Immaterielle Anlagewerte
»Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind« (§ 1 Abs. 1 PatG). Bei einem Patent handelt es sich um das vom Staat einem Erfinder ausschließlich erteilte, zeitlich begrenzte Recht, eine Erfindung gewerbsmäßig zu nutzen (§ 9 PatG). Patente werden für neue Erfindungen erteilt, die eine gewerbliche Verwertung gestatten (Patentfähigkeit), nicht jedoch für
- »Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
- ästhetische Formschöpfungen
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen
- die Wiedergabe von Informationen« (§ 1 Abs. 2 PatG).
Auf Grund der i.d.R. nationalen Ausrichtung des Patentschutzes stellt er ein wesentliches Problem im Rahmen der In-temationalisierung von Unternehmen dar, so bei der Lizenzvergabe (Lizenzpolitik). Dies betrifft besonders den Extra-EU-Handel, zumal im Intra-EU-Handel der Patentschutz auf EU-Normen basiert.
Das Fehlen eines international bzw. weltweit einheitlichen Patentschutzabkommens wirkt sich auf die Internationalisie-rung der Untemehmenstätigkeit aus. So würde ein funktionierendes Patentsystem eine erhebliche Erleichterung des internationalen Know-how-Transfers (Technologietransfer) sowie der Spezialisierung und Arbeitsteilung mit sich bringen (vgl. Schoppe, 1998, S. 100f.),
Als ein erster Schritt zur Harmonisierung kann das in der letzten GATT-Runde (Uruguay-Runde) getroffene Abkommen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte (TRIPS) bewertet werden. Obwohl es u.a. Aspekte der Kontrolle von wettbewerbswidrigen Praktiken in Vertragslizenzen und Schutzmaßnahmen gegen die »Produktpiraterie« (Markenpimterie) umfasst, kann es jedoch nicht als eine globale Patentschutzregelung angesehen werden (vgl. Yüksel, 2001, S. 81fr.; Hilpold, 2000, S. 114f).
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