Konsumentenkredite werden an Privatpersonen zur Finanzierung von Konsumgütern vergeben. Die damit verbundene Kreditwürdigkeitsprüfung ist häufig standardisiert, so daß eine schnelle Bereitstellung des Kreditbetrages gewährleistet ist. Konsumentenkredite werden häufig durch Lohn- oder Gehaltsabtretungen sowie Bürgschaften besichert.
(auch Konsumkredit, Konsumtivkredit, Anschaffungsdarlehen, Kleinkredit)
Kredit, den Teilzahlungsbanken oder Universalbanken an wirtschaftlich Unselbstständige herausreichen. Er dient zur Finanzierung privaten Konsum (Kauf von Fahrzeugen, Möbeln, Gebrauchsgütern, Reisen). Die Laufzeit ist zumeist auf den Zeitraum sechs Monate bis vier Jahre ausgelegt; Kreditbetrag bis zu 15.000 EUR; Haftung des Kreditnehmers: 30 Jahre; Absicherung durch Lohnabtretung; Konditionen: 0,4% - 1,0% pro Monat, bezogen auf die Lohnsumme.
Der Konsumentenkredit ist der Kredit, der Endverbrauchern zu Konsumzwecken (d. h. zur Befriedigung des Bedarfs an Gütern und Leistungen für den Lebensunterhalt) gewährt wird. Er wird in nicht bankmäßiger Art vom Einzelhandel (insbesondere von Kauf- und Versandhäusern) dadurch eingeräumt, daß die Stundung oder ratenweise Tilgung des Kaufpreises vereinbart wird. In bankmäßiger Form wird er von Kreditinstituten durch Gelddarlehen gewährt, die zumeist ebenfalls in Raten rückzahlbar sind (Ratenkredite, Kleinkredite, Anschaffungsdarlehen).
Spezialisiert auf den bankmäßigen Konsumentenkredit sind die Teilzahlungskreditinstitute, die hierbei häufig mit Händlern eng zusammenarbeiten. Weit verbreitet ist der Konsumentenkredit in zwischen aber auch bei den Sparkassen, Kreditgenossenschaften und Kreditbanken.
Volkswirtschaftlich bewirkt der Konsumentenkredit ein »Nachsparen«, bei dem zu erst verbraucht und danach gespart wird. Politisch ist der Konsumentenkredit häufig unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes Ansatz zur Kritik. Verbraucherschützende Regelungen enthalten das Abzahlungsgesetz (z. B. Widerrufsrechte) und die GewO (z. B. Einschränkung von Haustürgeschäften) und ergeben sich aus der Rechtsprechung zum finanzierten Abzahlungskauf. Bestrebungen zur Ausdehnung des Verbraucherschutzes gibt es vor nehmlich auch im Bereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Rahmen der Rechtsangleichung.
Kurz- oder mittelfristiger Kredit an Privatpersonen in Form eines Dispositionskredits oder Ratenkredits.
Kleinkredit zur Finanzierung von Konsumausgaben (Anschaffungsdarlehen). Als Voraussetzung für die Kreditgewährung genügt meist ein Gehalts- bzw. Lohnnachweis, da sich der Kredit auf die Person und das sichere Einkommen des Kreditnehmers gründet. Laufzeit, Kredithöhe und Kreditkosten sind bei den einzelnen Banken standardisiert. Nach Ausreichung des Kreditbetrages muss der Kreditnehmer bis zum Ende der Laufzeit feste monatliche Raten an die Bank entrichten, die sich aus Tilgung und Zinszahlung zusammensetzen ( Teilzahlungskredit).
Siehe auch Kredit.
Siehe: Dispositionskredit, Ratenkredit
Kredit, der den privaten Haushalten zur Finanzierung des Konsums dient (Verbraucherkredit). Er wird entweder als Ratenkredit über Darlehenskonten oder als Dispositionskredit über Kontokorrentkonten gewährt.
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