Einnahme ist der Geldwert eines Verkaufs (Grundbegriffe des Rechnungswesens).
Problem:
Nur bei Barzahlung stimmen Einnahmen und Einzahlungen überein.
Beim Verkauf auf Ziel bleibt der Zahlungsmittelbestand vorläufig gleich, es steigen aber die Forderungen. Deshalb gilt auch die Begriffsbestimmung:
Einnahme = Einzahlung + Forderungszugang.
(engl. revenue, inflow) Eine Einnahme ist ein Vorgang, der stets zu einer Zunahme des Geldvermögens (Zahlungsmittelbestand + Forderungsbestand Schulden bestand) in einem bestimmten Ausmaß führt. Sie kann durch drei Aktionen veranlasst werden: a) Einzahlung, sofern diese nicht gleichzeitig mit einem Forderungsabgang (Forderung) oder Schuldenzugang (Schulden) verbunden ist; b) Forderungszunahme, sofern diese nicht gleichzeitig mit einer p Auszahlung verbunden ist; c) Schuldenabnahme, sofern diese nicht gleichzeitig mit einer Auszahlung verbunden ist. Nicht zu verwechseln mit Einzahlung, Ertrag, Betriebseinnahme (steuerrechtlicher Begriff).
Rechnungswesen, Grundbegriffe des
Vorhergehender Fachbegriff: Einmanngesellschaft | Nächster Fachbegriff: Einnahme-Überschussrechnung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|