ist die Summe aller politischen Maßnahmen bzw. Interventionen in das marktwirtschaftliche Geschehen, um die Ergebnisse der wirtschaftlichen Entwicklung den jeweiligen politischen Zielen anzunähern. Die z. B. im Stabilitätsgesetz verankerten finanzpolitischen Instrumente sind prozesspolitischer Natur. Gegensatz: Ordnungspolitik.
Die Prozeßpolitik ist ein produktionswirtschaftliches Instrument, das die Unternehmung einsetzen kann, um absatzwirtschaftliche Präferenzen zu erreichen. Die Prozeßpolitik umfaßt alle Maßnahmen, die die Art und Weise der Durchführung des Produktionsprozesses betreffen. Sie besteht 1. in der Gestaltung der Prozeßdauer und 2. in der Gestaltung der Prozeßeigenschaften.
Siehe auch Ablaufpolitik
Begr. f. d. Teilgebiet der allgemeinen Wirtschaftspolitik, das sich mit den Eingriffen des Staates in den wirtschaftlichen Ablauf (Wirtschaftsprozess) und deren Auswirkungen befasst. Vgl. Ordnungspolitik.
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