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Anschaffungsdarlehen

Kredit, den Teilzahlungsbanken oder Universalbanken an wirtschaftlich Unselbstständige herausreichen. Er dient zur Finanzierung privaten Konsum (Kauf von Fahrzeugen, Möbeln, Gebrauchsgütern, Reisen). Die Laufzeit ist zumeist auf den Zeitraum sechs Monate bis vier Jahre ausgelegt; Kreditbetrag bis zu 12.000 EUR; Haftung des Kreditnehmers: 30 Jahre; Absicherung durch Lohnabtretung; Konditionen: 0,4% ? 1,0% pro Monat, bezogen auf die Lohnsumme.

auch
Konsumkredit, Konsumtivkredit, Anschaffungsdarlehen, Kleinkredit

Mittelfristiges Darlehen an Verbraucher zu standardisierten Bedingungen. Grundsätzlich ist die Verwendung frei, soll aber in erster Linie zur Finanzierung langlebiger Verbrauchsgüter dienen. Das Darlehen läuft in der Regel bis maximal sechs Jahre und soll unter 100.000,00 EUR liegen. Es wird keine jährliche Zinsabrechnung erstellt, da die Zinsen meistens pauschal im Voraus berechnet werden. Dabei ergeben sich monatlich gleichbleibende Raten für Zins und Tilgung während der gesamten Laufzeit.

Mittelfristige Ratenkredite an Lohn- und Gehaltsempfänger, Angehörige freier Berufe und Gewerbetreibende zur Anschaffung von Gebrauchsgütern, wie z. B. Maschinen, Autos und Wohnungseinrichtungen. Üblich ist eine Rückzahlung der Anschaffungsdarlehen in 2 bis 5 Jahren. Vielfach wird der mit dem Darlehen finanzierte Gegenstand der Bank für die Laufzeit des Kredits als Sicherheit übereignet (Sicherungsübereignung).

Konsumentenkredit

Kurze und mittelfristige Ratenkredite, die in der Regel an Lohn- und Gehaltsempfänger, Angehörige freier Berufe und kleinere Gewerbetreibende zur Anschaffung von Gebrauchsgütern, wie z. B. Maschinen, Autos und Wohnungseinrichtungen, gewährt werden. Die Laufzeit beträgt zwischen zwei und fünf Jahren. Als Sicherheit dient der Bank die Sicherungsübereignung des finanzierten Gegenstandes. Bei Anschaffungsdarlehen werden in der Regel die Zinsen dem Darlehensbetrag für die gesamte Laufzeit zugeschlagen. Die monatliche Rückzahlungsrate beinhaltet somit den Tilgungsbetrag und die anteiligen Zinsen.
Die Zinsen werden oftmals nicht p. r. t. (pro rata temporis) berechnet, sondern »pro Monat«.
Bei Anwendung des »Pro-Monat-Zinssatzes« sollte man den »Effektivzinssatz« prüfen und feststellen, ob dieser Zinssatz marktgerecht und nicht überhöht ist. Nach dem Verbraucherkreditgesetz schreibt der Gesetzgeber die Nennung der effektiven Jahreszinsen vor.
Siehe auch: Effektivverzinsung

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