Kreditform, die vom Händler oder Hersteller potentiellen Kunden im Wege der Absatzfinanzierung zur Erhöhung der Konsumausgaben angeboten wird. Das Anschreibenlassen in Form von Monats- und Wochenrechnungen im Einzelhandel oder Monatskonten, Kleinkredite und Anschaffungsdarlehen, die der Großhandel seinen Kunden offeriert, erlauben i.d.R. unbürokratische Kreditabwicklungen. Daneben bieten Kredit-, Scheckkarten und Kundenkarten dem Kunden unproblematisch Zugang zu Kleinkrediten. Die häufigste und bedeutendste Form der Konsumentenkredite ist der Teilzahlungskredit-, der Kreditnehmer wird zur Entrichtung fester monatlicher Raten, die sich aus Tilgung und Zinszahlung zusammensetzen, an seinen Kreditgeber verpflichtet. Bei dieser Kreditform, die bankmäßig oder auch über Kreditbüros großer Warenhäuser oder private KreditVermittlungsbüros abgewickelt wird, unterscheidet man drei Formen:
1. Typ A (KönigsbergerSystem): Direkte Kundenfinanzierung durch ein Finanzierungsinstitut in Form von Schecks, die der Kunde bei bestimmten Unternehmen, die keine Mithaftung übernehmen, einlösen kann.
2. TypB: Das verkaufende Unternehmen agiert als mithaftender Kreditvermittler, der seinem Kunden nach einer Anzahlung einen Teilzahlungskredit als Buchkredit für die verbleibende Summe gewährt.
3. TypC: Wie Typ B, jedoch weisen die Teilzahlungskredite die Form von Wechseln auf.
Literatur: Westermann, H., Marketing-Manage- ment,Berlin 1972.
Vorhergehender Fachbegriff: Konsumentenkredit | Nächster Fachbegriff: Konsumentenkreditpolitik
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|