Abgabe bei der Wareneinfuhr (-’ Import) zum Schutz der inländischen Produktion vor ausländischer Konkurrenz. Zoll
ist im Gegensatz zum Finanzzoll ein Zoll, der zum Schütze der einheimischen Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz erhoben wird. Es handelt sich dabei entweder um einen Erziehungszoll oder um einen Erhaltungszoll, mit dem aus politischen Gründen unrentabel arbeitende Wirtschaftszweige erhalten werden sollen. Der Nutzen von Schutzzöllen ist umstritten, da die Gefahr von Kampfzöllen (Retorsionszölle zur Abwehr) des Auslandes besteht und meist • Protektionismus auf Dauer verfestigt wird.
Importzoll, dessen primäre Zollwirkung der Schutz der heimischen Produzenten vor ausländischer Konkurrenz sein soll. Der Schutzeffekt zeigt sich in dem zollbedingten Rückgang der Importe und der entsprechenden Ausdehnung der inländischen importkonkurrierenden Industrie. Ziel eines Schutzzolls ist die Subventionierung inländischer Anbieter, die bei —Freihandel international nicht hinreichend wettbewerbsfähig wären. Die Verlagerung der Produktion und des Absatzes von kostengünstigeren Anbietern im Ausland auf inländische Produzenten ist um so grösser, je preiselastischer Importnachfrage und Inlandsangebot sind (Handelsumlenkung) und je geringer der Einfluss auf das Weltmarktpreisniveau ist. Sinkt durch den Importrückgang der Auslandspreis des importierten Gutes (Veränderung der terms of trade), so wird damit ein Teil der zollbedingten Preiserhöhung für den inländischen Verbraucher kompensiert; entsprechend geringer ist der Schutzeffekt für die inländische Industrie. Der Schutzeffekt eines Zolls ist jedoch in vielen Fällen nicht eindeutig aus der Nominalzollbelastung des Endproduktes zu ersehen. Der tatsächliche Schutz einer Industrie ist erst unter Berücksichtigung der Zollbelastung auf die importierten Vorprodukte zu ermessen (Effektivzoll). Eine Verringerung der Zölle auf importierte Vorleistungen muss daher nicht einen absoluten Abbau von —Protektionismus bedeuten, da es den effektiven Zollschutz der nachgelagerten Produktionsstufen erhöht. Ist der Zoll so angesetzt, dass jegliche Einfuhr unterbunden ist, so ist der Zollschutz vollkommen (Prohibitivzoll). Als negative Begleiterscheinung eines Schutzzolls ist vor allem die Verringerung der internationalen Arbeitsteilung und die damit verbundene Abkehr von einer weltweiten optimalen Faktorallokation anzusehen. Als Ausnahme hiervon gilt vielfach der Erziehungszoll, der als temporärer Schutzzoll zur Abschottung junger Industriebereiche vor schon kostengünstiger arbeitender ausländischer Konkurrenz dienen soll. Dem Freihandel ebenfalls nicht abträglich ist der Schutzzoll in Form des Anti-Dumping-Zolls. Hier soll nur die handelsverzerrende Wirkung von Schleuderpreisen des Auslands kompensiert werden.
siehe Zoll.
- Zoll, der mit dem Ziel der Belastung der Produkte ausländischer Konkurrenten (Importe) zum Schutz der heimischen Produzenten erhoben wird; der Schutzeffekt des Zolls zeigt sich in dem zollbedingten Rückgang der Importe (abhängig von der Importnachfrageelastizität), den sich verbessernden Verdienstmöglichkeiten des geschützten Wirtschaftsbereichs und dem Anstieg der inländischen Produktion der importkonkurrierenden Industrie. Die Wirkung, die mit dem Schutzzoll erreicht werden soll, tritt insbes. dann ein, wenn der Auslandspreis des belasteten Produkts nicht sinkt und damit der Inlandspreis des ausländischen Produkts im Grenzfall bis um den Zollbetrag ansteigt (geringer terms-of-trade-Effekt). Dass der Schutzeffekt eines Zolls jedoch nicht allein aus der Zollbelastung des Endprodukts zu ersehen ist, zeigt die - Effektivzoll-Theorie. Ein vollständiger Schutz vor ausländischer Konkurrenz ist erreicht, wenn jegliche Einfuhr durch den Zoll unterbunden wird (Prohibitivzoll). Die Forderung nach Schutzzöllen wird insbes. aus zwei Gründen erhoben. a) Erziehungsschutz für junge Industriebereiche und/oder einen beginnenden Industrialisierungsprozess (Erziehungszoll); b) Erhaltung eines unrentabel arbeitenden Wirtschaftszweiges aus allg. (sozial-)politischen Gründen (z.B. Landwirtschaft). Gegen die Erhebung von Schutzzöllen spricht die hinter Zollmauern nachlassende Initiative zur Verbesserung der Produktionsmethoden, die Erleichterung der Monopolbildung im Inland, die Gefahr ausländischer Retorsionszölle und damit die Gefahr eines Handelskrieges und nicht zuletzt die Tatsache, dass selbst zeitlich befristete Schutzzölle (Erziehungszölle) meist zu einer Dauereinrichtung werden. Es bleibt im Einzelfall zu prüfen, ob die Wohlfahrtsgewinne der durch den Schutzzoll Begünstigten eine mögliche Verringerung der ökonomischen Effizienz und die Verluste anderer Gruppen kompensieren können oder ob nicht vielleicht andere protektionistische Maßnahmen geeigneter sind (Protektionismus). Literatur: Gandolfo, G. (1986). Kruse, A. (1972)
Vorhergehender Fachbegriff: Schutzzölle | Nächster Fachbegriff: Schwabesches Gesetz
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|