Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Überwachung

Die Überwachung ist ein mehrstufiger Informations und Entscheidungsprozeß, der alle Maßnahmen umfaßt, durch die festgestellt werden soll, ob Zustände oder Vorgänge einer Norm entsprechen bzw. normgerecht durchgeführt wurden. Es handelt sich dabei um einen Prozeß der Informationsermittlung, Informationsverarbeitung und Informationsmitteilung.
Terminologisch wird der Begriff Überwachung, der ganz allgemein den Vorgang des Vergleichens von Ist-Zuständen mit Soll-Zuständen beinhaltet, in der Prüfungslehre als Oberbegriff benutzt, dem die Begriffe Prüfung und Kontrolle untergeordnet sind. Die Begriffe Prüfung und Revision werden als Synonyma gebraucht.

Vergleich eines Istobjektes mit einem Vergleichsobjekt (Soll- oder Istobjekt) mit anschliessender Entscheidung über Freioder Rückgabe des Istobjektes. Die Überwachung folgt im betrieblichen Ablauf auf Zielsetzung, Planung und Realisation einer Aufgabe; sie umfasst die Kontrolle und die Prüfung (Revision), die ihrerseits aus sechs Schritten bestehen:
(1)   Auswahl, Feststellung oder Ermittlung der zu überwachenden Istobjekte,
(2)   Feststellung oder Ermittlung der zugehörigen Vergleichsobjekte,
(3)   Vergleich der Objekt-Paare,
(4)   Beurteilung der Abweichungen, d.h. Entscheidung über Istobjekte,
(5)   Zusammenfassung aller Teilurteile zu einem Gesamturteil,
(6)   Urteilsmitteilung an die Adressaten (Kontrolladressaten).

Im Anschluss an die Beurteilung können die Istobjekte entweder frei- oder zurückgegeben werden. Auf die Freigabe folgt entweder eine Weiterbearbeitung aufgrund von Fehlerfreiheit bzw. Fehlerakzeptanz mit entsprechender Dokumentation oder eine Beendigung des Prozesses, und zwar entweder mit planmässigem Ende aufgrund von Fehlerfreiheit bzw. Fehlerakzeptanz oder mit unplanmässigem Ende aufgrund nicht akzeptierter Fehler, z. B. durch Aussonderung (wie Verkauf als 2. Wahl) oder Vernichtung. Bei der Rückgabe schliessen sich an den Soll-Ist-Vergleich eine erneute Bearbeitung bzw. Korrektur des Istobjekts und nach einem Ist-Ist-Vergleich eine erneute Bearbeitung der Istobjekte an. Für die Überwachung im Fall des Soll-IstVergleichs ergibt sich ohne die Schritte (5) und (6) der in der Abbildung wiedergegebene Ablauf. Die Überwachung ist durch das Prinzip der Rückkopplung charakterisiert, sofern sie die Möglichkeit der Rückgabe zur Korrektur oder zur Wiederholung der Bearbeitung vorsieht. Sie soll eine Präventiv-, Korrektur- und Sicherheitswirkung (Kontrollwirkung) entfalten.                  

Überwachung wird im Prüfungswesen als Obergriff verstanden, dem die Begriffe Prüfung und Kontrolle untergeordnet sind, wobei die Begriffe Prüfung und Revision weitgehend synonym verwendet werden. Zur Unterscheidung von Prüfung und Kontrolle wird nach Klaus von Wysocki das Kriterium der direkten und indirekten Prozeßabhängigkeit der Personen oder Organe vom Überwachungsobjekt verwendet. Diese Unterscheidung kann wie folgt schematisch dargestellt werden:

Überwachung

Unterscheidungskriterium für Prüfung und Kontrolle ist das Verhältnis der mit der Überwachung beauftragten Personen ( oder Organe) zu den Überwachungsobjekten. Die Merkmale der Prüfung sind gegeben, wenn die Überwachung durch Personen ( oder Organe) durchgeführt wird, die unabhängig vom Überwachungsobjekt sind. Die Merkmale der Kontrolle sind gegeben, wenn die Überwachung durch Personen ( oder Organe) durchgeführt wird, die abhängig vom Überwachungsobjekt sind.

Eingangsinformationen Prozessschema der Überwachung Vergleich Entscheidung

Literatur: Baetge, J., Überwachung, in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2, 2. Aufl., München 1990, S. 165 ff.

Vorhergehender Fachbegriff: Übertragungswege, außenwirtschaftliche | Nächster Fachbegriff: Überwachung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Aktienindex-Optionsscheine | Hypothekenkredit | Streuungsparameter

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon