Zölle, bei denen, im Gegensatz zu den Schutzzöllen, die Erzielung von Staatseinnahmen durch Belastung bestimmter Importwaren (zum Beispiel Genußwaren) und/oder Exportwaren verfolgt wird. Finanzzölle (auch Fiskalzölle genannt) stellen historisch das Hauptmotiv für den Ursprung des Zollwesens dar. Als Staatseinnahmen sind sie heute im wesentlichen nur noch in den Entwicklungsländern von Bedeutung.
Finanzzoll wird meist hei Genussmitteln wie z. 13. Kaffee oder Tee erhoben. Der Staat will mit dieser Zollart Einnahmen erzielen.
ist ein Zoll, der hauptsächlich als Einnahmequelle für den Staat erhoben wird; vorwiegend für Güter, die im Inland nicht erzeugt werden, z.B. Tee, Tabak, Mineralöl, Kaffee.
Zollarten
siehe Zoll.
Zölle, die nur aus fiskalpolitischen Gründen - zur Erzielung von Staatseinnahmen - erhoben werden. Dies kann ein Zoll sein, der auf Waren erhoben wird, die im Importland nicht gewonnen werden (können), aber verwendet werden (müssen); z. B. Kaffee, Tabak, Mineralöl. F. belasten dann die Waren wie eine inländische Verbrauchsteuer.
Zoll, der mit dem Ziel erhoben wird, dem Staat eine regelmäßige Einnahme zu verschaffen, ungeachtet der Wirkungen auf Produktion, Konsum und Einkommensverteilung. In den Industrieländern spielen Finanzzölle heute kaum noch eine Rolle, wohl aber in den Entwicklungsländern, die aus den Zolleinnahmen oft einen großen \'1\'ell ihres Budgets decken müssen, da die Ergiebigkeit anderer Quellen meist gering ist.
Vorhergehender Fachbegriff: Finanzwissenschaft | Nächster Fachbegriff: Finanzzoll
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|