen überschritten, werden sowohl Verzugszinsen als auch Überziehungsgebühren erhoben. Diese Zinsen sind sehr hoch. So liegen sie zum Beispiel bei VISA derzeit bei fas 17 Prozent. Konsumentenkredite: Das sind Kredite für die Anschaffung von zum Verbrauch bestimmten sowie von langlebigen Konsumgütern. Etwa ein Drittel aller deutschen Haushalte hat solche Kredite in Anspruch genommen, und die durchschnittliche Verschuldung pro Haushalt liegt bei 32.000 DM.
Mangelnde Rücklagenbildung für Vorhersehbares: Nicht alles, aber vieles ist planbar. Eine aufwendige Zahnbehandlung oder eine zu erwartende Steuernachzahlung im kommenden Jahr etwa sind planbare finanzielle Belastungen. Für diese Belastungen müssen Reserven gebildet werden, um zu verhindern, daß sie Schulden zur Folge haben. Mangelnde Rücklagenbildung für Unvorhergesehenes: Wer Schulden vermeiden will, sollte auch Vorsorge treffen für unvorhergesehene Ereignisse. Immer wieder geschieht Ungeplantes und Unvorhergesehenes, und es stehen Rechnungen ins Haus, mit denen man nicht gerechnet hat, zum Beispiel für Reparaturen oder zwingende Anschaffungen. Aber auch Schicksalsschläge wie Krankheit, Todesfall, Arbeitsplatzverlust und Unfall erhöhen bei mangelnder oder gar fehlender Rücklagenbildung das Schuldenrisiko. Kreditaufnahme zur Begleichung von Kreditschulden: Wer seine Kreditschulden nicht begleichen kann und daher allein zur Schuldentilgung einen neuen Kredit oder gar mehrere aufnimmt, begeht finanziellen Selbstmord. Aus dieser Falle von immer neuen Krediten kommt man kaum mehr heraus, und der Schuldenberg wächst, bis er nicht mehr abgetragen werden kann.
Nach § 39 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, sein Vermögen und seine Schulden bei der Eröffnung oder Übernahme am Schluß einer jeden Rechnungsperiode
bei Auflösung oder Veräußerungfestzustellen.
Diese Feststellung wird als Inventur bezeichnet. Die körperlichen Gegenstände (z. B. Waren, Geld) werden durch Zählen, Messen oder Wiegen, die unkörperlichen, wie Forderungen und Schulden, aus den Geschäftsbüchern (Buchinventur) ermittelt.
Die Schulden werden nach der Dringlichkeit der Rückzahlung in langfristige, wie Hypotheken und Darlehensschulden mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren, und in kurzfristige, wie Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen, Wechselverbindlichkeiten usw., eingeteilt. § 156 Abs. 2 AktG 1965 bestimmt, daß Schulden mit ihrem Rückzahlungsbetrag, d. h. dem Betrag, der vom Betrieb bei normaler Tilgung ohne außergewöhnliche Aufwendungen, wie Strafzuschläge wegen unpünktlicher Zahlung aufgebracht werden muß, anzusetzen sind.
Verbindlichkeiten
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