Export von Waren zu Preisen (Preis), die unter den Herstellungskosten und damit unter den Preisen des Inlands liegen. Im Rahmen des GATT ist Dumping als eine Form der räumlichen Preisdifferenzierung grundsätzlich verboten.
Wettbewerbs- oder kostenorientierte Preisgestaltung – vor allem im Auslandsgeschäft – , bei der ein bestimmter Anbieter seine Produkte zu einem Preis verkauft, der erheblich unter dem durchschnittlichen Marktpreis und unter seinem Verkaufspreis im Heimatland liegt. In einigen Fällen erfolgt der Verkauf sogar unter den Selbstkosten. Dumping wird manchmal aus\'; Wettbewerbsgründen, z.B. um in kurzer Zeit einen bestimmten Marktanteil zu erlangen, oder aus Kostengründen durchgeführt, z.B. um eine kurzfristige Erhöhung der Rentabilität oder des Cash Flow zu erreichen.
Dumping ist eine Preisstrategie, die i. d. R. im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften diskutiert wird. Grundsätzlich geht es um eine systematische Preisunterbietung, selbst unter zeitweiliger Inkaufnahme eigener Verluste (Preispolitik). Man spricht von räuberischem Dumping, wenn damit die gezielte Ausschaltung von Konkurrenten bezweckt wird. Allerdings muss eine Preisdifferenzierung mit höheren Inlands und geringen Auslandspreisen nicht unbedingt in diese Kategorie fallen, sondern kann eine «normale» Reaktion auf die Marktsituation sein. Kommt dem betriebswirtschaftlichen Dumping eine internationale Bedeutung zu, muss mit staatlichen Anti Dumping Maßnahmen, z. B. in Form von Strafzöllen, gerechnet werden.
Verkauf von Waren zu Preisen, die unterhalb der üblichen Marktpreise bzw. sogar unterhalb der Herstellungskosten liegen. Die im internationalen Handel traditionell gebräuchlichste Form des Dumpings erfolgt durch Subventionierung der Exporte und ist als tarifäres Handelshemmnis bereits in den Statuten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) geächtet. Von wachsender Bedeutung sind jedoch Dumpingpraktiken in anderen Bereichen. So spricht man, wenn volkswirtschaftlich auch durchaus umstritten, von:
- Sozialdumping:
Preisvorteile aufgrund weniger entwickelter Sozialsysteme durch im internationalen Vergleich sehr geringe Lohnnebenkosten.
- Umweltdumping:
Ermöglichung von Kosteneinsparungen durch im internationalen Vergleich niedrigere Umweltschutzstandards.
- Wechselkursdumping: Systematische Abwertungsstrategien der Währung des Exportlandes.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (engl. Unterbieten der Preise) Zeitweiliger Verkauf von Waren unterhalb ihres Wertes, um Marktanteile zu gewinnen.
Dumping ist vor allem ein Mittel des Konkurrenzkampfes im Handel, um Absatzmärkte zu erobern.
Dumping ist nach Artikel VI des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) eine Wettbewerbsverfälschung im internationalen Handel, bei der der Ausfuhrpreis einer Ware niedriger angesetzt wird als ihr »normaler« Wert (vgl. World Trade Organization, 1995a, S. 168). In der Praxis heißt das, dass die Waren zu Preisen verkauft werden, die unter den üblichen Marktpreisen oder auch unter den Selbstkosten (Herstellkosten) liegen (vgl. Schroth, 2001, S. 190).
Als »normaler« Wert gilt (vgl. Kulhavy 1993, S. 206):
- der vergleichbare Preis einer zur Verwendung oder zum Verbrauch im Ausfuhrland bestimmten gleichwertigen Ware im normalen Handelsverkehr, oder
- wenn ein vergleichbarer Preis nicht feststellbar ist, der höchste vergleichbare Preis für eine gleichwertige Ware bei einer Ausfuhr nach einem Drittland, soweit dieser repräsentativ ist, oder die Summe der Herstellkosten im Ursprungsland für eine gleichartige Ware zuzüglich eines angemessenen Betrages für Verwaltungs-, Verkaufs- und sonstige Kosten sowie für den Gewinn, wobei der Gewinnaufschlag den Gewinn, der üblicherweise bei Verkäufen von Waren der gleichen allgemeinen Art auf dem Inlandsmarkt des Ursprungslandes erzielt wird, nicht unterschreiten darf. Die Festlegung dieser Werte ist in der Praxis problematisch.
Dumping zählt ebenso wie Exportsubventionen (Subventionen) zu den protektio-nistischen Maßnahmen (Protektionismus). Anders jedoch wie importbehindernde Maßnahmen (Handdshemmnisse) ist Dumping eine klassische exportfördernde Maßnahme, die eine enge Beziehung zu Kartellen hat (vgl. Yüksel, 2001, S. 243). Es widerspricht den Freihandelsprinzipien des GATT.
Ein vom Dumping betroffenes Importland ist den GATT-Regeln zufolge nicht ad hoc berechtigt, Gegenmaßnahmen zu treffen, z.B. Antidumpingzölle zu erheben. Vorgeschaltet ist ein Prüfverfahren, an dessen Ende der Exporteur (Schädigender) freiwillig die Preise erhöht oder die staatliche Festsetzung eines Antidumpingzolls entschieden wird (Artikel VI Absatz 1 u. 2).
Die GATT-Regeln schützen nicht nur die von Dumping-Einfuhren betroffenen Staaten, sondern auch und insbesondere die Exportländer vor ungerechtfertigten Antidumpingmaßnahmen. Dazu wurde bereits in der 6. GATT-Runde (Wdthan-delsnmden) ein Anti-Dumping-Kodex entwickelt, der zusammen mit dem Subventions-Kodex 1980 in Kraft trat (vgl. Schroth, 2001, S. 44). Der Anti-Dumping-Kodex unterscheidet zwischen direktem und indirektem Dumping:
- Beim direktem Dumping werden durch Güter des Exportlandes gleichartige Güter des Importlandes verdrängt.
- Beim indirekten Dumping verdrängen die Güter des Export- und Importlandes gemeinsam die eines Drittlandes. In diesem Fall kann auch das Importland Maßnahmen zu Gunsten des Drittlandes ergreifen (vgl. Schroth, 2001, S. 191).
Die letzte Runde des GATT (Uruguay-Runde) präzisierte die Antidumpingregelungen und engte die Grenzen des Missbrauchs dieses Schutzinstrumentes ein (vgl. Hauser/ Schanz, 1995, S. 83). In der EU stützt sich das (Anti-)Dumping- und (Anti-)Subventionsrecht auf die entsprechenden GATT-Kodizes, mit abweichenden Besonderheiten. Insofern stellen Antidumpingzölle eine Form tarifärer Protektion der Importseite dar, die durch Dumping als eine nicht-tarifäre Protektionsmaßnahme der Exportseite ausgelöst werden (Handelshemmnisse).
Da die traditionellen Formen des Dumpings im Rahmen des GATT sanktioniert werden, gewinnen Dumpingpraktiken in anderen Bereichen an Bedeutung, die volkswirtschaftlich stark umstritten sind:
- Sozialdumping: Preisvorteile auf Grund weniger entwickelter Sozialsysteme durch die im internationalen Vergleich sehr geringen Lohnnebenkosten.
- Umweltdumping: Ermöglichen von Kosteneinsparungen durch die im internationalen Vergleich niedrigeren Umweltstandards.
- Wechselkursdumping: Systematische Abwertungsstrategien des Exportlandes, die u.U. erhebliche Wettbewerbsvorteile generieren. Diese Dumpingart wird nach dem GATT-Anti-Dumping-Kodex nicht als Dumpingmittel angesehen (vgl. Deutsche Bank, 1998, S. 131; Schroth, 2001, S. 191).
liegt vor, wenn eine nicht kostenbestimmte Preisdifferenzierung zwischen In- und Auslandsmärkten vorgenommen wird, d.h. ein Gut (unter Berücksichtigung der Transferkosten) zu einem niedrigeren Preis im Ausland als im Inland verkauft wird. Da es Ziel des Dumping ist, auf ausländischen Märkten Marktanteile zu gewinnen, die mit den Binnenmarktpreisen nicht erreichbar wären, besteht die Gefahr der ruinösen Konkurrenz, die durch Umsatzgewinne aus dem Inlandsabsatz finanziert wird. Nach dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen ist Dumping grundsätzlich verboten. Eine nationale Abwehrmassnahme stellt der Anti-Dumping-Zoll dar.
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