Rankensystem, das den Banken das gleichzeitige Betreiben aller Bankgeschäfte (Zahlungs-, Anlage-, Eigen-, Finanzierungs- und Platzierungsgeschäft) sowie das Anbieten weiterer Dienstleistungen ermöglicht. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein Universalbankensystem. Trennbankensystem
Kreditinstitute eines Universalbankensystems dürfen (im Gegensatz zu Kreditinstituten eines Trennbankensystems) alle Arten von Bankgeschäften betreiben. Das deutsche Bankensystem ist ein Universalbankensystem, das auf drei Gruppen von Universalbanken basiert: Kreditbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Neben den Universalbanken existieren auch Spezialbanken, deren abgegrenzter Tätigkeitsbereich beruht jedoch nicht auf gesetzlichen Vorgaben, sondern ist Folge historischer Entwicklungen. Zu den Spezialbanken zählen unter anderem Realkreditinstitute, Bausparkassen und Kapitalanlagegesellschaften.
ist das Bankensystem, das in der Bundesrepublik und in anderen Ländern Europas praktiziert wird. Die Tätigkeiten der Kreditinstitute sind dabei weitgefächert und umfassen vor allem das Einlagen- und Kreditgeschäft (Aktivgeschäft und Passivgeschäft) und die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sowie das Geschäft mit Effekten, d.h. An- und Verkauf von Wertpapieren für Kunden und auf eigene Rechnung. Vgl. auch Trennsystem.
Bankenstruktur, die aus Universalbanken besteht. Ein reines Universalbankensystem ist idealtypisch durch ausschl. Existenz des Banktyps der Universalbank gekennz. Eine Bestandsaufnahme des konkreten Bankensystems in Deutschland  oft als typisches Universalbankensystem charakterisiert  zeigt jedoch, dass sich in der Realität ein Bankensystem entwickelt hat, in dem Universal- und Spezialbanken nebeneinander existieren, wobei ersterer Typus allerdings absolut und relativ dominiert. Die Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz alternativer Bankensysteme muss sich daran orientieren, in welchem Masse ein Bankensystem zur Erfüllung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Aufgaben geeignet erscheint. Dies bedeutet konkret, dass von den Ordnungsprinzipien dasjenige vorzuziehen ist, das die Gewähr für die Durchsetzung jener geld- und kreditpolitischen Massnahmen bietet, die zur Erfüllung des wirtschaftspolitischen Zielkatalogs notwendig sind. AusderPerspektivedesfürdie Wirtschaftsordnungs- und -prozesspolitik massgeblichen Entscheidungsträgers nimmt das Bankensystem somit den Rang einer Instrumentalvariablen zur Realisierung makroökonomischer Zielvariablen ein.
Vorhergehender Fachbegriff: Universalbanken | Nächster Fachbegriff: Universalgenossenschaft
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|