Kreditinstitut, welches ein möglichst breites Angebot umfassender Bankleistungen anbietet. Das Angebot der Universalbanken ist, bedingt durch entsprechende Gesetze und Verordnungen, national unterschiedlicher Art. Der Universalbank steht der Typus der Spezialbank gegenüber.
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Universalbanktyp vorherrschend, weshalb das gesamte Bankensystem als Universalbankensystem charakterisiert wird.
Kreditinstitut, das alle typischen Bankgeschäfte zugleich anbietet, insbesondere das Kredit-, Wertpapier- und Einlagengeschäft. Die meisten Kreditinstitute in Deutschland sind Universalbanken im Unterschied zu angelsächsischen Ländern, die ein Trennbanksystem haben.
der für das deutsche Bankensystem charakteristische Bankentyp (Kreditinstitute). Banken dieser Art zur Unterscheidung von den Spezialban-ken auch als Geschäftsbanken bezeichnet betreiben alle üblichen Arten von Bankgeschäften, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften auf Spezialinstitute beschränkt sind (wie das Investmentgeschäft, das Bauspargeschäft und bei privatrechtlichen Kreditinstituten -das Pfandbriefgeschäft). Insbesondere betreiben sie neben dem Einlagen- und Kreditgeschäft auch das Wertpapiergeschäft sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung. Darin unterscheidet sich das deutsche Universalbanksystem von Banksystemen im Ausland, die man als Trennbanksysteme bezeichnet und bei denen das Wertpapiergeschäft, soweit es nicht als Treuhandgeschäft gestattet ist, Grundsätzlich Spezialinstituten oder Wertpapierfirmen vorbehalten ist, und zwar aufgrund gesetzlicher Vorschriften (wie in den USA) oder aufgrund traditioneller Arbeitsteilung (wie in Großbritannien). In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kreditbanken, die Sparkassen mit den Landesbanken-Girozentralen sowie die Kreditgenossenschaften mit den genossenschaftlichen Zentralbanken als Universalbanken (Geschäftsbanken) anzusehen.
Im wörtl. Sinn zeichnet sich »universale« Banktätigkeit durch Fehlen von Geschäftsbeschränkungen jedweder bankspezif. Kategorie aus. Eine Universalbank ist in weitester Definition somit als Institut aufzufassen, das sich bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit weder Begrenzungen quantitativer noch regionaler/ lokaler, noch kunden-(gruppen-)bezogener, noch branchenmässiger, noch qualitativ-sachlicher Art auferlegt. Eine so weit gefasste Definition ist indes wenig operational. Daher werden i. A. Universalbanken Banken subsumiert, die 1. das Einlagen- und das Kreditgeschäft in allen Formen verbinden mit 2. dem Effekten- (Wertpapier-)geschäft, insb. dem Effektenemissions-, dem Effektenkommissions-, -eigen- und -depotgeschäft.
Kreditinstitut, das alle Bankgeschäfte unter einem Dach vereinigt (i. d. R. allerdings ohne Notenausgabe und Hypothekengeschäft), d. h. Einlagen in unterschiedlicher Höhe, Form und Fristigkeit entgegennimmt (Depositengeschäft), Kredite jeder Fristigkeit auslegt (Kreditgeschäft) und den Handel mit Wertpapieren aller Art sowie die Verwahrung von Wertpapieren der Kunden betreibt. Die meisten deutschen Kreditinstitute sind Universalbanken.
Die Erfahrung in marktwirtschaftlichen Ländern, in denen es prinzipiell der einzelnen Bank überlassen bleibt, welche Leistungen sie anbietet, zeigt fast überall die Tendenz zu einem möglichst breiten Sortiment. Sie wird von Land zu Land in unterschiedlichem Masse durch Gesetze oder durch Konvention begrenzt. So ist z.B. in den USA die institutionelle Trennung von Einlagen- und Kreditgeschäft (commercial banking) und Effektengeschäft (investment banking) noch gesetzlich vorgeschrieben, um Interessenkonflikten vorzubeugen. In der Bundesrepublik wird die einzelne Bank durch keine Konvention und auch kaum durch Vorschriften bei der Entscheidung über die Breite ihres Sortiments eingeschränkt. Die meisten Banken bemühen sich denn auch um ein möglichst umfassendes Angebot banküblicher Leistungen. Man bezeichnet sie daher als Universalbanken und charakterisiert das deutsche Bankensystem angesichts des vorherrschenden Typs als Universalbankensystem (vgl. Tab.). Allerdings weisen die Institute, die man unter dem Begriff "Universalbanken" zusammenfasst, keine einheitliche Geschäftsstruktur und Geschäftspolitik auf. Die Abweichungen zwischen ihnen sind im wesentlichen historisch bedingt. Sie werden auch, zumal sie weitgehend mit den Unterschieden in der Rechtsform übereinstimmen, der Gliederung der Universalbanken in die Teilgruppen Kreditbanken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften zugrundegelegt. Kreditbanken, vor allem die grösseren unter ihnen, sind noch heute vorrangig die Hausbanken der Mittel- und der Grossindustrie; Sparkassen verfügen noch immer über den höchsten Anteil an Spareinlagen; und Kreditgenossenschaften versorgen weiterhin in erster Linie Handwerk, Kleingewerbe und landwirtschaftliche Betriebe mit Krediten. Universalbanken Institutsgruppe Rechtsform Ursprung Kreditbanken Privatbankhäuser des 18. und 19. Jahrhunderts sowie die zur Deckung des im 19. Jahrhundert stark wachsenden Kapitalbedarfs gegründeten Aktienbanken Einzelfirma, Personengesellschaft sowie Kapitalgesellschaft (v. a. Aktiengesellschaft) Sparkassen kommunale, z.T. auch private Gründungen gegen Ende des 18. Jahrhunderts, um den ärmeren Bevölkerungsschichten die sichere und verzinsliche Anlage ihrer Ersparnisse zu ermöglichen überwiegend öffentlich-rechtliche Anstalt; wenige sog. "freie Sparkassen" in privater Rechtsform (Stiftung/Verein) Kreditgenossenschaften Gründungen durch Handwerker, Kleingewerbetreibende und Bauern seit Ende des 18. Jahrhunderts, um ihre Kreditversorgung zu verbessern (Prinzip der Selbsthilfe) Genossenschaft (eG) dass die Universalbank in der Bundesrepublik dominiert und in anderen marktwirtschaftlichen Industrieländern an Bedeutung gewinnt, besagt noch nicht, sie sei unumstritten. Besonders in der Bundesrepublik gerät dieser Institutstyp immer wieder unter Beschuss. Kritiker sehen besonders bei den grösseren Universalbanken erhebliche Interessenkonflikte und hegen den Verdacht, die Konflikte würden überwiegend zugunsten der Bank oder ihrer grösseren Kunden und zu Lasten der kleineren Kunden gelöst, die weder über Verhandlungsmacht noch einen ausreichenden Informationsstand verfügten. Die als Konsequenz geforderte Zerschlagung des Universalbankensystems dürfte jedoch politisch nicht realisierbar sein. Literatur: Hahn, 0., Struktur der Bankwirtschaft Bd. 1, Berlin 1981. Kehl, WZ, Die Universalbank, Wiesbaden 1978. Pohl, M., Entstehung und Entwicklung des Universalbankensystems, Frankfurt a. M.1986.
Universalbanken (Ggs. Spezialbanken) sind Banken, die unter einem Dach eine Vielzahl von Bankleistungen (Kreditgewährung, Anlageleistungen, Zahlungsverkehr u. a.) betreiben und dem Kunden anbieten. Da die drei großen Anbietergruppen unter den deutschen Banken– die Kreditbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken – gleichermaßen Universalbanken sind, wird das deutsche Bankensystem auch als Universalbankensystem bezeichnet.
Die Universalbanken bieten im Gegensatz zu den Spezialbanken die gesamte Palette der Bankdienstleistungen an, wie Zahlungsverkehr, Geldanlage, Kredit und sonstige Leistungen. Das moderne Universalbanksystem entstand im 19. Jahrhundert.
Dieses sind Kreditinstitute, die alle Bankgeschäfte gem. § 1 Abs. 1 KWG durchführen können. Dieses trifft für die meisten deutschen Kreditinstitute (abgesehen von Spezialbanken) zu. In anderen Ländern, z. B. den USA und Großbritannien, gibt es das Trennbankensystem; dort sind für die verschiedenen Bankdienstleistungsbereiche einzelne Kreditinstitute tätig, die nicht — wie in Deutschland — zu einem Gesamtkonzern vereinigt sind.
Siehe auch: Trennbankensystem
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