Hierbei handelt es sich um das von der deutschen Kreditwirtschaft neu eingeführte bargeldlose elektronische Zahlungsverfahren, das unter der
Bezeichnung »Geldkarte« bekannt geworden ist. Die elektronische Geldbörse ist eine ec-Karte oder eine andere Bankkarte, in der ein Mikroprozessorchip enthalten ist, der nach Verbrauch des gespeicherten Geldbetrages wieder aufladbar ist. Die elektronische Geldbörse kann zur bargeldlosen Bezahlung an Automaten verwendet werden. Die Wiederaufladung der Karte erfolgt unter Nennung der persönlichen Geheimzahl an besonderen Geldautomaten. Die Beträge werden automatisch dem persönlichen Bankkonto des Karteninhabers belastet.
Siehe: Cyberbanking, Cybergeld, Direct Banking, E-Commerce, Electronic Banking, Electronic Cash, Homebanking, Internet, Telebanking
Eine aufladbare multifunktionale vorausbezahlte Karte; elektronisches Geld. S. a. Geldkarte.
Vorhergehender Fachbegriff: Elektronische Fracht- und Laderaumbörse | Nächster Fachbegriff: Elektronische Produktkataloge
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|