Zahlungskarte, die über einen Chip durch Vorauszahlung im Voraus aufgeladen werden kann (prepaid card) und mit der an entsprechend ausgestatteten Kassen ohne Eingabe einer Geheimzahl oder Legitimation gezahlt werden kann. Der Ladebetrag der von den deutschen Kreditinstituten ausgegebenen Geld-Karte beträgt maximal 400,00 EUR. Die Umsätze werden über ein zentrales Börsenverrechnungskonto ohne Namenserfassung des Karteninhabers kontrolliert. Der Händler erhält bei jeder Zahlung eine Zahlungsgarantie, muss allerdings eine Gebühr bezahlen. Längerfristig soll die GeldKarte einen Teil der Barzahlungen ablösen. Außer an Ladenkassen kann sie auch in Bussen und an vielen Automaten eingesetzt werden. Um Kleingeld zur korrekten Bezahlung braucht sich der Karteninhaber nicht mehr zu kümmern. Der Chip kann zusätzlich auf der ec-Karte angebracht sein oder auf einer gesondert erworbenen Karte nur mit GeldKartenfunktion (wild card).
Im weitesten Sinne handelt es sich bei der Geldkarte um eine mit einem Chip oder Magnetstreifen versehene, bestimmte codierte und automatenlesbare Angaben über den Inhaber enthaltende Plastikkarte zum bargeldlosen Bezahlen oder für das Abheben vom Bargeld an Geldautomaten oder für andere Verfügungen (z.B. Kontoauszugsdrucker). In diesem Sinne sind auch Kundenkarten, mit denen nur in Filialen des ausgebenden Kreditinstituts über das Konto verfügt werden kann, und ec-Karten (Eurocheque-Karteri) Geldkarten. In engerem Sinne handelt es sich bei der Geldkarte - in der Schreibung »Geld-Karte« - um eine mit einem aufladbaren Chip versehene Karte, die an speziellen Ladestationen bis zu 400 DM aufgewertet werden kann und ausschließlich Zahlungsfunktion erfüllt (»electronic cash«). Die GeldKarte soll vor allem dazu dienen, kleinere Beträge zu begleichen. Im deutschen Einzelhandel ist die Akzeptanz wegen der hohen Investitionskosten für Lesegeräte und die Umstellung von Automaten (z. B. Zigaretten- und Getränkeautomaten) noch relativ gering. Der Anteil der GeldKarte am Einzelhandelsumsatz ist zur Zeit so niedrig, daß er laut Euro-Handelsinstitut statistisch nicht nachgewiesen werden kann.
Bez. der deutschen Bankwirtschaft für die von ihrentwickelte sog. elektronische Geldbörse. Mitspez. Chip ausgestattete Karte (Bankkundenkarte, i. w. S. auch die heutige ec- [Electroniccash-] Karte). An einem dafür vorgesehenen Terminal kann der Kunde die Geldkarte bis zu einem bestimmten Höchstbetrag in Euro aufladen und danach z. B. an einem Electroniccash-Terminal darüber verfügen. Autori-sierungsanfrage des Händlers ist nicht erforderlich. Die Geldkarte ist ein Offlinezahlungsmittel, das für Zahlungen ohne Onlineverbindung zur Bank eingesetzt werden kann. PIN und Unterschrift sind nicht erforderlich. Stornierung einer Zahlung kann nur durch den Händler abgewickelt werden. Händler tragen normalerweise kein Risiko, da die Bankwirtschaft die Beträge garantiert. Teilweise auch für Internetzahlungen einsetzbar.
Geld
Eurocheque- oder Bankkundenkarte, die zusätzlich mit einem aufladbaren Chip versehen ist (daher auch die Bez. Chipkarte). Der G.-Besitzer kann an entsprechenden „Ladestationen” oder Geldausgabeautomaten zulasten seines Kontos einen bestimmten Geldbetrag auf diesen Chip übertragen und dann mit diesem „elektronischen Geld" an den POS-Kassen in Geschäften und an anderen Automaten (z. B. im Parkhaus) bargeldlos bezahlen. Die G. wird auch als „elektronische Geldbörse" bezeichnet. Ist sie „leer", muss sie wieder neu aufgeladen werden.
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