ist ein Geschäft an der Warenbörse, bei dem im Gegensatz zum Termingeschäft der Verkäufer bereits voll im Besitze der Waren ist. Effektivgeschäfte können bis zum nächsten Tag erfüllbar sein (Lokogeschäfte) oder »auf Abladung« erfolgen (innerhalb einer Frist ist die Ware zu verladen). Die Ware kann beim Effektivgeschäft auch noch auf dem Transport sein.
1. Geschäft mit Wertpapieren, börsen-gehandelten Objekten (Optionen, Futures) u. a. Vermögenswerten, das auf die physische Erfüllung abzielt und nicht ledigl. auf Differenzausgleich (Differenzgeschäft). 2. Tafelgeschäft (in Wertpapieren).
Variante des Börsenhandels (Warenbörsen), welche auf einer sofortigen Übertragung der Verfügungsrechte beruht. Da mit der Eigentumsübertragung meist auch eine sofortige Lieferung einnergeht, dient das Effektivgeschäft insb. der Befriedigung eines aktuellen Bedarfs.
An Warenbörsen ein Geschäft mit Waren, die dem Käufer tatsächlich, und zwar entweder sofort oder wenige Tage danach, Loko- oder Lieferungsgeschäft, zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden.
vgl. Termingeschäft
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