Marktzutrittsschranken
Merkmal zur Unterscheidung zwischen Märkten (-) Marktformen). Bei unbeschränktem Marktzutritt ist jederzeit das Eindringen neuer Marktteilnehmer möglich, wogegen dies bei beschränktem Marktzutritt an bestimmte Voraussetzungen gebunden oder unmöglich ist. Die Beschränkung des Marktzutritts kann rechtlicher Natur (z.B. Niederlassungsverbote, Konzessionen, Patente) oder wirtschaftlicher Art (z.B. Höhe des erforderlichen Kapitalbetrages, Produktionsverfahren, sunk costs) sein. Vollkommene und unvollkommene Märkte (Marktformen) können unbeschränkten oder beschränkten Zugang aufweisen. Die Frage des Marktzutritts ist u.a. für die Betriebsgröße und den langfristigen Gleichgewichtspreis von Bedeutung (z.B. bei der Marktform der - vollständigen Konkurrenz und der monopolistischen Konkurrenz).
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