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Zollarten

Gestaltungsformen der —Zollpolitik, die sich auf Bemessungsgrundlage, Berechnungsverfahren, Zielsetzung oder Wirkungsmass staatlicher Abgaben im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr eines Landes oder —Zollgebietes beziehen. Nach der Art des betroffenen Handels unterscheidet man Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrzölle, wobei heute fast nur noch Importzölle von Bedeutung sind. Exportzölle spielen allenfalls in einigen Entwicklungsländern eine gewisse Rolle. Wird der Zoll gegenüber bestimmten Ländern niedriger bemessen als gegenüber den anderen, so spricht man vom Präferenz-zoll (Vorzugszoll). Zölle lassen sich weiterhin nach der Art der Bemessungsgrundlage unterscheiden. Der Mengenzoll (spezifischer Zoll) legt die Menge nach Stückzahl oder Gewicht zugrunde, beim - dominierenden - Wertzoll wird ein Prozentsatz des in Geld ausgedrückten Warenwertes als Abgabe erhoben. Als Zwischenform gibt es den Mischzoll, der meist als Gleitzoll - vor allem im Rahmen der EG-Agrarmarktordnung (als sog. Abschöpfung) - verwendet wird. Der Gleitzoll ist eine spezifische variable Abgabe, die je nach Höhe des ausländischen Preises des zur Einfuhr anstehenden Gutes angepasst werden kann, um den Binnenmarkt vollkommen vor Preissenkungen der ausländischen Konkurrenz zu schützen. Mit Zollkontingent (Zollquote) wird ein Zoll bezeichnet, der erst ab einer bestimmten Einfuhrmenge bzw. einem bestimmten Importwert erhoben wird. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal bildet die Zielsetzung der Zollpolitik, ohne dass allerdings die hieraus folgenden Zollarten immer streng voneinander zu trennen sind. Dem Finanzzoll liegt das Motiv der Einnahmeerzielung, d. h. der Staatsfinanzierung zugrunde. Der —Schutzzoll Schutzzoll dient vorrangig dem Schutz heimischer Produzenten vor ausländischer Konkurrenz; er wird zum Prohibitivzoll, wenn dadurch der Import eines Gutes auf Null reduziert wird; damit ist jedoch kein Einnahmeeffekt mehr verbunden. Oftmals wird der Schutzzoll mit dem Argument gefordert, noch junge, neu aufzubauende Industrien müssten in der Aufbauphase bei noch relativ hohen Entwicklungskosten vor der schon weiter industrialisierten ausländischen Konkurrenz geschützt werden, um überhaupt in die Entwicklungsphase der Realisierung komparativer Kostenvorteile zu kommen. Ein solcher zeitlich zu befristender Schutzzoll wird Erziehungszoll genannt. Eine weitere besondere Form der Schutzzölle sind die Anti-Dumping-Zölle, mit denen zu Schleuderpreisen anbietende ausländische Produzenten vom Binnenmarkt ferngehalten werden sollen, um die inländischen Hersteller vor ruinöser ausländischer Konkurrenz zu schützen. Ist das Motiv der Zollerhebung eine politische Reaktion auf abschottende Zollerhebung oder andere protektionistische Massnahmen der ausländischen Volkswirtschaften, so bezeichnet man die Vergeltungsmassnahme als Retorsionszoll. Nach der Bemessung der Wirkung wird schliesslich noch zwischen Nominalzoll und Effektivzoll unterschieden. Während der Nominalzoll die Höhe des tatsächlichen Zolls angibt, mit der das betrachtete Endprodukt belastet wird, gibt der Effektivzoll den faktischen Zollschutz für das Endprodukt unter Berücksichtigung der Zollbelastung der importierten Vorleistungen an. Der Effektivzoll trägt also dem Umstand Rechnung, dass der nominelle Zollschutz des Endproduktes teilweise oder vollständig durch hohe Zölle auf die importierten Vorleistungen und damit verbundene Kosten- und Preissteigerungen bei der inländischen Herstellung des Endproduktes kompensiert werden kann (Schutzzoll).   Literatur: Borchert, M., Aussenwirtschaftslehre, 2. Aufl., Wiesbaden 1983. Hoffmann, L.IFikentscher, W, Zölle I: Theorie und Politik, in: HdWW, Bd. 9, Stuttgart u. a. 1981, S. 630 ff.

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