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Futures

Termingeschäfte, die hinsichtlich Laufzeit, Volumen, Basispreis etc. standardisiert sind, sodass bei Abschluss nur noch eine Einigung über die Anzahl der Kontrakte, den Preis und die Auswahl unter den standardisierten Merkmalen notwendig ist.

Termingeschäfte beinhalten eine rechtsverbindliche Verpflichtung, eine Ware oder ein Wertpapier zu einem börsenmäßig fixierten Preis zu einem bestimmten, zukünftigen Termin zu kaufen oder zu verkaufen. Futures werden in Form standardisierter Kontrakte an speziellen Börsen (Terminbörsen) gehandelt. Sie können jederzeit während ihrer Laufzeit durch entsprechende Gegengeschäfte (Verkauf erworbener bzw. Rückkauf veräußerter Kontrakte) ausgeglichen (glatt gestellt) werden. Ist eine Glattstellung vor dem Fälligkeitstermin (Verfalltermin) nicht erfolgt, so muß die physische Übernahme bzw. Lieferung der Ware oder des Wertpapiers erfolgen, es sei denn, der geschlossene Vertrag sieht ausschließlich einen Barausgleich vor. Dabei wird eine möglicherweise bestehende Differenz zwischen dem Futurespreis und dem Marktpreis am Verfallstag durch eine entsprechende Geldleistung ausgeglichen. In der Regel hinterlegen die Marktteilnehmer beim Kauf oder Verkauf eines Futures nur einen bestimmten Prozentsatz (Initial Margin) des Preises als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtung. Dieser unterliegt einer täglichen Neubewertung durch die Marktentwicklung. Futurestransaktionen werden vorgenommen zur:
Absicherung eines Warenbestandes gegen Preisrisiken (Hedge-Geschäfte),
Sicherung günstiger Kaufkurse oder Ausnutzung temporärer Unterschiede zwischen Kassa- und Terminmärkten (Arbitrageure),
Spekulation auf steigende oder fallende Kurse des Basiswertes (Traders).
Bedingte Terminkontrakte implizieren keine feste Verpflichtung zur Abnahme oder Lieferung, sondern beinhalten für die Vertragsparteien das Recht des Rücktritts gegen Zahlung eines Reuegeldes bzw. einer Prämie. Wegen der häufig zu spekulativen Zwecken verwendeten Terminkontrakte mit Wertpapieren wurden diese in Deutschland 1931 verboten und erst seit 1970 sukzessive legalisiert. (Futures-Börsen).

Auch: Finanz-, Financialfutures. Standardisierter, daher börsenhandelsgeeigneter Finanzterminkontrakt. Rechtsverbindliche Verpflichtung, einen Finanztitel (auch: eine Ware) bestimmter Qualität und Quantität zu einem börsenmässig zustande gekommenen Preis zu einem bestimmten Termin zu kaufen oder zu verkaufen. Kauf- und Verkaufspositionen können jederzeit während ihrer Laufzeit durch entspr. Gegengeschäfte, also durch den Verkauf erworbener bzw. Rückkauf verkaufter Kontrakte, glatt gestellt werden, da diese Verpflichtungen in Form standardisierter Titel an den Terminbörsen gehandelt werden. Bei Kauf oder Verkaufeines Titels muss nicht der volle Kontraktwert, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz - Initialmargin - hinterlegt werden, der als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem ge- oder verkauften Kontrakt dient. Die Verpflichtungen werden täglich entspr. der Marktentwicklung neu bewertet (Mark-to-Market). Gewinne und Verluste werden im Wege des Barausgleichs - Cashsettlement - realisiert. Werden die Kontrakte nicht vor dem Verfalltermin glatt gestellt, ist die Ware bzw. der Finanztitel physisch zu liefern, es sei denn, die Kontraktspezifikationen sehen ausdr. Barausgleich vor.

Futures sind standardisierte  Termingeschäfte, die über eine Terminbörse abgewickelt werden. Die Standardisierung im Hinblick auf das   Basisobjekt (Underlying), das Kontraktvolumen und den Er­füllungstermin (März/Juni/September/Dezember) sorgt für die erforderliche Markttransparenz und die Schaffung gleichartiger (fungibler) Kontrakttypen. Bei Future-Geschäften, im Unterschied zu Forward-Geschäften, treten die Kontraktpartner nicht unmit­telbar in Kontakt. Vielmehr schiebt sich zwischen beide die Terminbörse in ihrer Eigenschaft als Clea­ringstelle. Diese gewährleistet, dass jeder Kontrakt stets über erfüllungswillige und erfüllungsfähige Partner verfügt. Damit ist das Erftillungsrisiko, im Gegensatz zu Forwards (i.e.S.), ausgeschlossen. Bewerkstelligt wird dies über ein ausgeklügeltes Sicherungssystem (margining), das die Zahlungs­fähigkeit jedes Kontraktpartners durch die Einforderung angemessener Sicherheitsleistungen sicher­stellt. Futures gibt es auf zahlreiche   Basisobjekte, die entweder physisch lieferbar sind, wie z.B. Anleihen, Aktien, Devisen, oder aber nur abstrakten Charakter haben, z.B. ein Aktienindex (Index-Futures). Phy­sische Lieferung wird häufig, selbst wenn sie möglich ist, nicht verlangt, zumeist ist sie sogar uner­wünscht. In diesem Fall — und bei Futures mit abstraktem Underlying ist dies zwangsläufig so — erfolgt die Vertragserfüllung bei Fälligkeit via Barausgleich (“Cash Settlement”). Derjenige Kontraktpartner, der am Erftillungstag im Gewinn liegt, erhält diesen ausbezahlt (gutgeschrieben), während der Partner, der dann in die Verlustzone gerutscht, durch Zahlung einer dem Verlust entsprechenden Summe für Verlustausgleich sorgen muss. Abwicklungstechnisch sind die Verlustausgleichszahlungen bereits im Zuge und in dem Ausmass der Verlustgenerierung während der Laufzeit des Future-Kontrakts aufgrund des obligatorischen margining erfolgt. Siehe auch   Forwards,   Optionen (mit Literaturangaben) und   Swaps (mit Literaturangaben).

Literatur: Hull, J.C.: Options, Futures & Other Derivatives, 4th edition, London, Sydney, etc. 2000; Stöttner, R.: Investitions- und Finanzierungslehre, Frankfurt, New York 1998; Stöttner, R.: Terminge­schäft, in rororo Betriebswirtschaft (hrsg. von Horst Günter), Reinbek bei Hamburg 2004.

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