ist das -Risiko im Auslandsgeschäft, daß der ausländische Kunde oder (bei abgewickelten Staatsaufträgen) der Staat seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (Ausfallrisiko). Wenn ein Zahlungsrisiko eintritt, muß der Exporteur unfreiwillig das Zahlungsziel für den ausländischen Kunden verlängern, dies kann bei ihm selbst zu einem Liquiditätsrisiko fuhren.
1. Allg. aus Sicht eines Gläubigers das Risiko, dass sein Schuldner einer Zahlung oder ein sonst wie ihm gegenüber Zahlungspflichtiger diese nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt. 2. Im Aussenhandelsgeschäft: Der Exporteur hat ein Zahlungsrisiko, weil er nicht sicher sein kann, ob der Importeur, der die Ware zwar abgenommen hat, diese auch ver-tragsgem. bezahlt. Gewährt er dem Importeur einen Liefervertragskredit, kommt das Kreditrisiko des Exporteurs hinzu. Der Exporteur hat auf Grund der vereinbarten Zahlungsbedingungen nur begrenzt Möglichkeiten -z.B. durch Vereinbarung von Vorauszahlung, Zahlung per Dokumentenakkreditiv oder Kasse gegen Dokumente -, diese Risiken auszuschliessen oder zu minimieren. Kann auch in ein bankmässiges Risiko übergehen, wenn ein Institut in die Zahlungsabwicklung, kredit-oder vorfinanzierungsmässig eingeschaltet ist.
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