Die Annahme "unter sonst gleichen Bedingungen" ist ein Begriff der wirtschaftswissenschaftlichen Partialanalyse. Bei der Untersuchung der Wirkung der Änderung einzelwirtschaftlicher Daten auf eine ökonomische Variable werden entsprechend der c.p.-Klausel die Wirkungen auf andere ökonomische Größen und die aus den Veränderungen dieser Größen auf die betrachtete Variable resultierenden Rückwirkungen vernachlässigt. Dabei müssen allerdings die Folgen einer solchen isolierend en Betrachtungsweise berücksichtigt werden. Die Ergebnisse einer solchen Analyse können keine ökonomischen Entscheidungen und Handlungen vollständig erklären. Sie können deshalb auch keine allgemeingültigen Handlungsempfehlungen für unternehmerische Entscheidungen liefern. Vielmehr können nur Teilaspekte ökonomischer Zusammenhänge erklärt werden.
Analyse
Vorhergehender Fachbegriff: Cession | Nächster Fachbegriff: Ceteris-paribus-Annahme
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|