angewandt von Unternehmungen als Mittel zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit. Es lassen sich unterscheiden: zwischenbetriebliche und innerbetriebliche Kostenvergleiche. Beim zwischenbetrieblichen Kostenvergleich werden die Gesamtkosten oder Teile der Kosten zweier oder mehrerer Unternehmungen einander gegenübergestellt. Um einen solchen Vergleich zu ermöglichen, sind die Industrieverbände und der Staat bestrebt, einheitliche Kalkulationsschemata zu schaffen und ihre Anwendung den Unternehmungen zu empfehlen (Kostenrechnungsgrundsätze). Der innerbetriebliche Kostenvergleich kann entweder in Form eines Zeit- oder SollIstkosten-Vergleichs durchgeführt werden. Beim Zeitvergleich werden die Kosten zweier Abrechnungsperioden einander gegenübergestellt, während beim Soll stkosten-Vergleich die vorgegebenen Maßkosten (Plan-, Soll-, Standard-, Normkosten) mit den tatsächlich angefallenen Istkosten verglichen werden. (Kostenkontrolle).
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