(auch Notenbank, Central Bank, Banque d’Emission, Zentralnotenbank) für die Währungs- und Kreditpolitik sowie den Zahlungsverkehr eines Staates notwendige Institution; in der Bundesrepublik die Deutsche Bundesbank. (Europäische Zentralbank)
Bezeichnung für das Währungs- und Kreditinstitut eines Staates, das mit dem Recht (in der Mehrzahl der Staaten dem Monopol) zur Ausgabe von gesetzlichen Zahlungsmitteln (Banknoten) ausgestattet ist. Die Zentralbank regelt darüber hinaus den Zahlungsverkehr im Inland, sorgt für die reibungslose Abwicklung von Transaktionen mit ausländischen Währungen und wickelt in der Regel die Kredit- und Finanzpolitik des Staates banktechnisch ab. Häufig befindet sie sich in Staatsbesitz (Deutsche Bundesbank) oder steht zumindest unter staatlicher Aufsicht (Federal Reserve System (FRS)).
Die Zentralbank ist das zentrale Organ zur Steuerung des Geld- und Kreditwesens einer Volkswirtschaft. Zentralbanken sind neben den Regierungen Träger der Wirtschaftspolitik und handeln nach den gesamtwirtschaftlichen Zielen eines Staates (vgl. Magisches Viereck). In Ländern mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsordnung erfüllen Zentralbanken hauptsächlich vier Funktionen:
1. Notenausgabe (die Zentralbank ist Notenbank, sie bestimmt die Zentralbankgeldmenge);
2. Refinanzierungsmöglichkeit für die Kreditinstitute (und dadurch Möglichkeit zur Steuerung der Geldschöpfung; Diskont, Lombard);
3. Gewährung von Krediten an die öffentlichen Haushalte und Abwicklung von deren Zahlungsverkehr;
4. Verwaltung der Währungsreserven (hauptsächlich Devisen zur Intervention); des weiteren unterhält die Zentralbank die Beziehungen zu internationalen Wahrungsorganisationen wie Internationaler Währungsfonds und EWS. Zentralbank in der Bundesrepublik Deutschland ist die Deutsche Bundesbank, in Österreich die Österreichische Nationalbank, in der Schweiz die Schweizerische Nationalbank.
Die Zentralbank ist die Notenbank eines Staates, bei den Teilnehmerländern der Europäischen Währungsunion ab 2002 die Notenbank der Eurozone ( Europäische Zentralbank). Die deutsche Zentralbank ist die Deutsche Bundesbank. Bekannt ist auch die amerikanische Zentral- bzw. Notenbank, die Federal Reserve Bank. Die Zentralbank ist als alleinige Bank zur Ausgabe von Banknoten berechtigt, sie hat daher das Notenausgabemonopol. Zentralbanken sind daneben Hüter der Preis- und Währungsstabilität, wofür sie über das wirkungsvolle Regulierungsinstrument der Zinspolitik verfügen (Leitzinsen), und sie sind Hüter der Währungsreserven. Eine Zentralbank ist sowohl Bank des Staates als auch Bank der Banken, (Bundesbank)
Bank, die für die Ausgabe von Geld und die Regelung des Zahlungsverkehrs innerhalb eines Landes zuständig ist (Deutsche Bundesbank. Europäische Zentralbank für den Euro).
1. Abk.: ZB. Kurzbezeichnung für Zentralnotenbank (ZNB), Notenbank (NB). In Deutschland Deutsche Bundesbank (als Mitglied des ESZB).
2. Nationale Zentralbanken, ESZB.
3. Genossenschaftliche Zentralbank.
Siehe Notenbank
Institution zur Verwirklichung der seitens der Währungsgemeinschaft gewünschten - Geldordnung und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Geld- und Kreditmärkte im ordnungspolitisch gesetzten Rahmen. Der Zentralbank obliegt die Verantwortung für die Nutzbarkeit von Geld im Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Ihre Funktionen werden einerseits bestimmt vom jeweiligen Entwicklungsstand des Geldwesens bzw. des Monetisierungsgrades der Volkswirtschaft sowie vom institutionellen Gefüge der Finanzinstitute des jeweiligen Währungsraumes. Umgekehrt beeinflußt die Zentralbankpolitik ihrerseits maßgeblich die (sozialen) Information- sowie Transaktionskosten und damit die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Mit der verstärkten Emission von Staatspapiergeld und Banknoten im vergangenen Jh. sowie mit der steigenden parallelen Verwendung dieses Papiergeldes und vollwertiger Münzen (vorwiegend auf Gold- und Silberbasis) als Zahlungmittel erfuhren die verschiedenen Emissionsinstitute (Notenbanken) eine zunehmende hoheitliche Regulierung oder sogar Monopolisierung in staatlicher Hand. Aufgaben der Zentralbank sind in aufsteigender Ordnung je nach Entwicklungsstand: a) Verrechnung bzw. Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen den Banken als zentrale Clearingstelle. b) Zentralisierung der Notenemission durch Aneignung des Notenausgabemonopols und Regulierung des Umlaufs an gesetzlichen - Zahlungsmitteln (Notenbank). c) Regelung der - Geldschöpfung aller anderen Banken im Währungsraum, insbes. durch deren Verpflichtung zur Haltung von Mindestreserven in Form von Zentralbankgeld sowie zum Umtausch des von ihnen geschaffenen Buchgeldes in Zentralbankgeld auf Kundenverlangen. Hierdurch wird sie für alle Banken zum lender of last resort, d.h. sie kontrolliert und bestimmt die Liquidität des Banken-systems. Entsprechend hat sie über die Refinanzierung den Banken die Geld- und Kreditschöpfung zu ermöglichen und für einen geordneten Geldmarkt zu sorgen. d) Sicherung der Qualität und Reputation der monetären Institutionen sowie des Vertrauens in den Bestand der Ordnung. Entsprechend hat sie mit Mitteln der Bankenaufsicht (Bankenzulassung, Grundsätze über angemessenes Eigenkapital, Solvenz, Risikovorsorge), des Bankenrechtes sowie des Währungsrechtes (Finanzinnovationen) und der Geldpolitik letztlich Liquiditätskrisen des Bankensystems und Banken-Runs ebenso zu vermeiden wie in einer offenen Volkswirtschaft eine Flucht aus der heimischen Währung. e) Internationale Absicherung und Vertretung der Währungsgemeinschaft sowie Koordination und Entwicklung der internationalen monetären Beziehungen sowie internationales Clearing des Zahlungsverkehrs und in Abhängigkeit vom Wechselkurssystem Interventionen auf den Devisenmärkten sowie Haltung und Verwaltung der - Währungsreserven. f) Förderung des Gesamtsystems monetärer Institutionen (einschl. der Kapitalmärkte und entsprechender Institutionen wie der Börsen) im internationalen Wettbewerb im Sinne einer Standortpolitik für die Währungsgemeinschaft. Vorgegebene oder selbstgesteckte Ziele, die Möglichkeiten zur Wahl und zum Einsatz der Instrumente, schließlich die zu beachtenden Beschränkungen finden ihren Ausdruck in der Zentralbankpolitik. Literatur: Collins, M. (1993)
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