dezentral organisiertes und auf dem Privateigentum an den Produktionsfaktoren basierendes Wirtschaftssystem, in dem der Markt bzw. der Wettbewerb darüber entscheiden, welche Produkte von wem, wie und zu welchen Preisen hergestellt werden und ob bzw. wie die Einkommen auf die Produktionsfaktoren verteilt werden und wie die Einkommen gespart, investiert oder für Konsumzwecke ausgegeben werden. Der Markt koordiniert die autonom erstellten Pläne der Einzelwirtschaften (Haushalte, Unternehmen) und ermöglicht eine höchstmögliche gesamtwirtschaftliche Effizienz und Versorgung der Marktteilnehmer. Neben Privateigentum, individueller Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortlichkeit sind die Gewährleistung von hoher Wettbewerbsintensität, Rechtssicherheit und sozialem Frieden durch eine beständige staatliche Rahmenordnung notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Marktwirtschaft. Die Marktwirtschaft ist wie jede reale Wirtschaftsordnung eine »staatliche Veranstaltung«, d. h., für eine funktionsfähige Marktwirtschaft muss der Staat die notwendigen öffentlichen – Güter und – Leistungen zur Verfügung stellen bzw. die erforderlichen Rahmendaten setzen und garantieren. soziale Marktwirtschaft
Marktwirtschaft ist eine Wirtschaftsordnung, bei der Angebot und Nachfrage den Preis beeinflussen und die Unternehmungen und Haushaltungen ihre Marktentscheidungen in bezug auf Produktion und Konsum frei bestimmen können. Gegensatz: Zentralverwaltungswirtschaft
(auch: Verkehrswirtschaft) ist eine Wirtschaftsordnung, die folgende Merkmale aufweist: 1. Privateigentum an Produktionsmitteln, 2. eigene Wirtschaftspläne von Staat, Unternehmen und Verbrauchern für öffentliche Investitionen und Ausgaben, Güterproduktion und Konsum, 3. Ausgleich der Märkte (Markt) durch freie Preisbildung und 4. möglichst geringe Eingriffe des Staates. Marktwirtschaft läßt sich grob unterteilen in die freie Marktwirtschaft, die zum Liberalismus neigt, und die Soziale Marktwirtschaft.
Die Marktwirtschaft ist eine Form der Wirtschaftsordnung; sie beruht auf dem Ordnungsprinzip des Wettbewerbs. Dem Koordinationsprinzip der Marktwirtschaft ist das soziale Postulat der bestmöglichen Bedürfnisbefriedigung inhärent. Darüber hinaus schließt das ordnungspolitische Konzept der sozialen Marktwirtschaft institutionelle soziale Sicherungen ein. Hierzu gehören u.a. die Überwachung von Oligopolen, die Verhinderung von Machtmissbrauch (GWB).
Wirtschaftsordnung, in der die Steuerung des Wirtschaftsprozesses grundsätzlich durch die sich frei am Markt bildenden Preise erfolgt. Marktwirtschaft ist gekennzeichnet durch das Recht auf Privateigentum, Wettbewerb, Konsum- und Gewerbefreiheit sowie freie Wahl des Berufs und des Arbeitsplatzes. Gegensatz: Planwirtschaft.
ein Wirtschaftssystem dezentraler Planung und Lenkung, in der Kombination mit dominierendem Gesellschafts- oder Staatseigentum sozialistische Marktwirtschaft, in Verbindung mit vorherrschendem Privateigentum privatwirtschaftliche Marktwirtschaft genannt. Die wichtigsten Koordinationsformen sind Privatverträge, Preise, Märkte, Haushaltung und Unternehmen als Marktteilnehmer. Deren Interesse ist darauf gerichtet, auf der Basis von Preis- und Kostenvergleichen Gelegenheiten für vorteilhafte Austauschbeziehungen zu entdecken und vertraglich zu sichern. Grundvoraussetzung für die Entstehung und Entwicklung einer Marktwirtschaft ist der "Rechtsschutzstaat" (James M. Buchanan). Er hat die Aufgabe, die Transaktionskosten des freien Tauschs über Märkte auf ein solches Mass zu reduzieren, dass sich eine "spontane Handelsordnung" (Friedrich A. von Hayek) als friedliche Tausch-, Preis- und Zahlungsgemeinschaft entwickeln kann. Der Rechtsschutzstaat ist durch die Grundregeln freiheitlicher Rechts- und Staatsordnungen im Verständnis des klassischen Liberalismus gekennzeichnet: Verhinderung von Gewalt und Betrug, eine anreiz- und wettbewerbskonforme Gestaltung der Eigentumsrechte mit der Gewährleistung des Privateigentums als Bedingung für freiheitssicherndes spontanes Handeln, wettbewerbliche Marktstrukturen, -Verhaltensweisen und -ergebnisse, Schutz der Vertragsfreiheit, Gläubigerschutz, Sicherung des Rechtsinstituts der Haftung als Voraussetzung einer Ordnung, in der sich Marktfreiheit und Selbstverantwortung bedingen. Diese, eine Marktwirtschaft als Wettbewerbsordnung "konstituierenden Prinzipien" (Walter Eucken) bedürfen im Verständnis des 0RD0-Liberalismus der Absicherung und Ergänzung durch staatliche Vorkehrungen zum Schutze des Wettbewerbs im Interesse der Flexibilität des Preissystems, offener Märkte und eines fairen Wettbewerbs sowie einer Währungsordnung, die Geldwertstabilität garantiert. Die Abb. zeigt, dass es zwischen "Rechtsschutzstaat", Marktverhalten und Marktergebnissen Haupt- und Nebenbeziehungen und zwischen diesen Rückkoppelungen gibt, die in ihrem Zusammenwirken ein hochkomplexes Marktsystem entstehen lassen. Seine Überlegenheit in allen wirtschaftlichen Belangen im Vergleich zu konkurrierenden Wirtschaftsordnungen beruht vor allem auf folgenden Aspekten: (1) Auf freiwilligen Tauschhandlungen, wechselseitig von der Erwartung bestimmt, die eigene ökonomische Position in Abhängigkeit vom jeweiligen Wissen, von den gegebenen Fähigkeiten und Ressourcen zu verbessern. Die individuelle Tauschfreiheit erlaubt und mobilisiert eigenverantwortliches Handeln, begünstigt die Entdeckung, Erprobung und Durchsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Tauschformen. Sie ist die motivationale Bedingung für ein effizientes Koordinationsverfahren. (2) Auf einem selbstgesteuerten System von interdependenten Preisen, dem Preismechanismus. Über ihn wird der Wirtschaftsablauf in der Marktwirtschaft gesteuert. Wegen seiner einheitlichen Rechnungsgrundlage ermöglicht er Entscheidungen unter Beachtung der entgangenen Vorteile aus der nächstbesten Verwendung eines Produktionsfaktors oder eines Gutes (0pportunitätskostenkalkül). Insgesamt manifestiert sich im Preismechanismus die informationale Bedingung für ein effizientes Koordinationsverfahren. (3) Auf der Kontrolle des eigennützigen Handelns durch den Wettbewerb bei enger Verknüpfung von Entscheidungsrecht und Haftungspflicht. Der Wettbewerb als ein "nichtautoritäres System sozialer Kontrollen" (Erich Hoppmann) zwingt den einzelnen, sich ständig auf neue Situationen einzustellen, sein Handeln den Zwecken seiner Marktpartner unterzuordnen und sein Gewinn- und Nutzenstreben ungewollt und unbewusst in den Dienst der unüberschaubaren Bedürfnisvielfalt einer Grossgesellschaft zu stellen. Der Wettbewerb ist die leistungsstimulierende und -kontrollierende Bedingung für ein effizientes Koordinationsverfahren. (4) Auf den marktbezogenen (inneren) Institutionen, die sich spontan in dem durch den "Rechtsschutzstaat" gesetzten (äusseren) Handlungsrahmen der Marktwirtschaft herausbilden. Diese dienen dem Zweck, die Transaktionskosten des Preismechanismus zu senken und die mit ihm verbundene Ungewissheit zu mindern. Neben unterschiedlichen Unternehmensformen zählen hierzu u. a. vielfältige Vertragstypen. Vom "Rechtsschutzstaat" sind die Aktivitäten des "Leistungsstaates" (James M. Bu- chanan) zu unterscheiden. Diese beziehen sich auf die Bereitstellung solcher öffentlicher Güter, von denen angenommen wird, dass sie, obwohl sie einen günstigen Rahmen für die Marktkoordination schaffen, wegen zu hoher Transaktionskosten über Märkte spontan nicht angeboten werden. Die Marktwirtschaft bedarf der wirtschaftspolitischen Gestaltung durch den Staat. Die verschiedenen Leitbilder der Wirtschaftspolitik auf der Grundlage der privatwirtschaftlichen Marktwirtschaft unterscheiden sich in der Aufzählung und Betonung von Leistungsdefiziten und den Ansatzpunkten zu ihrer Beseitigung. Mit der Hervorhebung der Wettbewerbspolitik setzt die soziale Marktwirtschaft an der Marktstruktur an. Ihr sozialpolitisches Programm ist auf eine mässige Korrektur der Marktergebnisse mit marktkonformen Mitteln gerichtet. Einen grösseren Bedarf an Korrekturen und Ergänzungen der Marktergebnisse unterstellen die Leitbilder des Wohlfahrtsstaates und der sozialistischen Marktwirtschaft mit einer systematischen Erweiterung des Geltungsbereichs des "Leistungsstaates" zu Lasten der Marktkoordination. Literatur: Eucken, W, Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen 1990. Hayek, E A. von, Die Verfassung der Freiheit, Tübingen 1971. Bu- chanan, J. M., Die Grenzen der Freiheit. Zwischen R./Barbier, H. D. (Hrsg.), Handbuch Marktwirtschaft, Pfullingen 1988.
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