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Kontingente

Kontingente sind ein klassisches Instrument der Außenhandelspolitik eines Staates. Kontingente sind Wert- oder Mengengrenzen, die in Hinblick auf den Import bzw. Export von Waren festgesetzt werden.

Sind Wert- oder Mengengrenzen für die Ein- und Ausfuhr von Waren, um das Angebot auf Märkten zu regulieren. Sie können aus außenwirtschaftlichen (Einfuhr bzw. Ausfuhrkontingent) oder zollrechtlichen Gründen festgesetzt werden. Von Devisenkontingenten spricht man, wenn im Außenhandel zum Ankauf bestimmter Waren nur eine festgelegte Menge von Devisen freigegeben wird. Kontingente werden in der Regel durch staatliche oder internationale Vereinbarungen aufgrund bilateraler oder multilateraler Abkommen beschlossen. Diese Vereinbarungen stehen jedoch grundsätzlich im Widerspruch zu den GATT-Regelungen (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)).


1. In verschiedenen Bereichen der Wirtschaftspolitik angewandte Instrumente der quantitativen Kontrolle (z.B. - Rediskontkontingent). Als alternative Bezeichnung wird »Plafond« verwendet (z.B. - Kreditplafond).
2. Instrument der Außenwirtschaftspolitik. Kontingente können sowohl auf Leistungs- als auch auf Finanztransaktionen angewendet werden. In Verbindung mit Leistungstransaktionen sind Kontingente bzw. Quoten mengenmäßige Beschränkungen der zulässigen Importe oder Exporte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Exportkontingente sind selten (i.d.R. nur bei strategisch wichtigen Gütern und im Rahmen von - internationalen Rohstoffabkommen). Die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Waren können dabei über die Festlegung von Höchstmengen (Mengenkontingente) oder Höchstwerten (Wertkontingente) beschränkt werden. Darüber hinaus können Kontingente als Globalkontingente (für alle Lander zusammen) oder durch Vergabe länderspezifischer Lizenzen (bilaterale oder regionale Kontingente) festgesetzt werden. Kontingente sind unwirksam, wenn die Wirtschaftseinheiten bei ihren Dispositionen die vom Staat gesetzten Grenzen ohnehin nicht überschritten hätten. Sie sind manchmal deswegen mehr als Vorsorgemaßnahmen zu interpretieren. Bei der Analyse der Wirkungen interessiert insbes. die Frage der Äquivalenz von - Zöllen und Kontingenten. Wenngleich sich gedanklich für jedes Kontingent ein Zoll (Äquivalenzzoll) konstruieren läßt, der genau die gleichen Wirkungen auf Inlandspreis, -produktion, -konsum und Importmenge hat, bestehen dennoch wichtige Unterschiede. Während ein Zoll dem Staat Einnahmen verschafft (Ausnahme: - Prohibitivzoll), fallen »Einnahmen« des Kontingents dem Inhaber der - Lizenz als Monopolrente zu. Sinken am Weltmarkt die Preise, so wird bei einem Zoll die Preissenkung auf das Inland übertragen, während das Kontingent den Preis unverändert läßt und lediglich die Monopolrente des Lizenzinhabers erhöht. Besondere Schwierigkeiten bereitet die Vergabe der Lizenzen unter die Importeure. Möglichkeiten sind: Zuteilung an den Erstbewerber (Windhundverfahren); quotale Berücksichtigung der Anmeldung; öffentliche Versteigerung der Lizenzen (Vorteil: Lizenzrenten fließen dem Staat zu; damit dem Zoll vergleichbarer Einnahmeeffekt). Außerdem wird die Wirksamkeit einer totalen Kontingentierung zur Reduzierung von Leistungsbilanzdefiziten bzw. als Methode zur Durchsetzung fester Wechselkurse diskutiert. Neben den oben genannten Schwierigkeiten erfordert die totale Kontingentierung eine umfassende Administration und Kontrolle des Außenhandels. Als Vorteil erweist sich jedoch die sofortige Wirksamkeit einer solchen Maßnahme. Kontingentierung wird auch zur Beschränkung von internationalen Kapitalbewegungen eingesetzt(Devisenbewirtschaftung). Das Statut der Welthandelsorganisation (WTO) mit seinen Anhängen verbietet die Anwendung von mengenmäßigen Beschränkungen; es läßt jedoch insbes. bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten und für Entwicklungsländer Ausnahmen zu. Literatur: Rose, K./Sauernheimer, K. (1999). Corden, W.M. (1974). Meade, J.E. (1964)

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