handelspolitisches Verhalten des Staates zum Schutze der inländischen Wirtschaft gegenüber ausländischer Konkurrenz. Eine derartige Abschließung erfolgt insbesondere über Zölle und mengenmäßige Kontingentierungen für Importe sowie Subventionen für die heimische Wirtschaft. Gegensatz Freihandel. komparative Kosten, Handelshemmnisse
Unter Protektionismus wird der bewusste Eingriff eines Staates zur Lenkung außenwirtschaftlicher Beziehungen verstanden. Dazu können verschiedene Maßnahmen der realwirtschaftlichen und monetären Außenwirtschaftspolitik eingesetzt werden. Motiv für protektionistische Maßnahmen ist der Schutz der inländischen Produktion vor ausländischer Konkurrenz. Allerdings wird dadurch die effiziente Nutzung der Produktionsfaktoren verhindert: Nicht oder nicht mehr konkurrenzfähige Unternehmen werden künstlich geschützt, der Aufbau wettbewerbsfähiger Strukturen unterbleibt. Die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung bleiben ungenutzt.
Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die auf den Schutz einer Volkswirtschaft bzw. einzelner Sektoren oder Produzenten gegenüber ausländischen Wettbewerbern gerichtet sind. Zu den Maßnahmen des traditionellen Protektionismus zählen insbesondere Zölle und Exportsubventionen als tarifärer sowie Kontingente als nichttarifärer Protektionismus. Der Neoprotektionismus bezeichnet hingegen als Sammelbegriff Schutzmaßnahmen, die weder an Preisen noch an Mengenbeschränkungen anknüpfen, sondern Methoden benutzen, die von den Statuten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) bzw. der Welthandels-organsisation (WHO) nicht geächtet sind (zum Beispiel nationale Qualitätsstandards wie das «Reinheitsgebot des Bieres», «buy British» usw.). Neoprotektionistische Maßnahmen können auf Initiative diskriminierter Exportländer selbst zustande kommen (zum Beispiel freiwillige Exportbeschränkungen) und/oder durch bilaterale bzw. multilaterale Vereinbarungen als Orderly Market Arrangements (OMA) in Kraft treten. Von protektionistischen Maßnahmen sollen Schutzeffekte ausgehen, um die Härten des Strukturwandels zu mildern bzw. die Entwicklung junger Industrien zu fördern (Erziehungsprotektionismus, Infant Industry Protection).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Form staatlicher Außenhandelspolitik, mit der die heimische Wirtschaft oder einzelne ihrer Sektoren vor ausländischer Konkurrenz geschützt werden.
Im Gegensatz zum Freihandel sollen dauerhafte oder zeitlich begrenzte Handelshemmnisse wie Schutzzölle. Mengen- oder andere Beschränkungen, die meist von wirtschaftlich schwächeren Ländern verhängt werden, ökonomische und
soziale Erschütterung vermeiden. >Freihandel, >Handelshemmnisse
Unter Protektionismus werden gezielte politische Maßnahmen im Rahmen der Außenhandelspolitik verstanden, die heimische Produzenten vor ausländischer Konkurrenz schützen. Im engeren Sinne sind hierunter alle Maßnahmen der Importbehinderung zu fassen, im weiteren Sinne auch exportfördernde Maßnahmen, da sie der einheimischen Wirtschaft zusätzliche Vorteile im internationalen Wettbewerb schaffen. Im engeren Sinne ist Protektionismus im Zusammenhang mit Handelshemmnissen zu sehen (vgl. Koch, 1998a, S. 123).
Als protektionistische Maßnahmen können auch Importverbote aus militärischen oder kulturellen Gründen, Importabgaben zur Finanzierung des Staatsbudgets, Importverbote aus gesundheitspolitischen oder sittlichen Motiven oder Embargos aus politischen Gründen und Subventionen gesehen werden (vgl. Sauernheimer, 1989, Sp. 1761).
In Analogie zu den Handelshemmnissen kann der Protektionismus in einen ta-rifären und nicht-tarifären Bereich unterteilt werden. Tarifärer Protektionismus umfasst (Schutz-)Zölle, während zu dem nicht-tarifären Protektionismus alle übrigen handelshemmenden und -verzerrenden Instrumente, z.B. preisbezogene Maßnahmen (Abgaben, Subventionen usw.), Mengenre-gulierungen (Quoten) sowie administrative Maßnahmen (Normen, Verzollungspraktiken) gehören (vgl. Schroth, 2001, S. 456).
Als Grundformen der Protektion lassen sich unterscheiden:
- die Abwehr einer unerwünschten Im-porlkonkurrenz und eine Stärkung der Nachfrage nach inländischen Produkten durch Importbehinderungen (Selbstbeschränkungsabkommen)
- eine Verbesserung der Absatzchancen der einheimischen Wirtschaft auf dem Weltmarkt durch Exportförderung.
Die schlechten Erfahrungen mit dem Protektionismus, der von 1929 bis 1933 das Welthandelsvolumen von drei auf eine Milliarde US-Dollar reduzierte, führten zu einer Wiederbelebung der Freihandelsidee, die mit der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in eine Phase der Handelsliberalisierung mündete. Erfolge wurden u.a. durch die international gestützte Politik des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) erzielt. Insbesondere das GATT führte zu einer Liberalisierung der Handelsströme und zu einer zunehmenden Reduzierung protektionistischer Maßnahmen. Davon betroffen waren insbesondere tarifäre Handelsnemm-nisse, die unter den Statuten des GATT geächtet wurden. Allerdings verschlechterte sich Mitte der siebziger Jahre mit der ersten Ölpreiskrise 1973 die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die ölimportie-renden Staaten drastisch. Diese Entwicklung war durch eine Protektionswelle gekennzeichnet, die weder an Preisen noch an Mengen anknüpfte, sondern nicht-ta-rifäre Maßnahmen zum Inhalt hatten. Da sich der Protektionismus auf nicht-tarifäre Maßnahmen und subtilere Instrumente, z.B. Selbstbeschränkungsabkommen, verlagerte, wird auch von Neo-Protektionismus gesprochen. Zwischen 1981 und 1987 ist der Anteil der von nicht-tarifären Handelshemmnissen betroffenen Importe der Industrieländer um 20,7 % gestiegen, (vgl. Deutsche Bank, 1998, S. 347; Koch, 1998a, S. 168; Beise/Oppermann/Sander, 1998, S. 61ff.).
Selbst einzelne Handelsabkommen weisen protektionistische Züge auf, so das Welttextilabkommen (WTA). Zu Beginn der neunziger Jahre hat die Weltbank festgestellt, dass weniger als 10 % des Welthandels den GATT-Bestim-mungen entsprechen. In diesem Zeitraum bestanden zwischen der EG und den USA rund 200 Konfliktbereiche in den besonders anfälligen Sektoren wie Stahl, Textilien, Kleidung, Flugzeuge, Schiffsbau, Automobile, Unterhaltungselektronik, Kohle, Soja-Bohnen und sonstige Agrarprodukte.
Die Folgen der Protektion sind vielfältig (vgl. Altmann, 1993, S. 262E):
- Protektionistische Maßnahmen ähneln denen regionaler Integrationszonen (Kooperations- und Integrationsformen). Eine Zollunion oder ein Binnenmarkt (Europäischer Binnenmarkt) ist immer mit einer Liberalisierung nach innen, aber protektionistischen Abschottungen nach außen verbunden. Negative Effekte betreffen beispielsweise das Preisniveau, das unter Umständen im Vergleich zu einem freien Handel höher ausfallen kann.
- Protektionistische Maßnahmen gegen Exportländer verringern die Absatz-und damit die Beschäftigungs-, Wachstums- und Gewinnmöglichkeiten auf Seiten der Exporteure (Importprotektion) und beeinträchtigen die Absatzmöglichkeiten anderer Länder auf dem Weltmarkt (Exportprotektionismus).
Als Gegenmaßnahmen der Protektion kommen grundsätzlich Anpassung, Umgehung, Vergeltung oder Verhandlung in Frage. Umgehungsstrategien erfolgten beispielsweise in Form von Direktinvestitionen in so genannte »Schraubenzieherfabriken«, in denen bestimmte Fertigprodukte insbesondere von japanischen Produzenten in der EU nur zusammengesetzt (montiert) wurden. Sic provozierten Gegenmaßnahmen mit Vorgaben für den Anteil inländischer Wertschöpfung (Local-Content-Po-litik). Vergeltungsmaßnahmen äußern sich in Handelskriegen, während Verhandlungen häufig zu »freiwilligen« Selbstbeschränkungsabkommen führen. Insgesamt bedroht die Zunahme protektionistischer Maßnahmen und insbesondere nicht-tarifä-rer Handelshemmnisse die Liberalisierungsbestrebungen.
Die neunziger Jahre waren durch eine neue Welle der Handelsliberalisierung gekennzeichnet, die durch einen rapiden Anstieg weltweiter Investitions- und Finanzbeziehungen geprägt war. Insbesondere mit dem konstruktiven Abschluss der 8. Welthandelsrunde des GATT im Dezember 1993 begann sich weltweit die Erkenntnis durchzusetzen, dass hohe protektionisti-sche Hürden nicht nur die Handelspartner vor Probleme stellen, sondern auch Gegenreaktionen und verringerte Wettbewerbsintensität auch der eigenen Wirtschaft schadeten (vgl. Koch, 1998a, S. 168).
Teilbereich der Aussenhandelspolitik, der alle staatlichen Lenkungseingriffe in den Aussenhandelsverkehr umfasst, welche dem Ziel dienen sollen, heimische Anbieter oder Nachfrager vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Protektionismus beinhaltet damit Eingriffe in eine am Leitbild des Freihandels orientierte Welthandelsordnung, die Rückentwicklungen in Richtung Autarkie induzieren. Der Schutz zielt in den meisten Fällen auf die Erhaltung nicht oder nicht mehr konkurrenzfähiger Wirtschaftszweige (aus strukturoder beschäftigungspolitischen Gründen, z. B. in der Landwirtschaft, der Stahlbranche usw.), auf den Aufbau noch nicht wettbewerbsfähiger Industrien (z. B. in den Entwicklungsländern, Erziehungszoll) oder auf die Abschottung politisch begründeter Autarkiebereiche (z. B. Rüstungsindustrie). Die Eingriffe können aber auch zugunsten der Verbraucher ausgerichtet sein, indem die Inlandsverwendung von Export- und Importprodukten vor konkurrierender Auslandsnachfrage geschützt wird. Protektionismus kann in Form tarifärer oder nicht-tarifärer Handelshemmnisse auftreten. Unter tarifären Handelsbeschränkungen sind alle Formen der Zollpolitik zu verstehen, nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen sind alle sonstigen Hemmnisse des freien internationalen Handels (vgl. Abb.). Hierzu können auch die währungspolitischen Instrumente des Wechselkursprotektionismus oder gar der Devisenbewirtschaftung gezählt werden. Der Einsatz protektionistischer Massnahmen zur Strukturerhaltung oder Strukturanpassung (dauerhafter bzw. temporärer Schutzzoll) oder zur Entwicklungsförderung (Erziehungszoll) erzeugt eine gewisse Monopolstellung für die inländischen Anbieter und durch die damit verbundene Verteuerung der Produkte negative Folgen für die inländischen Verbraucher (Zollwirkungen). Die Umlenkung der Handelsströme gegenüber der Situation des Freihandels bedeutet eine Bindung von Produktionsfaktoren in relativ unproduktiven Verwendungen und damit negative Wohlfahrtseffekte (Aussenhandelsgewinn). Tendenziell erfolgt eine Einschränkung des Aussenhandelvolumens, die noch durch mögliche Vergeltungsmassnahmen der beeinträchtigten Aussenhandelspartner verstärkt werden kann. Die mit dem Protektionismus verbundene Störung der internationalen Arbeitsteilung führte zu dem weltweiten Versuch, den Protektionismus durch die Regelungen des —Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) abzubauen (Weltwirtschaftsordnung). In jüngerer Zeit zeigt sich eine verstärkte Ausweitung des nicht-tarifären Protektionismus sowie ein anhaltender Protektionismus der Industrieländer gegenüber den Entwicklungsländern. In der aktuellen Uruguay-Runde des GATT befasst man sich einer-. seits mit dem Versuch, die Vielzahl nicht-tarifärer Handelshemmnisse (u. a. auch im Dienstleistungsbereich) wieder zu reduzieren sowie andererseits zu verhindern, dass neue protektionistische Bestrebungen zwischen den grossen Wirtschaftsblöcken EG, Japan und. USA entstehen. Es hat allerdings den Anschein, als ob in jüngerer Zeit wieder vermehrt protektionistische Massnahmen im Rahmen einer - strategischen Handelspolitik verwendet werden. Insbesondere spielen dabei die Selbstbeschränkungsabkommen eine immer grössere Rolle. Der effektive Protektionsgrad (Schutzzoll) ist in der Bundesrepublik für einzelne Produktionskategorien sehr unterschiedlich. Ein geringer effektiver Zollschutz, aber hohe nicht-tarifäre Protektion liegen im Bergbau, Schiffsbau und Flugzeugbau vor. Geringe Protektion ist im Maschinenbau und der elektrotechnischen Industrie zu verzeichnen, also in exportintensiven Zweigen. Hohe effektive Protektion dagegen liegt in der Textilindustrie, der Holz- und Zellstoffindustrie, der Metallindustrie und dem Agrarbereich vor, also in arbeits- und rohstoffintensiven Branchen, in denen internationale Kosten- und damit Wettbewerbsnachteile vorliegen. Letzteres spricht dafür, dass die protektionistischen Massnahmen vielfach aus Beschäftigungs- und Lohnsicherungsargumenten zu Lasten sich in-. dustrialisierender Entwicklungsländer eingesetzt werden. Literatur: Berg, H., Aussenwirtschaftspolitik, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, Bd. 2, 5. Aufl., München 1992, S. 459 ff. Corden, W. M., The Theory of Protection, Oxford 1971. Glismann, H. H. u. a., Weltwirtschaftslehre, Bd. I: Aussenhandels- und Währungspolitik, 3. Aufl., Göttingen 1986, S. 42 ff. Helpman, EIKrugman, P., Trade Policy and Market Structure, London 1989. Smeets, H. D., Importschutz und GATT, Bern 1987.
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