Zahlungsmittel sind alle Formen von Bargeld wie Münzen/Banknoten und Buchgeld wie z. B. Guthaben auf einem laufenden Konto sowie alle Geldersatz-Mittel, die das Bar- oder Buchgeld ersetzen, z. B. der Scheck, der Wechsel und die Vielzahl der Karten, die von Banken und anderen Unternehmen ausgegeben werden: Die Bankkundenkarte ist zum einen für den Einsatz an Kontoauszugsdruckern der Hausbank gedacht; in Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl ist zum anderen die Nutzung von Geldausgabeautomaten sowie von electronic cash möglich. Electro-nic cash bedeutet: Die Karte wird an der Kasse eines Ladens gelesen; der Kunde bestätigt den Betrag; die persönliche Geheimzahl wird eingegeben; nach Prüfung durch das Rechenzentrum der kontoführenden Bank wird die Zahlung freigegeben. Bei einigen Läden wird statt der Eingabe der Geheimzahl eine Unterschrift unter einen entsprechenden Zahlungsbeleg verlangt, der eine Lastschrift auslöst. Unter Umständen sind weitere Verwendungen (z. B. an Selbstbedienungsterminals) gegeben. Es können aber keine kartengarantierten Schecks begeben werden. Die ec-Karte wird von Banken ausgegeben. Sie ermöglicht die Bargeldbeschaffung via Euroscheck und an Geldausgabeautomaten. Daneben kann sie auch für bargeldlose Zahlungen mit dem Euroscheck sowie an electronic cash- / edc- /Maestro-Terminals eingesetzt werden. Das Kürzel edc steht für electronic debit card; dieser Zahlungsservice wird von den Banken im europäischen Ausland angeboten. Weltweites Zahlen mit einer Karte, die das Maestro-Zeichen trägt, wird durch das Unternehmen Maestro International sichergestellt. Wird eine ec-Karte durch den Zahlungspflichtigen eingesetzt, garantiert die kontoführende Bank die Zahlung eines bestimmten Betrages (derzeit: 400 DM/200 € bzw. ungefährer Gegenwert in ausländischer Währung). Bei Verwendung eines Euroschecks muss auf dessen Rückseite die korrekte Scheckkarten-Nummer eingetragen sein. Ebenfalls übereinstimmen müssen hei Scheck und Scheckkarte: Unterschrift, Name des Kreditinstituts sowie Kontonummer. Bei Einsatz der ec-Karte an Terminals muss die richtige Geheimzahl eingegeben werden. Die GeldKarte/elektronische Geldbörse gibt es in drei Varianten: als ec-Karte mit ( als separate kontengebundene Geldkarte, als kontenunabhängige Geldkarte (Wertkarte). Allen drei Formen ist gemeinsam: Es handelt sich um eine kreditkartengroße Plast i k karte, die aus einem Mikroprozessor sowie einem Speicherbaustein besteht. Die Karte kann an speziellen Terminals mit (Geldeinheiten (derzeit: maximal 400 DM) aufgeladen werden, und zwar entweder zu Lasten eines bestehenden Kontos oder durch Einzahlung von Bargeld. Sie ist ohne Verwendung einer Geheimzahl einsetzbar. Der Kunde muss den Betrag nur bestätigen, eine Online-Autorisierung entfällt also. Sie ist gedacht für die Zahlung kleinster und kleiner Beträge. Für den Handel ist wichtig: Die Zahlung via Geldkarte wird durch das Kreditgewerbe garantiert. Die SparKarte tritt an die Stelle des althergebrachten Sparbuchs. Mit ihr bietet sich die Möglichkeit, europaweit an ec-Automaten vom Sparkonto Geld abzuheben. Eine Verfügung ist pro Tag auf 1.000 DM, pro Monat auf 3.000 DM limitiert. An den Kundenterminals der ausgehenden Bank können Überträge auf das oder vom Sparkonto vorgenommen werden. Auch der Kontostand ist verfügbar – ein Auszug kann an Kontoauszugsdruckern erstellt werden.
Unter Zahlungsmitteln versteht man alle Geldzeichen und geldgleichen Forderungsrechte, die im Zahlungsverkehr zum Ausgleich für erhaltene Leistungen verwendet werden. Dazu gehören:
das Bargeld (Münzgeld und Papiergeld), das Giralgeld (bei Kreditinstituten als Kontokorrenteinlagen gehaltene Guthaben, über die mit Hilfe eines Schecks oder einer Überweisung verfügt werden kann) und Geldsurrogate (vor allem der Wechsel, der zwar vorwiegend eine Kreditierungsfunktion hat, der Aber auch als Zahlungsmittel verwendet werden kann). Die Zahlungsmittel sind nicht identisch mit dem Geldvermögen, vielmehr besteht folgende Beziehung (Zahlungsmittelbestand; bei Forderungen und Verbindlichkeiten handelt es sich um Geldforderungen bzw. Geldverbindlichkeiten):Bestand an Zahlungsmitteln -IBestand an anderweitigen Forderungen. Bestand an Verbindlichkeiten =Geldvermögen.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Mittel mit Geldfunktion.
Staatliche Zahlungsmittel sind alle Geldarten, denen der Staat unbeschränkte Zahlungskraft übertragen hat, wie Banknoten und Münzgeld. Zu den geldgleichen Zahlungsmitteln zählen das Buchgeld (Scheck, Überweisung und Karten) und der Wechsel. Ebenfalls gelten Gold und Devisen als Zahlungsmittel.
Auch bei solchen Warenlieferungen, die beim Kauf der Ware nicht sofort bezahlt werden, hat das Geld eine Funktion, indem es zur Grundlage des Kredits wird. Außerdem greift das Geld in dieser Funktion über die Warenzirkulation hinaus und wird zur allgemeinen Ware der Kontrakte und zum Mittel außerökonomischer Zahlungen (Steuern. Renten usw.).
Geldfunktionen
Vorhergehender Fachbegriff: Zahlungsmeldungen im Auslandszahlungsverkehr | Nächster Fachbegriff: Zahlungsmittel, Zahlungsmittelbestand
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|