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Zahlungsgarantie

Payment Guarantee, Garantie de Paiement sichert den Gläubiger für den Fall ab, daß der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Sie wird auch in Verbindung mit Finanzierungskrediten verwendet, wenn die besichernde Bank nicht allein das Zahlungsrisiko übernehmen will. Bei Außenhandelstransaktionen mit länderspezifischen Währungsrisiken wird sie oft mit einer Transfergarantie verbunden.

Paymentguaranty, -bond. Form der Importgarantie. Durch die Stellung der Garantie verpflichtet sich die Bank des Importeurs, im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Importeurs den Kaufpreis an den Exporteur zu entrichten. Durch die Zahlungsgarantie sichert sich der Exporteur die Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Die Stellung kann auch in Form einer Wechselbürgschaft der Bank des Importeurs erfolgen, da die Bank sich durch diese zur Einlösung des auf den Importeur gezogenen Wechsels verpflichtet. Damit der Exporteur die Garantiesumme in Höhe der Kaufpreisforderung erhält, muss er der Bank eine Kopie der unbezahlt gebliebenen Rechnung vorlegen. Spielt auch bei Forfaitietungen eine Rolle.

i.A. gleichbedeutende Bezeichnungen: Ausfall-Zahlungsgarantie, Payment Guarantee. Zahlungsgaran­tien der Banken (Bankgarantie) kommen wegen der Verschiedenartigkeit abzusichernder Zahlungs­ansprüche in unterschiedlichen Ausprägungen vor, insbesondere jedoch als Zahlungsgarantien zur Si­cherung der Lieferanten vor Zahlungsausfällen.

(engl.: payment guarantee, frz.: garantie de paiement). Sie wird im internationalen Zahlungsverkehr zugunsten des Exporteurs im Auftrag des Importeurs geleistet; meistens in Form einer Bankgarantie. Sie schützt den Garantiebegünstigten vor den finanziellen Folgen des Risikos, dass ein Importeur seine (Rest-)Zahlungspflicht nicht bzw. nicht rechtzeitig erfüllen kann oder will. Z. können an die Stelle von Akkreditiven oder Kreditversicherungen treten. Vgl. Ausfallzahlungsgarantie.

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