Bestandteil eines Sortiments.
in der Praxis uneinheitlich gebrauchter Begriff für Einheiten des Sortiments bzw. des Produktionsprogramms (Programmpolitik). Er bezieht sich entweder auf die kleinste, nicht mehr weiter teilbare Einheit eines Sortiments oder auf eine Gruppe von Sorten, die sich nur durch quantitative oder qualitative Merkmale wie die Größe, Farbe, Packungsmenge oder Form voneinander unterscheiden. Im erstgenannten Fall ist die Sorte Oberbegriff zum Artikel, im zweiten Unterbegriff. Wissenschaftlich üblich ist die zweite Interpretation.
Eine Gruppe von Sorten (= kleinste, nicht weiter teilbare Einheit eines Sortiments) mit einheitlichem Warencharakter, die sich nur durch quantitative oder qualitative Merkmale wie z.B. Größe, Menge, Farbe oder Form voneinander unterscheiden (Blusen z.B. sind ein Artikel, Blusen Größe 38 ist die Sorte, Hemden ist die Produkt- oder Warengruppe).
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