bezeichnet die internationale Übertragung von Technologien bzw. die Übertragung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen. Sie kann durch Maßnahmen der Technologieförderung angeregt werden. Als Transferwege lassen sich unterscheiden:
- Direkte Transfers über Innovationsbroker, Hochschulen, Großforschungseinrichtungen usw., bei denen der Transfer in der bewußten Absicht erfolgt, Technologien zu übertragen und nutzbar zu machen. Hierzu gehört nicht nur die Übergabe von Dokumenten,
sondern auch die Übergabe von Sachgütern, Schulung, zeitweise Abordnung von Personal usw. - Indirekte Transfers erfolgen unbewußt zum Beispiel über Joint Ventures, deren Manager durch ihre Tätigkeit im Gastland Technologien übertragen (Aus- und Fortbildungmaßnahmen).
(engl. transfer of technology, know how transfer) Technologietransfer bezeichnet die internationale Übertragung technologischen Wissens, aber auch die Übertragung von Forschungs und Entwicklungsergebnissen (Forschung und Entwicklung) in die Praxis. Sie kann durch Maßnahmen der Technologieförderung angeregt werden. Als Transferwege lassen sich unterscheiden: a) direkte Transfers über Innovationsbroker, Hochschulen, Großforschungseinrichtungen usw., bei denen der Transfer in der bewussten Absicht erfolgt, Technologien zu übertragen und nutzbar zu machen. Hierzu gehört nicht nur die Übergabe von Dokumenten, sondern auch die Verwertung von Patenten, Übergabe von Sachgütern, Schulung, zeitweilige Abordnung von Personal usw.; b) indirekte Transfers erfolgen unbewusst, wie z. B. über . Joint Ventures, deren Manager durch ihre Tätigkeit im Gastland Technologien übertragen (Aus und Fortbildungsmaßnahmen).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Die wirtschaftliche Verwertung von Innovationen aus der nicht unternehmensgebundenen Forschung, vor allem aus Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen.
[s.a. Forschung und Entwicklung] Die Übertragung von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder praktischen Fähigkeiten trifft den Kern des Begriffs Technologietransfer. Dabei findet Technologietransfer nicht mehr ausschließlich in den klassischen Formen des Know-how-Kaufs bzw. -Verkaufs (Know-how-Verträge) oder der Lizenznahme bzw. -vergäbe (Lizenzpolitik) statt. Vielmehr erfolgt zunehmend eine direkte Zusammenarbeit von Unternehmen untereinander bzw. mit F&E-Emnchtun-gen, so in Form von Auftragsforschung, Gemeinschaftsentwicklungen, Verbundprojekten und Personaltausch (vgl. Baumann/ Meißner, 1999, S. 161).
Technologietransfer umfasst grundsätzlich die Übertragung unfertiger Technologie (die beispielsweise durch eine ungeklärte rechtliche Situation gekennzeichnet ist) und fertiger Technologie (die i.d.R. auf einer palentrechtlichen Basis steht) auf eine andere Institution. Damit bezieht sich der Technologietransfer auf unterschiedliche Phasen der Technikentwicklung, so die Innovationsphase im ersten Fall und die Re-petitionsphase im zweiten Fall (vgl. Kortz-lleisch, 1989, Sp. 2054t).
Aus der Perspektive der Technologiepolitik eines Staates beschäftigt sich der Technologietransfer insbesondere mit der Know-how-Übertragung aus Industrieländern in Entwicklungsländer oder aus marktwirtschaftlichen in (ehemals) planwirtschaftliche Systeme.
Für das Internationale Management ist die so genannte Technologietransferhypothese von Bedeutung. Diese geht von einer Trennung der F&E-Aktivitäten von der Produktion der jeweiligen hochwertigen Güter aus. Dies bedeutet, dass Unternehmen Betriebsstätten an günstigen Standorten unterhalten und gleichzeitig die F&E-Aufgaben an anderen attraktiven Plätzen konzentriert werden können. Die Ausnutzung kostengünstiger Produktionsstandorte ist neben Wachstumsschranken, Autonomiebestrebungen oder dem Prestige/Image ein wesentlicher Grund für den Technologietransfer (Konfiguration).
Hervorzuheben ist, dass auf Grund der Bündnisse zwischen einzelnen Großunternehmen und Regierungen die technologie-pohtischen Aktivitäten zur Verschärfung der Wettbewerbssituation zwischen international tätigen Unternehmen und über protektionistische Maßnahmen (Protektionismus) zur Störung von grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsströmen führen, so dass nicht nur handelspolitische, sondern auch technologiepolitische Schranken grenzüberschreitende Aktivitäten gefährden (Handelshemmnisse).
In der Umweltwirtschaft:
bezeichnet die Übertragung von Forschungsund Entwicklungsergebnissen von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen und zwischen Staaten.
interorganisationale Übertragung von Technologien oder Übertragung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen. Sie kann durch Massnahmen der Technologieförderung angeregt werden. Technologietransfer wird je nach den beteiligten Organisationen unter verschiedenen Spezialaspekten diskutiert. Die Tabelle auf 5.2071 zeigt Beispiele inländischer Technologietransfers. Im Ausland gibt es entsprechende Einrichtungen. In den USA werden z. B. innovation brokers tätig, die über die bei patent brokers übliche Vermittlung von Lizenzen aus eigenem Antrieb hinausgehend sich auch z. B. um Weiter- und Endentwicklung, Risikokapital-suche, Managementhilfe etc. bemühen. Ähnliche Aufgaben werden in Deutschland durch Kammerorganisationen, das RKW, Gewerkschaften und private Gründungsberater wahrgenommen. Im Verkehr zwischen verschiedenen Ländern werden insb. die Rolle multinationaler Unternehmen als Technologietransferinstitutionen diskutiert und Technologietransfer als Problem der Entwicklungspolitik angesehen. Im letzteren Falle ist insb. die Frage nach der jeweils angemessenen Technologie umstritten, wobei beschäftigungspolitische Ziele, die Berücksichtigung relativer Faktorpreise, Lern-und Ausbildungsprobleme, aber auch Prestige nur schwer harmonisch abzustimmen sind (technische Hilfe). In internationalen Vereinbarungen, z. B. in der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen, wird gelegentlich ein sehr weitgehender und nur "fair" zu vergütender Technologietransfer, z. B. für Unternehmen im Tiefseebergbau und alle von ihnen eingesetzten Techniken, zugunsten der Entwicklungsländer vorgesehen. Damit werden Eigentumsrechte partiell ausgehöhlt. Innerbetrieblicher Technologietransfer kommt als Nutzung früher erarbeiteten Wissens für weitere Projekte innerhalb der Forschung und Entwicklung vor sowie als Ergebnisübertragung von Forschung und Entwicklung in andere Teile des Unternehmens. Der Transfer kann oft nicht ausreichend durch die Übergabe von Dokumenten erreicht werden. Hinzu treten deshalb die Übergabe von Sachgütern, Schulung, zeitweise Abordnung von Personal etc., um ergänzenden "Know-how-Transfer" zu erreichen. Dem zwischenbetrieblichen Technologietransfer können sich Wissens- oder Innovationsbarrieren, Fähigkeitsbarrieren und motivationale Barrieren entgegenstellen. Letztere sind als "Not-invented-here"-Syndrom bekannt. Literatur: Kern, W.ISchröder, H.-H., Forschung und Entwicklung in der Unternehmung, Reinbek bei Hamburg 1977. Pausenberger, E./Volkmann, B., Forschung und Entwicklung in internationalen Unternehmungen, Nr. 8400, in: RKW-Handbuch Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Berlin 1981. Informationstransfer-, Beratungs- und Innovationsfördereinrichtungen an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, 3. Aufl., 1983 (Unikontakt Bochum/Dortmund).
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