umfassendes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und derzeit (Stand: Juni 1990) 69 Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik, in dem (1) die EG diesen sog. AKP-Staaten einseitige Zollpräferenzen einräumt, die diesen Ländern die zollfreie Einfuhr von über 99% ihrer Industrie- und Agrarexporte in die EG ermöglichen, (2) die EG eine Abnahme von bis zu 13 Mio. Tonnen AKP-Zucker zu erheblich über den Weltmarktpreisen liegenden EWG-Preisen garantiert, (3) mit finanzieller Unterstützung der EG ein System zur Stabilisierung der Ausfuhrerlöse dieser Staaten für bestimmte Agrarprodukte ("Stabex") und mineralische Grundstoffe ("Sysymin") geschaffen wurde und (4) eine umfassende wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der EG und den AKP-Staaten zur Förderung der Industrie und Landwirtschaft dieser Entwicklungsländer vereinbart wurde, wobei die EG aus dem Europäischen Entwicklungsfonds und über die Europäische Investitionsbank den AKP- Staaten umfassende finanzielle Hilfe gewährt. Das erste Lomé-Abkommen ("Lomé I") wurde am 28.2. 1975 von damals 46 AKP- Staaten unterzeichnet und trat am 1.4. 1976 in Kraft. Es war auf fünf Jahre befristet und löste zwei frühere Abkommen von Jaunde aus den Jahren 1963 und 1969 zwischen der EG und den ehemaligen Kolonialgebieten der EG- Mitgliedstaaten, die eine Assoziation dieser Gebiete mit dem Gemeinsamen Markt der EG zum Inhalt hatten, ab. Ihm folgte 1979 das zweite Lomé-Abkommen, das von 1981 bis 1985 lief, und am 8.12. 1984 das dritte Lomé-Abkommen mit einer Laufzeit von 1985 bis 1990. Am 15.12. 1989 erfolgte die Unterzeichnung des jüngsten Lomé-Abkommens ("Lomé IV"), das erstmalig eine Vertragsdauer von zehn Jahren (1990-2000) hat. Der Umfang der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit wurde ebenso wie die finanzielle Hilfe der EG von Abkommen zu Abkommen immer weiter ausgebaut. Die finanzielle Hilfe der EG aus dem Europäischen Entwicklungsfonds und über die Europäische Investitionsbank stieg von 3,45 Mrd. ECU für 1975-1980 über 5,7 Mrd. ECU für 1980-1985 (Lomé II) auf 8,5 Mrd. ECU für 1985-1990 (Lomé III). Im Finanzprotokoll zum Lomé-IV-Abkom- men sind für den Zeitraum 1990-1995 Finanzmittel in Höhe von 12,0 Mrd. ECU vorgesehen, davon 6,2 Mrd. ECU nichtrückzahlbare Zuschüsse für nationale und regionale Programme, 1,15 Mrd. ECU zur Strukturanpassung, etwa 2 Mrd. ECU für Stabex und Sysmin sowie knapp 1,5 Mrd. ECU für andere Hilfen einschliesslich der Bereitstellung von Risikokapital. Die Darlehen der Europäischen Investitionsbank sollen 1,2 Mrd. ECU betragen. Das Lomé-Abkommen gilt als beispielhaft für die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, da in ihm viele Forderungen, die die Entwicklungsländer im Zusammenhang mit der Schaffung einer neuen Weltwirtschaftsordnung erheben, verwirklicht werden konnten und im Rahmen gemeinsamer Organe ein ständig fruchtbarer Nord-Süd-Dialog zwischen beiden Staatengruppen stattfindet. Literatur: Becker, Die Partnerschaft von Lomé, Baden-Baden 1979. Cosgrove-Twitchett, C., A Framework for Development, The EEC and the ACP, London 1981. Viertes AKP-EWG-Abkommen, unterzeichnet am 15. Dezember 1989 in Lomé, in: Bundesgesetzblatt 1991, Teil II, S. 2 ff.
regeln seit dem 1.April 1975 die Wirtschaftsbeziehungen und die Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union (EU) und der mit ihr assoziierten Entwicklungsländer Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raumes l AKP-Staaten), die zu einem Mitglied der EU besondere, aus der kolonialen Vergangenheit stammende langandauernde Beziehungen unterhalten und die die hierdurch bedingten Vorteile nicht durch die europäische Integration verlieren sollen (1997: 70 Staaten). Die paritätisch besetzten Organe der nach dem Ort der Vertragsunterzeichnung benannten vier Lome-Abkommen mit den Laufzeiten 1975 bis 1980,1981 bis 1985, 1985 bis 1990 und 1990 bis 2000 sind der EU-AKP-Ministerrat, der Ausschuß der ständigen Vertreter (Botschafterrat) und die Paritätische Versammlung. Die Lome-Abkommen gewähren den AKP-Staaten freien Zugang für alle gewerblichen und die meisten landwirtschaftlichen Produkte zu den Märkten der EU, die auf reziproke Zugeständnisse der Entwicklungsländer verzichtet. Außerdem unterstützt die EU die AKP-Länder vor allem im Rahmen der technischen Zusammenarbeit, durch Kredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) und durch Finanzhilfen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), unter anderem zur Stabilisierung der Exporterlöse bestimmter agrarischer und mineralischer Rohstoffe (Stabex) und zur Sicherung des Bergbausektors { Sysmin). Besonders begünstigt werden die ärmsten Länder, Länder ohne Zugang zum Meer und Inselstaaten. Die AKP-Länder akzeptieren unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Investitionsbedingungen für Unternehmen aus EU-Ländern. Mit dem vierten Lome-Abkommen wurde ein Strukturanpassungsfonds begründet. Der Ende 1995 unterschriebene Änderungsvertrag für die zweite Hälfte der Laufzeit des vierten Lome-Abkommens sieht Leistungen des Europäischen Entwicklungsfonds von 24,8 Milliarden DEM vor. In diesem Änderungsvertrag ist die Möglichkeit der Aussetzung von Leistungen im Falle von Menschenrechtsverletzungen vorgesehen.
Es wurde 1975 in Lome (Togo) zwischen der ^EG und insgesamt 57 AKP-Staaten (Länder des afrikanischen, Karibischen und pazifischen Raumes) geschlossen. Wichtigste Inhalte sind die Einräumung von Handelsvergünstigungen für die AKP-Staaten seitens der EG, das STABEX-System (Stabilisierung von Exporterlösen), industrielle sowie finanzielle und technische Zusammenarbeit. Das Lome-Abkommen gilt jeweils für 5 Jahre, nach deren Ablauf es erneuert werden muß. Die zweite Sitzung (Lome II) fand 1979 statt.
[s.a. Präferenzabkommen] Die EU hat mit der Gruppe der AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten, derzeit 77 Länder) spezielle Präferenzabkommen abgeschlossen. Es handelt sich dabei um Staaten, mit denen mindestens ein EU-Mitgliedstaat schon vor dem Eintritt zur EU »besondere Beziehungen« unterhielt, wie beispielsweise Frankreich zu seinen ehemaligen Kolonien. Am 28. Februar 1975 wurde erstmalig in Lome (Togo) ein Abkommen zur Forcierung einer eigenständigen Entwicklung unterzeichnet, deren Folgeverträge 1980, 1985 und 1989 ratifiziert wurden. Am 23. Juni 2000 wurde ein neues Partnerschaftsabkommen (Lome IV-Nachfolgeabkommen) zur Sicherung der Kontinuität der bestehenden Zusammenarbeit zwischen der EU und den Entwicklungsländern unterzeichnet. Die Finanzierung der im Partnerschaftsabkommen vorgesehenen Maßnahmen erfolgt im Wesentlichen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und durch Darlehen der Europäischen Investitionsbank (E1B). Deutschland ist mit ca. 23 % nach Frankreich der zweitgrößte Beitragszahler zum EEE Seit 1975 erhöhte sich das Finanzvolumen der EU für die AKP-Staaten auf das über Vierfache. Während die finanzielle Unterstützung im Rahmen das Lome I-Ab-kommens zwischen 1975 und 1980 insgesamt 3,4 Mrd. ECU betrug, erhöhten sich die Ausgaben zwischen 1995 und 1999 auf 14,6 Mrd. ECU (vgl. Koch, 1998a, S. 187). Die Instrumente der Lome-Verträge sind vielfältig geworden und in der Handhabung äußerst komplex. Die Regelungen betreffen im Einzelnen:
- die Handelspolitik
- die Unterstützung bei Grundstoffen
- die finanzielle und technische Kooperation.
Die handelspolitische Zusammenarbeit beinhaltet umfassende (einseitige) Zollpräferenzen (Zoll- und Abgabenfreiheit) für AKP-Ursprungswaren. Dieser freie Zugang zum Europäischen Binnenmarkt gilt für fast alle gewerblichen und rund 97 % der Agrarausfuhren der AKP-Länder. Allerdings gilt die Zollfreiheit nicht für Agrarproduk-te, die in der EU einer Marktorganisation oder sonstigen Agrarmarktregeln unterliegen. Hier wird den AKP-Staaten grundsätzlich nur die normale Meistbegünstigung gewährt; die Zollfreiheit ist auf bestimmte Kontingente oder Zeiträume begrenzt (Selbstbeschränkungsabkommen). Eine uneingeschränkte Zollfreiheit zum EU-Markt besteht für Industrieprodukte der AKP-Länder. Diese Industrieprodukte haben aber nur einen Anteil von 1 % an den EU-Importen. Die einseitige Präferenz des Abkommens kommt in einem Verzicht der EU auf die reziproke Gewährung entsprechender Handelsvergünstigungen zum Ausdruck. Die AKP-Länder sind lediglich verpflichtet, EU-Importe nach dem Meistbegünstigungsprinzip zu behandeln. Die Unterstützung bei Grundstoffen umfasst insbesondere eine Absicherung gegen Schwankungen der Erlöse der AKP-Staaten aus Rohstoffexporten. Dieses Problem wird in den STABEX (System zur Stabilisierung der Exporterlöse im Agrar-bereich)- und SYSMIN (System zur Stabilisierung der Exporterlöse im Bergbausek-tor)-Vereinbarungen berücksichtigt. Das STABEX-System umfasst 51 landwirtschaftliche Produkte und soll Mindereinnahmen bei den Exporterlösen (z.B. in Folge von Preissenkungen) in gewissem Umfang ausgleichen. Der Sonderfonds für Bergbauerzeugnisse stellt Mittel bei Erlösausfällen für neun mineralische Rohstoffe zur Verfügung, die als nicht-rückzahlbare Kredite vergeben werden. Des Weiteren existieren Sondervereinbarungen für Agrarprodukte wie die Verpflichtung zur Abnahme von bestimmten Bananenmengen aus den AKP-Staaten (»Marktordnung für Bananen«).
Die finanzielle und technische Zusammenarbeit stützt sich auf den EEF und umfasst u.a. Entwicklungshilfeprojekte, die Förderung der regionalen Zusammenarbeit, Programme in den Bereichen Gesundheit und AIDS-Bekämpfung, Entwicklung des Handels und des Fremdenverkehrs sowie industrielle und kulturelle Zusammenarbeit.
Das neue Abkommen vom 23. Juni 2000 enthält wesentliche Reformen, nachdem auf Grund der bisherigen Erfahrungen und der zum Teil als bedrohlich empfundenen Globalisierung ein hoher Reformdruck entstanden war. Die erstmalige Einbeziehung der Rückübernahmeklausel, d.h. der Rückführung von Personen, die sich illegal in EU-Ländern aufhalten, stellt eine wichtige Präzedenz für weitere Abkommen dar. Der zukunftsweisende Charakter rechtfertigt die gegenüber dem bisherigen Abkommen verdoppelte Vertragsdauer von 20 Jahren mit einer Überprüfungsmöglichkeit nach jeweils fünf Jahren. Bei einer Bewertung der Lome-Abkommen ist festzustellen,
- dass es für die Entwicklungsländer umfangreiche finanzielle Hilfen, einen wirksamen Ausgleich für Exportverluste sowie einen erleichterten Zugang zum Binnenmarkt bedeutet
- dass das Abkommen für die Europäische Union neben entwicklungspolitischem Prestige (knapp die Hälfte aller Entwicklungsländer ist in das Abkommen eingebunden) die Rohstoffversorgung stabilisiert und eigene Exportmöglichkeiten verbessert
- dass das neue Abkommen vor allem im Hinblick auf die WTO ein wichtiges Zeichen für die Zusammenarbeit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern gesetzt hat.
Allerdings wurden die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten durch das Abkommen nicht verbessert. So blieb die Struktur des AKP-EU-Handels unverändert; die EU importiert weiterhin Rohstoffe sowie tropische Agrarerzeugnisse und exportiert Fertigerzeugnisse. Auch sank der AKP-Anteil am EU-Handel. Bei der EU steht immer noch der Schutz der eigenen Produktion von »sensiblen« Produkten (wie Tomaten, Erdbeeren oder Rindfleisch) im Vordergrund (vgl. Koch, 1998a, S. 1871.).
Assoziierungsabkommen der Europäischen Gemeinschaft, das auf der Grundlage der erweiterten Gemeinschaft (Neunergemeinschaft) ausgehandelt, am 28.2.1975 in Lome (Hauptstadt Togos) unterzeichnet und am 1.4.1976 ratifiziert wurde. Es umfaßt inzwischen 66 überseeische Entwicklungsländer des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes (AKP-Staaten) und schließt auch Länder ein, die nicht zu den ehemaligen Kolonialgebieten der Gemeinschaft gehörten. Das Lome-I-Abkommen (Laufzeit fünf Jahre; 46 Staaten) enthielt fünf Hauptkapitel: a) Handelsverkehr: Im Gegensatz zu früheren Abkommen wurde das Prinzip gegenseitiger Präferenzen zugunsten einseitiger Präferenzen aufgegeben, d.h., die EG-Länder sicherten den AKP-Staaten den Abbau von Handelshemmnissen zu, ohne gleichzeitig Reziprozität zu verlangen (Konzept der »hinkenden Freihandelszone«). b) Stabilisierung der Ausfuhrerlöse (Stabex): Diese Regelungen verpflichteten die Gemeinschaft, die Exporterlöse der AKP-Staaten bei zwölf Hauptprodukten mit Hilfe eines Stabilisierungsfonds, der aus dem Europäischen Entwicklungsfonds bedient wurde, innerhalb enger Schwankungsbreiten zu garantieren. c) Industrielle Zusammenarbeit: Vereinbart wurde eine Reihe von Förderungsmaßnahmen für private Investitionen in den AKP-Staaten, die als Gegenleistung »wirksame Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern« und ein »günstiges Investitionsklima« zusicherten. d) Finanzielle und technische Zusammenarbeit. e) Institutionen: Als Organe sah das Abkommen den EG-AKP-Ministerrat, den Botschafterausschuss und die Beratende Versammlung vor. Das Abkommen von Lome wird vielfach (v.a. wegen der Stabex-Regelung und der industriellen Zusammenarbeit) als »historisches« Ereignis und neues Modell für die Beziehungen zwischen industrialisierten und nicht industrialisierten Ländern gewürdigt. 1979 wurde das ursprüngliche Abkommen neu gefaßt und erweitert (Lome-II; 1980-1985). Gleiches gilt für das 1986 in Kraft getretene Abkommen von Lome III. Obwohl die Lome-Abkommen zur Beschäftigungsstabilisierung in den AKPStaaten beigetragen haben, ist ihr Wachstumsimpuls sehr bescheiden. Sie konnten nicht verhindern, dass in den letzten 25 Jahren der Anteil ihrer Ausfuhren an den Importen der EG deutlich gefallen ist. Literatur: Deutsche Bundesbank (1992a). Molle, W. (1990)
Abkommen zwischen der Europäischen Union - zuvor Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bzw. Europäische Gemeinschaft (EG) - und den (anfangs 46) AKP-Staaten. Deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sollte durch die Intensivierung der Handelsbeziehungen zwischen AKP- und EU-Ländern gesteigert werden. Z. B. durch den freien Zugang von Produkten mit Ursprung in den AKP-Staaten zu den EU-Märkten. Durch vermehrte Exporte, Stabilisierung der Exporterlöse (STABEX) und ein spezielles Finanzierungssystem fiir Bergbauerzeugnisse (SYSMIN) sollten die Wettbewerbsfähigkeit und die Lebensbedingungen insg. in den AKP-Staaten verbessert werden. Diesen entwicklungspolitischen Interessen entsprach zugleich die Interessenlage der EU-Länder: Zugang zu strategisch wichtigen Rohstoffen wie auch Sicherung eines langfristigen Ausbaus von Absatzmärkten. Das grundlegende Vertragswerk - Lomé I aus dem Jahr 1975 - wurde in fünfjährigen Intervallen erneuert und ergänzt. Lomé II (1979), Lome III (1984) und Lomé IV (1990; dies für einen Zeitraum von 10 Jahren). Zurzeit sind 15 EU-Staaten und 70 Staaten aus den AKPRegionen über Assozierungsabkommen miteinander verbunden. Im Zuge zunehmender Globalisierung ist die Zukunft des Lomé-Abkommens ungewiss. Bei fortschreitender Liberalisierung der Weltmärkte wird kritisch angemerkt, dass die Lomé-Vereinbarungen eine Diskriminierung der nicht an die EU gebundenen Länder bewirken und die STABEX- und SYSMIN-Ausgleichssysteme nur die rohstoffreichen AKP-Länder begünstigen, nicht aber die eigentlich bedürftigen Entwicklungsländer dieser Staatengruppe.
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