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Marktverhalten

(Wettbewerbsverhalten, market conduct, market behavior) Art und Weise, in der die Unternehmen eines relevanten Marktes ihre wirtschaftlichen Ziele zu verwirklichen versuchen. Eine Analyse des Marktverhaltens erfordert, dass für alle wichtigen Aktionsparameter (Wettbewerbsparameter) geprüft wird, ob und wie von ihnen Gebrauch gemacht wird. Untersucht werden somit Preis- und Produktpolitik, Distributions- und Kommunikationspolitik, die Innovationsaktivität, die Reaktion auf eine Änderung relevanter Daten usw. Der wettbewerbstheoretische Ansatz des funktionsfähigen Wettbewerbs ist dabei bemüht, zwischen wettbewerbspolitisch erwünschten und unerwünschten Verhaltensweisen zu unterscheiden. Erwünscht sind dabei alle Verhaltensweisen, die der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs förderlich, unerwünscht alle Aktivitäten, die der Erreichung dieses Zieles abträglich sind. Strategien der Wettbewerbsbeschränkung etwa durch Verhaltensabstimmung, bewusstes Parallelverhalten oder Versuche der Monopolisierung gelten in diesem Sinne als unerwünscht, weil sie "non-kompetitiv" oder sogar "anti-kompetitiv" sind, also dem Prozess eines dynamischen Wettbewerbs keine stimulierenden Impulse verleihen oder diesen Wettbewerb bewusst ausser Kraft zu setzen bestrebt sind. Eine hohe Innovationsrate und überzeugend demonstrierte Anpassungsflexibilität werden ebenso ausschliesslich durchweg positiv bewertet, weil sie als wesentliche Attribute dynamischer Unternehmer gelten. Die Möglichkeit, zu derart eindeutigen Bewertungen zu gelangen, ohne im Rahmen einer umfassenden Analyse auch Marktstruktur und Marktergebnis zu würdigen, ist jedoch begrenzt. Bei isolierter Anwendung ist der sog. MarktVerhaltenstest, also das Verfahren, zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs allein Aspekte des Marktverhaltens heranzuziehen, somit problematisch. Das wird vor allem durch die Erfahrung belegt, dass es nur eine relativ geringe Anzahl von Verhaltensweisen gibt, die sich eindeutig und generell entweder als wettbewerbsfördernd oder als wettbewerbshemmend klassifizieren lassen. So wird eine Preissenkung der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs abträglich sein, wenn mit ihr primär der Zweck verfolgt wird, einen lästigen Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Die gleiche Massnahme kann die Wirksamkeit des Wettbewerbs steigern, wenn ein Pionier-Unternehmer damit anzeigt, dass er den Übergang zu einem kostengünstigeren Verfahren vollzogen hat. Intensiv betriebene Werbung wird dort wettbewerbspolitisch erwünscht sein, wo sie ein "newcomer" betreibt, der dadurch sein überlegenes Angebot genügend bekanntzumachen versucht, um es im Wettbewerb mit den traditionellen Sortimenten der etablierten Anbieter durchzusetzen. Ein Werbeaufwand gleicher Höhe kann dagegen wettbewerbspolitisch bedenklich stimmen, wenn der Einsatz dieses Aktionsparameters Preiswettbewerb, Qualitätsverbesserung und innovatorische Aktivität nicht lediglich ergänzt, sondern weitgehend an deren Stelle tritt und vor allem darauf abzielt, vorhandene Präferenzen zu festigen und zu verstärken, um dadurch potentiellen Konkurrenten den Marktzutritt zu erschweren.  

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