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Wirtschaftszweige

Wirtschaftszweige werden vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden nach der Art der für sie charakteristischen Produkte bzw. der erstellten Leistung wie folgt unterteilt (mit der Zahl der Erwerbstätigen 1998 in Mio.):

Der Begriff Wirtschaftszweige (Branche) findet sich vorwiegend in der amtlichen Wirtschaftstatistik. In der letzten Arbeitsstättenzählung vom 27. 5. 1970 wurden die Wirtschaftszweige bzw. die Unternehmen nach der Art der erzeugten Produkte bzw. Leistungen unterteilt, und zwar in: Land-, Forst und Fischereiwirtschaft, Bergbau/Energie und Wasserversorgung, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Handel, Verkehr und Nachrichten, Banken und Versicherungen, Sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe, Nichterwerbswirt-schaftliche Organisationen sowie Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen.
Der Bildung spezieller Betriebswirtschaftslehren nach Institutionen liegt die Einteilung der Unternehmen nach bestimmten Wirtschaftszweige zugrund e. Eine spezielle betriebswirtschaftliche Institutionen oder Wirtschaftszweiglehre beschäftigt sich mit den besonderen strukturellen und funktionalen Problemen der Unternehmen des jeweiligen Wirtschaftszweiges. Sie umfaßt dabei alle betrieblichen Funktionsbereiche.
Die traditionelle Aufteilung der institutionellen Betriebswirtschaftslehre gliedert sich in die: Industriebetriebslehre, Handelsbetriebslehre, Bankbetriebslehre, Versicherungsbetriebslehre, Verkehrsbetriebslehre, landwirtschaftliche Betriebslehre sowie die Lehre von den öffentlichen Unternehmungen und der öffentlichen Verwaltung.

Bezeichnung für wirtschaftliche Einheiten, in denen Unternehmen nach bestimmten Kriterien zusammengefasst werden. Wirtschaftszweige bilden die geläufigsten Gliederungselemente der Wirtschaftsstruktur. Eine einheitliche Sprachregelung gibt es jedoch nicht, da sehr verschiedene Zuordnungskriterien und Aggregationsniveaus für die als Wirtschaftszweige zu definierenden Einheiten herangezogen werden. Das Statistische Bundesamt gliedert in seiner Systematik der Wirtschaftszweige nach wirtschaftlichen Institutionen, die als Produzenten von Waren und Dienstleistungen, Investoren, Kreditgeber und Kreditnehmer, Konsumenten etc. am Wirtschaftsablauf beteiligt sind (vgl. Tab.).                           Wirtschaftszweige Die Abteilungen des Unternehmenssektors (0-7) stellen eine Klassifikation dar, die auf relativ hoher Aggregationsebene eine Gruppierung nach der Ähnlichkeit des Produktionsprozesses (Produktion, Handel, Dienstleistungen) unter Berücksichtigung der Wirtschaftsstufen (Urproduktion, Be- und Verarbeitung etc.) bezweckt. Die Unterabteilungen und deren weitere Untergliederungen in Gruppen, Untergruppen und Klassen folgen anderen Gesichtspunkten. Unterabteilungen und Gruppen werden vornehmlich nach der materiellen Gleichartigkeit der produzierten oder gehandelten Güter gebildet; sie entsprechen weitgehend der in der empirischen Strukturforschung gebräuchlichen Einteilung in Wirtschaftszweige oder Branchen (z. B. Eisenerzeugung, Schiffbau, Schuhherstellung). Mit zunehmender Gliederungstiefe ergeben sich Abgrenzungsprobleme, da bei breiter Produktpalette die wirtschaftliche Aktivität verschiedene Klassen (Güter) betrifft, die Zuordnung der Unternehmen jedoch nach dem Schwerpunkt ihrer Wertschöpfung vorgenommen wird. Die Aufteilung der Industriezweige (Industrieklassifikation) folgt z. T. anderen Gliederungsgesichtspunkten.            Literatur: Finking, G., Grundlagen der sektoralen Wirtschaftspolitik, Köln 1978. Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Systematik der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen, Ausgabe 1979, Stuttgart, Mainz 1980.

Horizontaler Schnitt im Wirtschaftssektor. Diese Gliederung nimmt Bezug auf Organisationen, die dieselben oder ähnliche Funktionen im Herstellungsprozeß verschiedener Formen eines bestimmten Produkts ausüben.

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