(Rationierung, Repartierung) bei überzeichneten Emissionen die anteilsmäßige Zuteilung der neu ausgegebenen Wertpapiere. Im Börsenverkehr ist eine Zuteilung dann erforderlich, wenn übermäßige Nachfrage bzw. zu geringes Angebot in gehandelten Wertpapieren vorliegt. Zu dem amtlich festgestellten Kurs wird repartiert.
1. Vergabe eines Bauspardarlehens an den berechtigten Bausparer,
2. Bei Überzeichnung einer Emission begrenzte Bedienung der Zeichner.
3. Pensionsgeschäfte der Europäischen Zentralbank.
In der Wirtschaftssoziologie: Allokation
Rationierung, Repartierung
Wenn bei einer Wertpapieremission oder einem erteilten Kaufauftrag an der Börse die Nachfrage das Angebot übersteigt, erfolgt im Gegensatz zu einer vollständigen eine reduzierte Zuteilung. Die Zuteilung erfolgt dann nach einem bestimmten prozentualen bzw. anteiligen Schlüssel.
Die Zuteilung an der Börse erfolgt nur, wenn ein Kurs feststeht.
S. Repartierung.
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