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Währungspolitik

Gesamtheit aller Massnahmen des Staates und/ oder der Zentralbank zur Regelung des Geldumlaufs im Inneren und der monetären Aussenwirtschaftsbeziehungen. Dient der Stabilhaltung der Währung nach innen (Geldwertstabilität) und nach aussen (Wechselkursstabilität). Gehört zur allg. Wirtschaftspolitik eines Staates. Wird, was die äussere Währungspolitik betrifft, oft wesentlich weiter verstanden: so auch auf die Zahlungsbilanzpolitik allgemein, auf Währungsreserven und auf das Währungsgeschehen generell bezogen. Mit der 3. Stufe der EWWU ging die währungspolitische Kompetenz 1999 von den an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten über auf den EU-Rat. Die Währungsreserven wurden teilw. auf die EZB übertragen, teilw. verbleiben sie bei den NZB.
Sie ist die Summe aller generellen und speziellen langfristig wirksamen Überlegungen, Absichten und Maßnahmen, die auf die Gestaltung des Geldwesens eines Währungsraums ausgerichtet sind. Sie umfaßt die institutionierende und die funktionelle Währungspolitik. Die institutionierende Währungspolitik (Synonym: Geldpolitik) ist auf die Gestaltung der Geldverfassung ausgerichtet. Sie setzt damit den Rahmen, innerhalb dessen die funktionelle Währungspolitik (Synonym: Notenbankpolitik) ihre Ziele realisiert.

Die Währungspolitik umfasst
* Massnahmen einer Zentralbank, die auf die Erhaltung der Stabilität der Währung eines Landes - Geldwertstabilität, binnenwirtschaftliche Stabilität - abstellen.
* Alle staatlichen Massnahmen einschl. solcher der Zentralbank, die im Hinblick auf die Stabilität des Aussenwertes der eigenen Währung bzw. auf ein bestimmtes Funktionieren der Währung im Verhältnis zu anderen Währungen ergriffen werden.
* internationale Währungspolitik.

Aufgabe der Währungspolitik ist die Gestaltung des inneren und äußeren Geldwertes auf nationaler, EU- oder internationaler Ebene. Zur Währungspolitik gehört die Auf- und Abwertung, der Grad der Konvertierbarkeit, die Entscheidung für eine Leitwährung, die Vorschriften für den internationalen Kapitalverkehr usw. Die internationale Währungspolitik befaßt sich insbesondere mit den Entwicklungen der Wechselkurse der Industrieländer und ihre Auswirkungen auf Waren- und Kapitalströme.

Darunter versteht man folgende Maßnahmen des Staates und der Zentralbank:
1. Versorgung der Volkswirtschaft mit den notwendigen Zahlungsmitteln, d.h. Regulierung der Geldmenge;
2. Festsetzung oder geeignete Beeinflussung der Paritäten und Wechselkurse;
3. Stabilisierung des Preisniveaus durch Bekämpfung der Inflation, meist ebenfalls über die Steuerung der Geldmenge;
4. Unterstützung der sonstigen staatlichen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Magischen Vierecks.
5. Festsetzung der Parität der Landeswährung zu den Sonderziehungsrechten und gegebenenfalls zum Euro.
Die Währungspolitik wird überwiegend von der Zentralbank wahrgenommen; in der Bundesrepublik durch die Deutsche Bundesbank. Sie bedient sich dabei des folgenden währungspolitischen Instrumentariums: Mindestreserve-Politik, Festsetzung von Diskont und Rediskont sowie Lombard, Offenmarkt-Politik und gegebenenfalls Beeinflussung des Kapitalexports oder -imports über den Swap. Mit diesen Maßnahmen wird die Geldmenge über die Möglichkeit zur Geldschöpfung beeinflußt.

Die Währungspolitik umfasst alle staatlichen Massnahmen zur Gestaltung des Geldwesens eines Landes. Die institutionieren­de Währungspolitik bezieht sich auf die Schaffung einer neuen und die Änderung einer bestehenden Geldverfassung. Hierdurch wird der Bezugsrahmen der funktionellen Währungspolitik definiert, die laufende Massnahmen der Währungspolitik bezeichnet. Dabei versteht man unter „Geldpolitik” alle Massnahmen der funktionellen Währungspolitik, die nicht unmittelbar auf die Gestaltung der Wäh­rungsbeziehungen mit dem Ausland gerichtet sind.

Siehe auch Geldpolitik, internationale Währungspolitik, Währungsmanagement (mit Literaturangaben).

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