grundlegende Organisationsform zur Produktion und Verteilung von -« Gütern in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft. Die beiden extremen Grundformen sind Marktwirtschaft und Planwirtschaft, die in Reinkultur jedoch nicht existieren.
Darunter versteht man die Gesamtheit aller rechtlichen und institutionellen Grundlagen, die für den Ablauf aller Wirtschaftsprozesse von Bedeutung sind. Ihre Gestaltung und Fortentwicklung ist Aufgabe der Ordnungspolitik. Dazu gehört die Festlegung der Ziele bzw. des Zielsystems. Auf diese Weise wird die angestrebte Wirtschaftsordnung in allgemeiner Form geregelt. Als besonders wichtige Elemente einer Wirtschaftsordnung gelten der Koordinationsmechanismus und die Eigentumsordnung (vgl. Art 14 GG).
einer Volkswirtschaft umfaßt die konkrete Gestaltung von Rechtsnormen (Wirtschaftsverfassung), Verhaltensnormen (Sitten und Konventionen) und Institutionen (wie z.B. Planungsbüros, Wirtschaftsbehören, Notenbanken). Aus ihnen ergibt sich der Rahmen für jegliche wirtschaftliche Aktivität und für die Wirtschaftspolitik. Je nach Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung unterscheidet man die freie Marktwirtschaft (nach den Prinzipien des Liberalismus gestaltet) und als Gegenstück die Planwirtschaft. Daneben unterscheidet man weiterhin die -soziale Marktwirtschaft und die Planification.
Gesamtheit aller Regeln, Normen und Institutionen, die als Rahmenbedingungen die wirtschaftlichen Verhaltensspielräume von Wirtschaftseinheiten abgrenzen und festlegen. Die Wirtschaftsordnung, die sich teilweise in der konkreten Wirtschaftsverfassung eines Landes dokumentiert, ist eine zentrale Teilordnung der Gesellschaftsordnung (vgl. Abb.). Zusammen mit der Rechts- und der kulturellen Ordnung sowie den natürlichen Ressourcen beeinflusst die Wirtschaftsordnung massgeblich die konkreten Beziehungen, die die Menschen bei ihren Aktivitäten eingehen, um Knappheit an Gütern wirksam zu mindern. Wirtschaftsordnung, politische und kulturelle Ordnung sowie natürliche Umwelt bestimmen somit das jeweilige —Wirtschaftssystem, das die Art und Weise prägt, wie Güter bei arbeitsteiliger Wirtschaftsweise produziert, verteilt und verwendet werden. Unter ordnungstheoretischem Aspekt werden Wirtschaftsordnungen durch eine begrenzte Zahl von Ordnungsformen bestimmt. Als wichtige, zur Klassifikation von Wirtschaftsordnungen verwendete Ordnungsformen gelten die —Planungsordnung, die Eigentumsordnung, die Marktordnung, die Ordnung der Willensbildung sowie der Ergebnisrechnung in den Unternehmen und die Ordnung der Geld- und Finanzwirtschaft. Diese Ordnungsformen können unterschiedlich ausgeprägt sein: Wirtschaftsprozesse können zentral oder dezentral geplant und gelenkt werden; Produktionsmittel können sich in Privateigentum, Gesellschaftseigentum oder Staatseigentum befinden; Märkte können durch Leistungswettbewerb, Monopole oder Oligopole gekennzeichnet sein. Die verschiedenen Ausprägungen der Ordnungsformen lassen sich einerseits vielfältig kombinieren, woraus sich die historische Einmaligkeit von Wirtschaftsordnungen erklären lässt: So können bei dezentraler Planung privates und staatliches Produktionsmitteleigentum ebenso nebeneinander bestehen wie Wettbewerbs-, Oligopol- und Monopolmärkte. Andererseits sind jedoch einzelne Kombinationen von Ordnungsformen auch unvereinbar: Der Wirtschaftsprozess kann nicht straff zentral geplant und gelenkt werden, wenn umfassende private Eigentumsrechte und Wettbewerbsmärkte existieren. Bei der Organisation einer konkreten Wirtschaftsverfassung sind die Interdependenzen zwischen den Ordnungsformen strikt zu beachten, wenn Wirtschaftsprozesse nicht dauerhaften, ordnungspolitisch, verursachten Friktionen und Effizienzverlusten ausgesetzt sein sollen. Je nachdem, welche Ordnungsform als konstitutiv für eine Wirtschaftsordnung angesehen wird, können verschiedene Grundtypen von Wirtschaftsordnungen unterschieden werden. Die marxistische Theorie betrachtet die Eigentumsordnung als dominanten Faktor der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. Im Gegensatz hierzu sieht die auf Walter Eucken, K. Paul Hensel und andere zurückgehende moderne Ordnungstheorie in der Planungsordnung die konstitutive Ordnungsform. Danach gibt es vier, in der Literatur unterschiedlich bezeichnete Grundtypen von Wirtschaftsordnungen: · Privatwirtschaftliche (kapitalistische) Marktwirtschaft mit dezentraler Planung und überwiegend privatem Eigentumsrecht; · —sozialistische Marktwirtschaft mit dezentraler Planung und gesellschaftlichem oder staatlichem Produktionsmitteleigentum. · sozialistische Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft) mit zentraler Planung und Staatseigentum; · zentral gelenkte Privatwirtschaft mit zentraler Planung und privaten Eigentumsrechten. Die realen Wirtschaftsordnungen aller Länder zu allen Zeiten lassen sich trotz Unterschieden in den Details diesen vier Grundtypen zuordnen: die Wirtschaftsordnungen Deutschlands, Grossbritanniens, Japans und der USA dem ersten Typ, jene der sich heute reformierenden Länder Osteuropas, wie der CSFR, Polens, Ungarns, der UdSSR, aber auch Jugoslawiens, dem zweiten Typ, wobei hier längerfristig — in unterschiedlichem Ausmass — eine Systemtransformation zu einer privatwirtschaftlichen Marktwirtschaft angestrebt wird. Demgegenüber haben die beiden zuletzt genannten Grundtypen heute (fast) nur noch historischen Charakter: die Wirtschaftsordnungen der Länder des administrativen Sozialismus vor der Reformphase liessen sich dem dritten Grundtyp zuordnen, während die deutsche Kriegswirtschaft im Dritten Reich als zentral gelenkte Privatwirtschaft bezeichnet werden konnte. Kontrovers wird diskutiert, ob die Entwicklung von Wirtschaftsordnungen einer historischen Gesetzmässigkeit unterliegt (Zwangsläufigkeitsthese) oder ob das wirtschaftliche Ordnungsgefüge bewusst herbeigeführtes Ergebnis politischer Willensbildung und -entscheidung sein kann. Als Beleg gegen die Zwangsläufigkeitsthese werden jene Länder herangezogen, in denen nach ihrer Teilung — wie z. B. in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg — trotz ähnlicher kultureller Ordnung und Ressourcenausstattung völlig gegensätzliche Wirtschaftsordnungen politisch verwirklicht wurden. Literatur: Gutmann, G., Volkswirtschaftslehre, 3. Aufl., Stuttgart 1990. Hensel, K. P., Grundformen der Wirtschaftsordnung, 3. Aufl., München 1978. Schönwitz, D./Weber, H.-J., Wirtschaftsordnung, München, Wien 1983. Thieme, H. J., Wirtschaftssysteme, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, Bd. 1, 5. Aufl., München 1992, S. 1 ff.
Wirtschaftsordnungen/Wirtschaftssysteme ist die Bezeichnung für die Typen, nach denen in einer Volkswirtschaft Produktion und Verteilung der Güter/Leistungen organisiert werden kann. Als extreme Grundformen gelten hier die Marktwirtschaft auf der einen und die Zentralverwaltungswirtschaft auf der anderen Seite. Sie unterscheiden sich vor allem in der Frage, wie in einer arbeitsteiligen Wirtschaft die Tätigkeiten der einzelnen Beteiligten optimal aufeinander abgestimmt werden. Dies bedeutet praktisch: Es muss verhindert werden, dass in einem Land zwar z. B. doppelt so viele Schuhe wie benötigt produziert werden, auf der anderen Seite aber Hemden Mangelware sind. Das Abstimmungsproblem wird in Marktwirtschaften über den Markt geregelt. In Zentralverwaltungswirtschaften versucht man, die Abstimmung über einen Zentralplan zu bewältigen. Diese beiden Grundformen von Wirtschaftssystemen existieren in der Wirklichkeit nicht in „Reinkultur". Vielmehr sind sie in bestimmter Weise abgewandelt. Die Wirtschaft in Deutschland entspricht – ebenso wie die der meisten westlichen Industrieländer – eher dem Typ einer Marktwirtschaft. Die Wirtschaftssysteme der wenigen sozialistischen Länder entsprechen (heute noch) eher dem Typ einer Zentralverwaltungswirtschaft.
In der Wirtschaftssoziologie: Marktwirtschaft
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