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Landwirtschaftsbetrieb

technisch-organisatorische Einheit, in der Landwirtschaft betrieben wird. Im Gegensatz zur Landwirtschaftsunternehmung enthält sie nur die dispositiven Funktionen, die unmittelbar mit den exekutiven verknüpft sind; es fehlen somit gerade die die Selbständigkeit einer Wirtschaftseinheit ausmachenden Führungsfunktionen. Ein Landwirtschaftsbetrieb ist somit Teil einer Landwirtschaftsunternehmung. In unserer Wirtschaftsordnung enthält eine Landwirtschaftsunternehmung meistens aber nur einen Landwirtschaftsbetrieb (anders in sozialistischen Ländern); deshalb werden die Begriffe "Landwirtschaftsbetrieb" und "Landwirtschaftsunternehmung" weitgehend synonym verwendet. Nach dem Erwerbscharakter werden unterschieden: (1)  Haupterwerbs betriebe: Der Betriebsinhaber ist vorwiegend im Betrieb tätig, das Erwerbseinkommen stammt überwiegend aus dem landwirtschaftlichen Unternehmen. Sie gliedern sich in: •   Vollerwerbsbetriebe (ausserbetriebliches Erwerbseinkommen unter 10% des gesamten Erwerbseinkommens), •   Zuerwerbsbetriebe (ausserbetriebliches Erwerbseinkommen von 10 bis 50%). (2)  Nebenerwerbsbetriebe: Der Betriebsinhaber ist vorwiegend ausserbetrieblich tätig, das Erwerbseinkommen entstammt überwiegend ausserlandwirtschaftlichen Quellen. 1949 gab es in der alten Bundesrepublik 1947000 Landwirtschaftsbetriebe; bis 1965 sank ihre Zahl auf 1451600 (75%). Seitdem zeigt sich in den einzelnen Erwerbsgruppen die in der Tabelle wiedergegebene Entwicklung. Steuerrechtlich ist ein "landwirtschaftlicher Betrieb" ein Unternehmen, das (1)  Landwirtschaftsbetrieb Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe von Naturkräften erzeugt (§ 24 Abs. 2 UStG), (2)  Tierzucht und Tierhaltung betreibt (§ 24 Abs. 2 UStG), soweit die Anzahl der Tiere nicht bestimmte Grenzen überschreitet (§ 13 EStG), (3)  fremde Erzeugnisse mit dem Zweck der Wiederveräusserung nachhaltig nur in Höhe von 30% des Gesamtumsatzes zukauft (Abschn. 134 (4) EStR), (4)  Einnahmen aus Dienstleistungen nur in Höhe von maximal einem Drittel des Gesamtumsatzes erzielt (Abschn. 134 (6) EStR). Die Überschreitung einer dieser Grenzen bewirkt die steuerliche Einstufung als Gewerbebetrieb. In den neuen Bundesländern gab es 1989 insgesamt 4530 Genossenschaftsbetriebe (LPG), darunter 1164 Pflanzenproduktion, 2851 Tierproduktion und 199 gärtnerische Produktion; dazu kamen noch 580 volkseigene Güter (VEG) und Betriebe sowie 3558 private Landwirtschaften einschl. Kirchengüter. Da insb. die LPG und VEG in Grösse und Struktur mit unseren Familienbetrieben nicht vergleichbar sind, verbietet sich eine Addition zur Gesamtzahl der Landwirtschaftsbetriebe in der neuen BRD; ausserdem ändert sich die Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe in der ehemaligen DDR durch Umstrukturierungsmassnahmen sehr stark.              

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