ist eine Form des Staatsrisikos. Es tritt bei Zahlungsverweigerung eines Staates ein, so daß eine gesamte Forderung ausfallt, das heißt uneinbringlich wird. Siehe auch Ausfuhrdeckung und Länderrisiko.
Form des Kreditrisikos (Kreditrisiko i.e.S.). Risiko des Verlustes, z.B. eines Forderungsanspruchs, der verschiedenartig begründet sein kann. Als Bonitätsrisiko i.e.S. die Gefahr, dass der Kreditnehmer seiner Verpflichtung zur Kredittilgung sowie der Zahlung der vereinbarten Zinsen, Provisionen und Gebühren nicht oder nur zum Teil nachkommt. Im internationalen Bereich zusätzlich als Länderrisiko verstanden. Ausfallrisiken bestehen auch, wenn auch in geringerem Umfang, für Kapitalanleger, z. B. wenn die Unternehmung, deren Anteile oder festverzinsliche Wertpapiere der Anleger erworben hat, insolven wird. Auf Grund der strengen Vorschriften der Börsenzulassung, deren Zielsetzung der Anlegerschutz ist, sind solche Fälle relativ selten. In einem Umfeld unvollkommener Voraussicht und nur unvollständig beeinflussbarer Umweltzustände müssen in die Zukunft wirkende Entscheidungen jedoch regelmässig unter Unsicherheit getroffen werden, was dazu führt, dass die ergriffenen Handlungsalternativen nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, sondern vielmehr zu einer Vielzahl möglicher Handlungskonsequenzen führen. Eine mit Unsicherheit behaftete Situation ist auch das aus einer Kreditvergabe oder einem Termingeschäft resultierende Ausfallrisiko. Hierbei kann es sich zum einen um die vereinbarungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kredit- bzw. Terminkontrakt seitens des jeweiligen Vertragspartners handeln und zum anderen um dessen Unfähigkeit oder Unwilligkeit, die vereinbarten Zins-und Tilgungsleistungen bzw. Leistungen aus dem Termingeschäft zu erbringen. Aus der Kombination von Handlungsalternative und Umweltzustand resultiert das jeweilige Handlungsergebnis, das sich etwa als vollständige oder teilweise Tilgung eines vergebenen Kredits oder als dessen Totalausfall darstellen kann. Neben der Ungewissheit über den Eintritt künftiger Umweltzustände und die daran anknüpfenden Handlungskonsequenzen sind weitere Ursachen des Ausfallrisikos Unzulänglichkeiten bei der Beschaffung und Auswertung entscheidungsrelevanter Informationen, die eine Fehleinschätzung bedingen.
(Verlustrisiko) Gefahr der teilweisen oder völligen Undurchsetzbarkeit eines Zahlungsanspruchs, der verschieden begründet sein kann (z.B. Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverweigerung des Kreditnehmers). Derartige Risiken bestehen nicht nur für Banken, die sich durch Kreditprüfung und Kreditüberwachung davor zu schützen suchen, sondern in geringerem Umfang auch für private Kapitalanleger (z.B. wenn über eine Unternehmung, von der ein Anleger Anteile oder festverzinsliche Wertpapiere erworben hat, der Konkurs eröffnet wird).
Mit Ausfallrisiko bezeichnet man die Möglichkeit, dass eine Forderung vom Schuldner nicht eingelöst werden kann. Zum Beispiel, wenn ein Emittent aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten seine Anleihen nicht bedienen kann.
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