ist die Gewährung von Darlehen gegen Verpfändung (Pfandrecht) von Wertpapieren (Effektenlombard) oder von Waren (Warenlombard). In der Bundesrepublik Deutschland gewährt die Bundesbank an die Kreditinstitute Lombardkredite. Die Kreditgewährung erfolgt gegen Verpfändung von Wertpapieren, die besonderen Ansprüchen genügen müssen; die Lombardkredite dienen der Überbrückung kurzfristiger Probleme der Liquidität von Kreditinstituten und werden deshalb in der Regel mit einer Laufzeit von 30 Tagen gewährt. Der für den Lombardkredit zu zahlende Zins ist der Lombardsatz, er liegt über dem Diskontsatz.
1. Beleihung von (Wert-) Gegenständen, Wertpapieren, Waren, Edelmetallen usw., i. d. R. als Sicherheit für einen Kredit. 2. Kurzbezeichnung für Lombardkredit.
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