Lehre von der ökonomischen Bewirtschaftung der Landwirtschaftsunternehmung Landwirtschaftsbetrieb); sie ist primär mikroökonomisch orientiert. Erkenntnisobjekte sind somit die Aufbau- und Ablaufprozesse in der Landwirtschaftsunternehmung unter ökonomischen Gesichtspunkten im Gegensatz zu dem biologischen und technischen Geschehen, dessen Kenntnis jedoch Voraussetzung für die Bewältigung der ökonomischen Aufgaben ist. Die landwirtschaftliche Betriebslehre hat Mittel und Wege zur optimalen Erreichung der einzelwirtschaftlichen Ziele des Landwirts aufzuzeigen. "Die Landwirtschaft ist ein Gewerbe, welches zum Zweck hat, durch Production (zuweilen auch durch fernere Bearbeitung) vegetabilischer und thierischer Substanz Gewinn zu erzeugen oder Geld zu verdienen" (A. Thaer, 1821). Neu formuliert heisst das privatwirtschaftliche Ziel der landwirtschaftlichen Tätigkeit: Einkommenserzielung für alle in der Landwirtschaftsunternehmung Tätigen mittels Bodennutzung und Viehhaltung. Die rein ökonomische Zielsetzung muss jedoch als "Nahziel" verstanden werden; denn gerade für den Landwirt bestehen noch andere Ziele, wie Lebensqualität, Selbständigkeit und Naturverbundenheit. Generell sind ökonomische Ziele Vorziel für metaökonomische bzw. wirtschaftstranszendente Ziele. Auch heute noch besteht das volkswirtschaftliche Ziel der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln (Landwirtschaftsgesetz 1955). Als Begründer einer wissenschaftlichen landwirtschaftlichen Betriebslehre werden Johann Heinrich von Thünen und A. Thaer (Anfang des 19. Jh.) angesehen. Bedeutsame Impulse erhielt sie Anfang dieses Jahrhunderts durch F. Aereboe, Th. Brinkmann und F. Wa- terstradt. Traditionsgemäss ist sie in den Studiengängen der Agrarwissenschaften und nicht in denen der Wirtschaftswissenschaften angesiedelt. Sie bildet zusammen mit der Agrarpolitik und der landwirtschaftlichen Marktlehre (Agrarmarktordnung), die vorwiegend makroökonomisch ausgerichtet sind, das Gesamtgebiet der Agrarökonomie. Vom Lehrstoff her wird die landwirtschaftliche Betriebslehre in eine allgemeine (theoretische) und in eine angewandte landwirtschaftliche Betriebslehre eingeteilt. In den agrarökonomischen Studiengängen wird der Inhalt der landwirtschaftlichen Betriebslehre heute regelmässig in dem Pflichtfach "Landwirtschaftliche Betriebslehre" und dem Pflichtwahlfach "Unternehmungsführung" erfasst. Literatur: Brandes, WJWoermann, E., Landwirtschaftliche Betriebslehre, Bd. 1, 2. Aufl., Hamburg, Berlin 1982, Bd. 2., Hamburg, Berlin 1971. Steinhäuser, H./Langbehn, CJFeters, U., Einführung in die landwirtschaftliche Betriebslehre, Allgemeiner Teil, 3. Aufl., Stuttgart 1982. Reisch, EJZeddies, ]., Einführung in die landwirtschaftliche Betriebslehre, Spezieller Teil, 2. Aufl., Stuttgart 1983. Seuster, H., Landwirtschaftliche Betriebslehre, in: WiSt, 7.Jg. (1978), S. 269ff. und S.312ff. Steffen, GJBorn, D., Betriebs- und Unternehmensführung in der Landwirtschaft, Stuttgart 1987.
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