Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre ist ein Teil der Betriebswirtschaftslehre, der sich mit der Beschreibung und Erklärung der betrieblichen Tatbestände und Probleme beschäftigt, die allen Betrieben gemeinsam sind, unabhängig davon, welchem Wirtschaftszweig sie angehören, in welcher Rechtsform sie betrieben werden, in wessen Eigentum sie stehen, welche Betriebsgröße sie aufweisen und in welchem Wirtschaftssystem sie sich befinden.
Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre kann einmal untergliedert werden in eine Betriebswirtschaftstheorie oder betriebswirtschaftliche Theorie und in eine Betriebswirtschaftpolitik oder betriebswirtschaftliche Politik und zum anderen in eine Lehre vom Betriebsaufbau und in eine Lehre vom Betriebsablauf.
Zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre werden auch die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und die Lehre vom Revisions-und Treuhandwesen gezählt, da sie sich weder einer speziellen Betriebswirtschaftslehre noch einer funktionalen Betriebswirtschaftslehre zuordnen lassen.
siehe Betriebswirtschaftslehre.
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