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Wirtschaftspolitik

Summe aller Maßnahmen staatlicher Stellen zur Gewährleistung der Wirtschaftsordnung (Ordnungspolitik, soziale Marktwirtschaft) sowie zur Erreichung bestimmter gesellschaftlich legitimierter Ziele innerhalb der Wirtschaftsordnung (- Stabilitätsgesetz; Prozesspolitik: Konjunkturpolitik, Strukturpolitik, Regionalpolitik u. a.).

Stellt eine Einheit von Wissenschaft und Praxis dar.

s. Erkenntnisobjekt
s. Geldpolitik
s. Fiskalpolitik
s. Steuerpolitik
s. Notenbankpolitik

umfaßt alle Maßnahmen des Staates und der Zentralbank, die dazu dienen, den Ablauf des Wirtschaftslebens so zu gestalten, daß ein Höchstmaß an Wohlfahrt erreicht wird. Die Wirtschaftspolitik hängt im einzelnen von der geltenden Wirtschaftsordnung ab. Zur Wirtschaftspolitik gehören die Konjunkturpolitik und die Fiskalpolitik, die der Staat wahrnimmt, sowie die Währungspolitik und die Kredit- und Geldpolitik, die in der Bundesrepublik von der Deutschen Bundesbank wahrgenommen werden (siehe dort). Grundsätzliche wirtschaftspolitische Zielsetzungen sind im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft bzw. im Magischen Viereck enthalten.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Alle staatliche Maßnahmen zur Durchsetzung einer Wirtschaftsordnung und die ihr zugrundeliegenden gesellschaftlichen Ziele. Hierzu gehören z.B. die Gesetzgebung. die Haushaltspolitik, die Geldpolitik der Zentralbank und die Konjunkturpolitik. Die marxistische Wirtschaftspolitik beinhaltet die sozialistische Gesellschaftsordnung, während die sozialdemokratische von dem Anspruch der „Links-keynesianischen Verteilungs- und Nachfragepolitik“ durch staatliche Konjunktursteuerung, Investitionslenkung und den Ausbau wirtschaftsdemokratischer Elemente ausgeht. Die Wirtschaftspolitik der Neoklassiker beruht auf dem Monetarismus; das bedeutet Stärkung der Marktkräfte, Deregulierung sowie Entstaatlichung und der Arbeitsmarkt soll nach ihren Vorstellungen wie der Warenmarkt funktionieren. Der Keynesianismus reicht von einer antizyklischen Nachfrage- und Beschäftigungspolitik bis hin zur „neoklassische Synthese“: das bedeutet antizyklische staatliche Globalsteuerung, Einbindung der Lohnentwicklung in die Globalsteuerung und Umverteilung durch Steuerpolitik.

beschreibt die Gesamtheit der Entscheidungen ihrer Träger, die darauf gerichtet sind, das Wirtschaftsleben zu ordnen (Ordnungspolitik) und im Sinne bestimmter Ziele zu beeinflussen (Ablaufpolitik). Die wirtschaftspolitische Entscheidungskompetenz ist in der pluralistischen Demokratie auf mehrere Träger verteilt. Der Staat, also Bund, Länder und Gemeinden, dort jeweils Regierung und Parlament, ggf. daneben, eine zweite Kammer (wie in der Bundesrepublik der Bundesrat), die Zentralbank (falls ihr ein autonomer Handlungsspielraum zugestanden wird), die Tarifverbände und das Ausland (über die grenzüberschreitende Wirkung dort ergriffener Massnahmen) sind in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Wirtschaftsverbände greifen in den Willensbildungsprozess ein und versuchen "von aussen" die anstehenden Entscheidungen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Träger der wirtschaftspolitischen Entscheidungskompetenz geben dabei durchaus unterschiedlichen Zielen Vorrang. Konflikte werden auftreten, die über die verfügbaren Koordinationsmechanismen - Markt, Verhandlung, Mehrheitsentscheidung und Bürokratie - ausgeglichen werden können. Aber auch dort, wo über die grundsätzliche Zielorientierung Einigkeit (Konsens) besteht, müssen die einzelnen Aktivitäten aufeinander abgestimmt werden. Noch vor wenigen Jahren verstand sich die Wirtschaftspolitik allein als angewandte Theorie. Ihre Ziele galten als vorgegeben, abgeleitet aus den Grundwerten Freiheit, Sicherheit, Gerechtigkeit und Wohlstand. Gesucht wurde nach dem Mitteleinsatz, der die bestmögliche Zielerfüllung zu bewirken versprach. Die Ziele der instrumentellen Wirtschaftspolitik ·   konjunkturelle Stabilität, darunter Preisniveaustabilität, Vollbeschäftigung, aussenwirtschaftliches Gleichgewicht, ·   ausgewogenes Wachstum, ·   Verteilungsgerechtigkeit, ·   Entscheidungsbeteiligung, wurden nacheinander genannt, ohne damit sachliche oder politische Prioritäten begründen zu wollen. Heute jedoch, unter dem Einfluss der Neuen Politischen Ökonomik, geht die Wirtschaftspolitik über die wertfreie Mittelanalyse hinaus und unterzieht die Ziele einer ökonomisch fundierten kritischen Betrachtung. Die überkommene Arbeitsteilung, wonach die Politik über die Ziele und ihre Rangfolge entscheidet, die beratende Wissenschaft die Instrumente vorschlägt, wird aufgegeben. Es ist heute unverkennbar, dass der wirtschaftspolitische Entscheidungsprozess dem Wahlkalkül folgt, sachliche Kriterien allein dann einbezieht, wenn sie die Wahlchancen fördern. Dennoch braucht sich die instrumentell orientierte, der Sachrationalität verpflichtete theoretische Wirtschaftspolitik nicht ernüchtert zurückzuziehen. Sie muss die veränderte Aufgabenstellung, die Umkehr in der Dominanz, nämlich weg von der Sachrationalität und hin zum Wahlkalkül, akzeptieren. Instrumentelle Lösungsansätze sind gesucht, die die Sachrationalität fördern und zugleich für den Politiker akzeptierbar sind, weil sie dessen Wahlaussichten zumindest nicht beeinträchtigen. Daraus folgt: Die theoretische Wirtschaftspolitik darf die Instrumente und ihre Wirkung auf die Zielaspekte nicht nur beschreiben; sie muss zugleich deren politische Durchsetzbar- keit überprüfen.                                                Literatur: Streit, M. E., Theorie der Wirtschaftspolitik, 4. Aufl., Düsseldorf 1991. Teichmann, U., Wirtschaftspolitik, 3. Aufl., München 1989.  

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