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Prüfung

(Revision) nicht fest in den Arbeitsablauf eingebaute Überwachung. Der Prüfer ist nicht für die Richtigkeit des —Istobjektes verantwortlich. Ausserdem darf er festgestellte Mängel am Istobjekt nicht selbst beseitigen. Die Ziele und Aufgaben der internen Prüfung (interne Revision) sind frei gestaltbar, bei externen Prüfungen ist der Prüfer dagegen festgelegt, soweit es sich um gesetzlich definierte Pflichtprüfungen handelt. Die häufigste ist die Ordnungsmässigkeitsprüfung der Kapitalgesellschaften (§ 316 HGB), die sich darauf erstreckt, ob sich die Geschäftsvorfälle richtig in den Aufzeichnungen des Unternehmens niedergeschlagen haben. Sie setzt sich aus einer System- und einer Ergebnis- (Konten-, Jahresabschlusszahlen-)prüfung zusammen (Kontrollarten, Prüfungsmethoden). Meistens ist die Zahl der Geschäftsvorfälle so gross, dass nicht alle geprüft werden können. Deshalb wird eine Auswahl-Ergebnisprüfung vorgenommen. Diese ist nur sinnvoll, wenn gewisse Vorinformationen über die Struktur des Rechnungswesens und die Zuverlässigkeit des — internen Kontrollsystems vorliegen, die der Prüfer nur durch eine Systemprüfung erlangen kann. Hier werden die Regeln und Verfahren, nach denen die Geschäftsvorfälle erfasst und verarbeitet werden, und nicht die Buchhaltungs- und Abschlussergebnisse geprüft. Mit der Auswahl-Ergebnisprüfung versucht man, die Verarbeitungsergebnisse möglichst repräsentativ zu prüfen. Hierfür bildet sich der Prüfer für die ausgewählten Istobjekte (d. h. den Geschäftsvorfall, die Kontierung, die Buchung, den Kontenabschluss, die Jahresabschlussposition etc.) jeweils ein —Sollobjekt zum Vergleich. Die Prüfungsurteile werden im Bestätigungsvermerk und im Prüfungsbericht zusammengefasst.               

Prüfung ist die nichtlaufende Überwachung. Die Begriffe Prüfung und Revision werden weitgehend synonym gebraucht. Die Prüfung kann periodisch (z.B. Abschlußprüfung) und nicht periodisch (z.B. Sonderprüfung) erfolgen. Gegenstand der Prüfung können grundsätzlich alle betrieblichen Bereiche und Gegenstände sein.

Terminologisch wird der Begriff Prüfung in der Prüfungslehre als untergeordneter Begriff des Oberbegriffes Überwachung gebraucht, während die Begriffe Prüfung und Revision als Synonyma gebraucht werden. Die Überwachung ist ein mehrstufiger Informations und Entschei-dungsprozeß, der alle Maßnahmen umfaßt, durch die festgestellt werden soll, ob Zustände oder Vorgänge einer Norm entsprechen bzw. normgerecht durchgeführt wurden. Es handelt sich dabei um einen Prozeß der Informationsermittlung, Informationsverarbeitung und Informationsmitteilung.
Unter Prüfungen sind die Überwachungsmaßnahmen zu verstehen, die von prozeßunabhängigen Personen ( oder Organen) vorgenommen werden und durch die festgestellt werden soll, ob Zustände oder Vorgänge einer Norm entsprechen bzw. normgerecht durchgeführt wurden.

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