Sie haben gem. Anl. zur AWV auf den folgenden Z-Formularen an die Deutsche Bundesbank zu ergehen: Z 1: für Zahlungen an Gebietsfremde über inländische Kreditinstitute und die Post (Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr). Z 2: für Dienstleistungs- und Kapitalzahlungen von Gebietsfremden an Gebietsansässige auf Auslandsbankkonten (Auslandskontenmeldung — Eingang). Z 3: für Dienstleistungs- und Kapitalzahlungen von Gebietsansässigen an Gebietsfremde auf Auslandsbankkonten (Auslandskontenmeldung — Ausgänge). Z 4: für alle sonstigen ausgehenden Zahlungen, die nicht über Kreditinstitute gehen bzw. alle eingehenden Zahlungen (Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr). Z 5: für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit gebietsfremden Geldinstituten (mindestens 1,5 Mio. €). Z 5a: Blatt 1: Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit gebietsfremden Nichtbanken. Blatt 2: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden aus dem Waren-und Dienstleistungsverkehr. Z 8: für Einnahmen und Ausgaben der Seeschifffahrt. Z 10: für Wertpapiergeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr. Z 11: für Wertpapiererträge im Außenwirtschaftsverkehr. Z 12: für Zahlungseingänge im aktiven Reiseverkehr. Z 13: für Zahlungsausgänge im passiven Reiseverkehr. Z 14: für Zinseinnahmen und zinsähnliche Erträge von Gebietsfremden im Außenwirtschaftsverkehr Z 15: für Zinsausgaben und zinsähnliche Aufwendungen an Gebietsfremde im Außenwirtschaftsverkehr.
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