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Terminkontrakt

üblicherweise Futures. Bezeichnung für ein standardisiertes Termingeschäft, bei dem sich der Verkäufer zur Lieferung einer bestimmten Ware oder eines bestimmten Finanzinstruments (jeweils definiert in Art und Qualität) in einer festgelegten Menge zu einem fixierten Preis und fest vereinbarten Termin verpflichtet. Der Käufer verpflichtet sich seinerseits, die Ware oder das Finanzinstrument zu den Vertragskonditionen abzunehmen. Börsenterminkontrakte sind im Kontraktvolumen, in der Art und Qualität der Ware oder des Finanzinstruments sowie dem künftigen Vertragserfüllungszeitpunkt standardisiert.

1. Standardisiertes Objekt eines Termingeschäfts, das daher börsenmässig gehandelt werden kann. Der Begriff Kontrakt weist im Zusammenhang mit Termingeschäften auf standardisierte Verträge hin (Futures). Diese Standardisierung bezieht sich auf die Menge (Quantität) und Art (Qualität) des zu Grunde liegenden Kontraktgegenstands. Ziel des Terminkontrakts ist, den Handel zwischen Terminmarkteilnehmern zu vereinheitlichen und damit zu erleichtern, um die Probleme des OTC-Termingeschäfts zu vermeiden. Kontraktspezifikation bedeutet, einen Terminkontrakt in der Gesamtheit seiner Vertragselemente zu beschreiben. Da wesentliches Merkmal von Futures- und Optionskontrakten an börsenmässig organisierten Terminmärkten also deren Standardisierung in den Vertragselementen ist, werden die Entscheidungsvariablen für den Käufer oder Verkäufer auf ein Minimum beschränkt. Durch die Standardisierung der Vertragselemente werden die Objekte eines Terminmarkts erst systematisch handelbar. Da Menge, Qualität und An-dienungskonditionen einheitlich und genau festgelegt sind, die Fälligkeitstermine der Kontrakte von der jeweiligen Terminbörse vorgegeben sind, räumliche Konzentration hins. des Terminkontrakthandels vorliegt, nur bestimmte Parteien, zugelassene Börsenmitglieder diese Geschäfte tätigen dürfen und durch die Existenz einer Clearingstelle die Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Nachfrager des Objekts entpersonalisiert wird, werden durch diese Regelungen die für den Handel notwendigen Kosten stark reduziert. Die Standardisierung bewirkt eine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für ständiges Aufeinandertreffen von ausreichend vielen Anbietern und Nachfragern von Terminmarktobjekten, wodurch die zeitintensive Suche nach einem passenden Marktpartner verkürzt und die Suchkosten reduziert werden. Vertragsabschlüsse kommen durch die Standardisierung der Vertragsinhalte ebenfalls schneller und kostengünstiger zustande, da keine zeitintensiven Vertragsverhandlungen geführt werden müssen. Auf Grund der Standardisierung der Vertragsinhalte kann eine Clearinginstitution zwischen die beiden Vertragsparteien treten, wodurch die Kosten einer Überprüfung der Bonität für die jeweils andere Marktseite entfallen. Die Standardisierung bewirkt sowohl eine qualitative als auch die quantitative und zeitliche Konzentration des Handelsvolumens auf einige wenige Kontraktmöglichkeiten. Dadurch erzielt der einzelne Kontrakt Homogenität und kann damit dem organisierten Terminmarkt zugänglich gemacht werden. Hierdurch erhöht sich auch die Liquidität in den einzelnen Kontrakttypen, sodass die Eröffnung und Glattstellung auch von grösseren Positionen problemlos ohne eine grössere Preisbeeinflussung erfolgen kann. Dadurch sind die Voraussetzungen für die börsenmässige Organisation und Abwicklung des klassischen Terminhandels gegeben, was zu einer räumlichen Konzentration, sowohl hins. des Handels- als auch des Erfüllungsortes führt. Herausragendes Merkmal von Financialfutures und Optionen ist die Abkoppelung dieser Geschäfte von dem Effektivgeschäft. Hierdurch können institutionelle und private Investoren mit heterogenen Erwartungen über die künftige Kursentwicklung Geschäfte tätigen, ohne vorher am Kassamarkt ein entspr. (Grund-) Geschäft abgeschlossen zu haben. Ändert sich die Erwartung des Investors, kann er seine Terminmarktposition ohne weiteres glattstellen, also sie aufgeben. Dadurch können private und institutionelle Kapitalanleger ihr Engagement auf Märkten ihrer Wahl erwarteten kurzfristigen Marktveränderungen anpassen, ohne die Zusammensetzung ihres Portfolios selbst ändern zu müssen. 2. I. e. S.: Futures.

(Future) Vereinbarung, bei der sich ein. Marktteilnehmer verpflichtet, zu einem bestimmten, zukünftigen Termin eine bestimmte Art und Menge eines Gutes oder Finanzinstrumentes zu kaufen oder zu verkaufen. Terminkontrakte sind Termingeschäfte, die an einer Terminbörse gehandelt werden. Von den ausserbörslich gehandelten Termingeschäften (z. B. am Devisenterminmarkt) unterscheiden sie sich durch die Standardisierung der einzelnen Abschlüsse auf bestimmte Kontraktgrössen und der Fälligkeiten auf meist einen einzigen Termin pro Quartal. Terminkontraktmärkte entstanden für Güter, deren Preise in kurzer Zeit stark schwanken können, die sich hinsichtlich Menge und Qualität standardisieren lassen und deren Preisbildung dem Modell der vollständigen Konkurrenz nahekommt. Dabei entwickelten sich seit dem 19. Jh. Terminbörsen zunächst für agrarische und industrielle Rohstoffe, wie Metalle, Sojabohnen, Weizen, Hafer, Rinder, Schweine oder Holz (Warenterminkontrakte, commodity futures). Mittlerweile bedeutender sind aber die Börsen für Finanzterminkontrakte (financial futures), die seit Mitte der 70er Jahre zunächst in den USA, vor allem in Chicago und New York, entstanden. An den Börsen werden die Kontrakte mit einer oorseneigenen .diearingstelie augeschlossen, die dadurch Gläubiger- und Schuldnerpositionen eingeht. Bei Abschluss des Vertrages müssen Käufer und Verkäufer bei der Clearingstelle eine Sicherheit (initial margin) von rund 1% des Kontraktwertes bei Finanz- und 5 bis 20% bei Warenterminkontrakten hinterlegen. Alle Kontrakte werden täglich neu bewertet (mark to market) und die Differenz zum Vortag der Sicherheit, die während der Laufzeit ein bestimmtes Minimum (maintenance margin) nicht unterschreiten darf, gutgeschrieben oder belastet (variation margin). Finanzterminkontrakte werden nur zu etwa 2 bis 5% tatsächlich bei Fälligkeit erfüllt. Die übrigen werden vorzeitig durch ein Gegengeschäft mit gleicher Endfälligkeit glattgestellt. Im Vergleich zu individuell vereinbarten Termingeschäften weisen Terminkontrakte durch die börsenmässige Standardisierung eine höhere Fungibilität auf; Terminrisiken können leicht eingegangen oder abgesichert werden. Durch die Clearingstelle entfällt zudem das Bonitäts- und Erfüllungsrisiko. Andererseits ermöglicht ein Future aufgrund der Standardisierung nur eine ungefähre Absicherung eines spezifischen Terminrisikos, es verbleibt ein sog. Basisrisiko. Futures haben darüber hinaus meist nur eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Auch wenn Terminkontrakte im Gegensatz zu Termingeschäften i. d. R. nicht zu einer Lieferung des Gutes bzw. Finanzinstrumentes führen, können Terminrisiken dadurch abgesichert werden, indem der Differenzgewinn bzw. -verlust zwischen Abschluss und Glattstellung des Kontraktes mit den Kosten für das spätere Kassageschäft verrechnet wird.                                                                    Literatur: Streit, M. E./Graw, E., Terminkontrakthandel, in: Oberender, P. (Hrsg.), Marktökonomie, München 1989, S. 531 ff.

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