Bei der Kontrolle (Überwachung, Prüfung) dispositiver Tätigkeiten ist der "dispositive Faktor" Adressat der Kontrollinformatio- nen, während bei Routinetätigkeiten i.d.R. der Faktor "objektbezogene Arbeit" diese Rolle übernimmt. Die Kontrolle dient der Verbesserung sowohl der Planung als auch der Realisation betrieblicher Prozesse. Die Dispositionskontrolle unterstützt primär die Planung und die Objektkontrolle die Realisation. In einigen Fällen müssen beide Adressaten über Kontrollergebnisse informiert werden (Kontrollbericht); insofern sind Dispositions- und Objektkontrolle nicht (völlig) überschneidungsfrei. Da die Realisation von grösseren Dispositionen längere Zeit beansprucht als die von Routinetätigkeiten, ist der dispositive Faktor weniger häufig zu kontrollieren als die objektbezogene Arbeit (Kontrollfrequenz). Ausserdem lassen sich zur Beurteilung von Dispositionen wegen der Unsicherheit der Zukunft meist nur innerhalb grosser Bandbreiten Sollwerte angeben, so dass eine Dispositionskontrolle im Sinne eines Soll-Ist- Vergleiches ceteris paribus viel seltener zu einer regelrechten Fehlermeldung führt als eine Objektkontrolle. Insofern gehen von einer Dispositionskontrolle auch seltener Impulse für eine präventive und/oder korrektive Wirkung (Kon- trollwirkung) aus als von der Objektkontrolle. Bei letzterer lassen sich Vergleichsobjekte wegen der Möglichkeit, generelle Regelungen zu treffen, und wegen der geringeren Unsicherheit viel genauer angeben und Abweichungen leichter feststellen als bei Dispositionskontrollen. Die möglichen Inhalte der an die Adressaten zu leistenden Kontrollinformationen sind der Abbildung zu entnehmen, in der die Fehler sich jeweils auf den Inhalt des Kästchens beziehen, auf den die zurückführenden Pfeile zeigen.
Vorhergehender Fachbegriff: Kontrastgruppenanalyse | Nächster Fachbegriff: Kontrollarten
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|