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Fungibilität

(Vertretbarkeit) Nach § 91 BGB sind vertretbare Sachen "bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Mass oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen". Vertretbar sind mithin gleichartige Stücke einer Anleihe oder Aktien einer Aktiengesellschaft und Aktiengattung. Die Vertretbarkeit von Waren wird durch Usancen geschaffen, die bestimmte Qualitätsnormen für Waren festlegen.

Vertretbarkeit. Bewegliche Sachen sind fungibel, wenn sie von gleicher Beschaffenheit sind, identische Rechte und Pflichten verkörpern und im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht gehandelt werden können. Fungible Sachen einer Gattung (z. B. Goldbarren) können untereinander ausgetauscht werden, ohne dass der Eigentümer eine Minderung oder Mehrung erfährt. Die Fungibilität einer Ware ist die Voraussetzung für deren Handel an der Börse.

Fungibilität kommt von fungibilis (lat.) = im Zählen bestehend.

Handelbarkeit von Waren oder Rechten.

Die Fungibilität von Rechten oder Wertpapieren ist umso höher, je standardisierter diese Rechte und je geringer die formalen Anforderungen an die Übertragung dieser Rechte sind. Die Fungibilität wird gefördert durch organisierte und effiziente Finanzmärkte. Eine hohe Fungibilität weisen an Börsen notierte Wertpapiere, z.B. Aktien und Anleihen, auf. Gering ist regelmäßig die Fungibilität von Anteilen an einer Personengesellschaft. Potenzielle Erwerber sind nur mit hohem Aufwand zu finden, die Abwicklung der Transaktion ist langwierig und kostenintensiv.

Allgemeine Kennzeichnung der Eigenschaft von Gütern, Devisen, Effekten und standardisierten Terminkontrakten, leicht austauschbar (handelbar, marktgängig) zu sein. Fungibilität ist bei Effekten, Devisen und Terminkontrakten i. d. R. ohne weiteres erreichbar, nicht jedoch bei Waren. Hier ist vorab die Typisierung unerläßlich.

Voraussetzung für den Güterhandel an der Börse ist die gleichartige Beschaffenheit, so daß Stücke ausgetauscht werden können. Dann ist nur noch die Anzahl der Stücke von Bedeutung, und sie sind leicht handelbar.

Fungibel sind Effekten und Devisen, Waren erst nach genauer Typisierung.

Fungibilität bedeutet Vertretbarkeit von Sachen (Waren, Wertpapiere) und ist eine Voraussetzung für den Handel an der Börse. funktionale Betriebswirtschaftslehre Die funktionale Betriebswirtschaftslehre ist eine Gliederung der Betriebswirtschaftslehre nach betrieblichen Funktionen. Diese hat sich neben der Gliederung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und in die Spezielle Betriebswirtschaftslehre durchgesetzt. Die funktionale Betriebswirtschaftslehrebeschäftigt sich mit den Haupttätigkeitsgebieten der Unternehmung. Die wichtigsten Gebiete sind Unternehmungsführung einschließlich Planung, Organisation und Kontrolle bzw. Überwachung, Finanzierung, Beschaffung, Lagerung, Produktion und Absatz. In jeder Unternehmung sind unabhängig vom Wirtschaftszweig Fragen und Probleme im Zusammenhang mit diesen Gebieten zu untersuchen und zu entscheiden. Deshalb bietet sich eine besondere Behandlung dieser Funktionen an. Allerdings kann die funktionale Betriebswirtschaftslehre die traditionelle Gliederung in eine allgemeine und spezielle Betriebswirtschaftslehre nicht ersetzen.

Fungibilität beinhaltet die Vertretbarkeit von Sachen (i. S. d. BGB), wobei die gegenseitige Vertretbarkeit von Waren, Wertpapieren usw. dann ge währleistet ist, wenn sie von gleich mäßiger Beschaffenheit (z. B. Quali tät) sind, so daß einzelne Stücke oder Mengen untereinander ausgetauscht werden können. Bei nicht völlig gleichmäßiger Beschaffenheit der Gü ter (z. B. Getreide, Baumwolle usw.) werden Typen festgesetzt. Hinsicht lich der Vermögensgegenstände, die in » Wertpapieren verbrieft sind, ist Fungibilität dann gegeben, wenn Wertpapierar ten gebildet werden, die eine gegen seitige Vertretbarkeit der Wertpapiere innerhalb einer Wertpapiergattung gewährleisten. Fungible Wertpapiere sind vor allem Effekten, da die ge genseitige Vertretbarkeit eine Voraus setzung für den börsenmäßigen Han del ist. Der Vorteil fungibler Vermö gensgegenstände besteht darin, daß im Fall ihrer Veräußerung durch den Eigentümer in der Regel ein Markt preis vorliegt und nicht erst festzu stellen ist.

Auf der Vertretbarkeit von bestimmten Vermögenswerten beruhende vor allem auch börsenmässige Handelbarkeit. Sachen und Rechte, die fungibel sein sollen, müssen von so hochgradig gleichartiger Beschaffenheit sein, dass jede einzelne von ihnen ohne weiteres gegen jede andere austauschbar ist (Vertretbarkeit). Die Teilmenge der fungiblen Wertpapiere nennt man Effekten (die meisten Anleihen u. a. Schuldverschreibungen sowie Aktien). Auch Finanzterminkontrakte (Futures) und bör-sengehandelte Optionen sind fungibel, doch muss diese Fungibilität erst durch die hochgradige Standardisierung hergestellt werden. (Welthandels-)Waren werden durch bestimmte Typenfestlegungen weitgehend fungibel gemacht.

Vertretbarkeit (Austauschbarkeit) von Wa­ren (Commodity, Warenbörse).

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