Forwards ist die englische Bezeichnung für Termingeschäfte. Ein Termingeschäft wird zwischen einem Terminkäufer und einem Terminverkäufer geschlossen. Dabei werden die Bedingungen für den Kauf in der Gegenwart (“heute”) vertraglich fixiert, die Erfüllung des Kontrakts erfolgt aber erst zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Usancenbedingt beginnt die “Zukunft” in der Regel nach zwei oder drei Tagen ab heute. Geschäfte, die innerhalb dieser Zwei- oder Drei-Tage-Frist erfüllt werden, heissen Kassageschäfte, später erfüllte Geschäfte heissen Termingeschäfte. Ist der Terminkontrakt, innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen, frei gestaltbar (Vertragsfreiheit), spricht man von ein Forward(-Kontrakt) im engeren Sinne. Ist der Terminkontrakt hingegen standardisiert und nur über speziell hierfür vorgesehene Terminbörsen handelbar, dann spricht man von einem Future(-Kontrakt). Zu beachten ist, dass aufgrund des fixen Charakters der Terminvereinbarung das Termingeschäft zu den fixierten Bedingungen von beiden Kontraktpartnern erfüllt werden muss. In diesem Punkt unterscheiden sich (reine) Termingeschäfte von Optionsgeschäften (Optionen), bei denen der Käufer zwischen Erfüllung und Nicht-Erfüllung wählen kann. Durch Termingeschäfte wird sozusagen der Kaufpreis für beide Seiten zementiert. Damit ist die Preisunsicherheit zwar beseitigt, doch kein Kontraktpartner kann von einer für ihn günstigen Kassapreisentwicklung profitieren. Sind die Kassapreise gefallen, so muss der Terminkäufer trotzdem den hohen Terminkurs bezahlen. Aus der unbedingten Erfüllungspflicht resultiert auch, dass Termingeschäfte “Nullsummenspiele” darstellen. Der Verlust des Käufers ist der Gewinn des Verkäufers und umgekehrt. Siehe auch Futures, Termingeschäfte, Optionen (mit Literaturangaben) und Swaps (mit Literaturangaben).
Literatur: Cuthbertson, K., Nitzsche, D.: Financial Engineering: Derivatives and Risk Management, Chichester, New York, etc. 2001; Eckl, S., Robinson, J.N., Thomas, D.C.: Financial Engineering: A Handbook of Derivative Products, Oxford 1991; Hull, J.C.: Options, Futures & Other Derivatives, 4th edition, London, Sydney, etc. 2000; Stöttner, R.: Termingeschäft, in rororo Betriebswirtschaft (hrsg. von Horst Günter), Reinbek bei Hamburg 2004
Ein Forward ist ein individuell ausgehandeltes, unbedingtes Termingeschäft, das aufgrund seiner fehlenden Standardisierung nicht an Börsen gehandelt wird. Bei Fälligkeit des Kontraktes wird i.d.R. die effektive Lieferung des Basiswerts ausdrücklich gewünscht. Vorzeitige Glattstellungen durch das Eingehen eines gegenläufigen Kontraktes stellen eher die Ausnahme dar.
Allg.f. Termin... in vielen Wortverbindungen (vgl. im Folgenden).
Damit bezeichnet man die Vereinbarung, ein bestimmtes Wirtschaftsgut zu einem vorher festgelegten Termin und zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Ausstattungsmerkmale eines Forwards werden individuell zwischen den Vertragspartnern vereinbart. Konzeptionell das gleiche wie Forwards sind die sog. Futures. Der Unterschied zwischen beiden Produkten besteht darin, dass die Ausstattungsmerkmale von Futures standardisiert sind und dass sie an der Börse gehandelt werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Forwarding Agent’s Certificate of Transport (FCT) | Nächster Fachbegriff: Fourt-Woodlock-Modell
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|